Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Donnerstag, 28. Juli 2022

Schnupfen & Co. - 2022 dreimal so viele Fehltage bei Berufstätigen wie 2021



24. August 2022 – Arbeitnehmer sind in diesem Jahr bereits besonders häufig und lange wegen grippaler Infekte, Schnupfen, Bronchitis & Co. im Job ausgefallen. Wie Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigen, sind im ersten Halbjahr 2022 bundesweit rund 30 Prozent aller Krankheitsfälle bei Berufstätigen auf Atemwegserkrankungen zurückzuführen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 14 Prozent – ein Anstieg also um mehr als das Doppelte. Im Vergleich zu anderen Diagnosen stieg aber nicht nur die Zahl der Fälle von Atemwegsinfekten, sondern auch die Summe der Krankheitstage: Insgesamt fast 18 Prozent der Fehlzeiten führt die KKH von Januar bis Juni 2022 auf Erkrankungen der Atemwege zurück. Im Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil noch bei 7,5 Prozent – ein drastisches Plus also von rund 135 Prozent. Insgesamt sind KKH-versicherte Arbeitnehmer mit diagnostizierten Atemwegsinfekten bis Ende Juni dieses Jahres 1,3 Millionen Tage im Job ausgefallen – dreimal so viele Tage wie im Vorjahreszeitraum. Rund 60 Prozent der Betroffenen sind Frauen.


Rekordhoch bei Atemwegsinfekten 

Hauptursache für das Fehlzeiten-Hoch sind vor allem Erkrankungen der oberen Atemwege. Sie machen rund 73 Prozent der Krankheitstage aus. Dazu zählen grippale Infekte, Halsentzündungen und Schnupfen. Hier registriert die KKH zudem in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits mehr Fälle als im gesamten Jahr 2021. 
Darüber hinaus ist auch die Zahl der Corona-Infektionen bei Arbeitnehmern drastisch gestiegen. Im ersten Halbjahr 2022 zählt die KKH bei ihren berufstätigen Mitgliedern rund 27.400 Fälle. Das sind fast dreieinhalbmal so viele wie im gesamten Jahr 2021.

Die größtenteils aufgehobene Maskenpflicht, wieder mehr Begegnungen auf engerem Raum bei der Arbeit, beim Einkaufen, bei Veranstaltungen, bei gemeinsamen Aktivitäten in Vereinen und Verbänden: Dies alles könne zu der hohen Quote der Erkältungskrankheiten und Corona-Infektionen im laufenden Jahr beigetragen haben, erläutert Sonja Hermeneit, Ärztin bei der KKH. Aber auch die lange Zeit des konsequenten Maskentragens und der reduzierten Kontakte im vergangenen Winter bringe einen Nachholeffekt mit sich. Denjenigen, die sich schützen wollen, empfiehlt Hermeneit auch weiterhin: Abstand halten, Händewaschen und Maske tragen – vor allem wenn viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkommen. „Und auch wenn der Corona-Test negativ ist: Wer mit Erkältungssymptomen trotzdem arbeiten möchte, der sollte möglichst im Homeoffice bleiben oder die AHA-Regeln einhalten, um Kollegen zu schützen“, betont die Ärztin.


Ausgewertet wurde die Zahl der Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH Kaufmännische Krankenkasse, neu für das erste Halbjahr 2022 – ohne Arbeitslose und Rentner. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/unternehmen/kurzportraet.  

Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

 

Industrie- und Handelskammer Siegen - Fachkräfte für die Wirtschaft – Prüfungen in der Höheren Berufsbildung laufen erfolgreich.

26.07.2022 - Fachkräfte für die Wirtschaft – Prüfungen in der Höheren Berufsbildung laufen erfolgreich - IHK-Geschäftsführerin Sabine Bechheim: Gute Perspektiven mit Höherer Berufsbildung.(foto) - Mehr als 400 Personen haben bei der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) bereits im ersten Halbjahr 2022 eine Prüfung der Höheren Berufsbildung erfolgreich abgeschlossen. Weitere 150 Prüflinge stecken noch mitten im Verfahren und können darauf hoffen, bald das Prüfungszeugnis in der Hand zu halten. „Die Höhere Berufsbildung umfasst die Fortbildungsprüfungen, die auf der Berufsausbildung aufbauen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Fachkräfteentwicklung und ihre Absolventen sind in vielen Betrieben sehr begehrt“, erläutert IHK-Geschäftsführerin Sabine Bechheim das System. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen bereiten sich in Lehrgängen oder im Selbststudium auf die Prüfung zur Ausbildereignung, als Logistikmeister, Technische Betriebswirtin, Technischer Fachwirt, Wirtschaftsfachwirtin und ähnliche Abschlüsse vor. Die Prüfungen sind bundesweit einheitlich und richten sich an den praktischen Bedarfen in den Unternehmen aus.

Wie in der Berufsausbildung sind die Prüfungsausschüsse ehrenamtlich tätig und setzen sich paritätisch aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Berufskollegs zusammen. Timo Trapp ist ein solcher Prüfer und nimmt Prüfungen der Zerspanungsmechaniker und der Industriemeister Metall ab. Der stellvertretende Produktionsleiter bei SSI Schäfer (Neunkirchen) hat sich seine Position im Unternehmen durch stetige berufliche Weiterbildung – neben dem Beruf – erarbeitet und selbst sowohl die Prüfung zum Industriemeister Metall als auch zum Technischen Betriebswirt erfolgreich abgelegt. Begonnen hat er als Zerspanungsmechaniker im Schichtdienst.

„Nach Abschluss der Ausbildung habe ich schnell gemerkt, dass ich mehr erreichen und Verantwortung übernehmen möchte“, schildert Trapp seine Motivation. Durch den erfolgreichen Abschluss als Industriemeister konnte er seine Leistungsfähigkeit und Kompetenz dokumentieren, so dass es auch mit dem beruflichen Aufstieg klappte. Inzwischen hat er mit der Prüfung auf Master-Niveau die höchste Stufe der Höheren Berufsbildung erreicht. Trapp: „Ich engagiere mich gerne im Prüfungsausschuss.“ Davon haben nicht nur die Prüflinge etwas, sondern auch er selbst profitiere noch. „Durch den ständigen Kontakt mit den Prüfungsthemen bleibe ich selbst auf der Höhe der Zeit und aktualisiere mein Wissen auch noch.“ Darüber hinaus entstehe mit den anderen Prüfern und auch mit den Absolventen ein wichtiges Netzwerk, das ihm auch im beruflichen Alltag immer mal wieder nütze.

Das System der Höheren Berufsbildung oder Aufstiegsfortbildung erläutert die IHK-Referatsleiterin Heike Gottschalk: „Hier öffnen sich für beruflich qualifizierte Fachkräfte attraktive Entwicklungswege. Es gibt bundesweit über 70 Abschlüsse auf drei Qualifikationsebenen. Es beginnt mit Fachexperten, die als Fachberater oder Servicetechniker tätig sind. Auf dem Niveau des Bachelor Professional bewegen sich Fachwirte und Fachkaufleute, ebenso wie Industriemeister oder IT-Professionals.“ Als dritte Ebene käme der Master Professional z. B. als Geprüfter Betriebswirt oder Geprüfter Technischer Betriebswirt dazu. „Mit der nachgewiesenen Kompetenz, z. B. als Bilanzbuchhalter, hat man hervorragende Karrierechancen in der Region“, ergänzt Sabine Bechheim. „Das wirkt sich auch auf das Einkommen aus, so verdienen Hochschulabsolventen in vielen Fällen in ihrem Leben insgesamt weniger als diejenigen, die sich auf dem Weg der Höheren Berufsbildung qualifiziert haben.“

Bild: IHK



Industrie- und Handelskammer Siegen

Koblenzer Straße 121
57072 Siegen

 

Donnerstag, 7. Juli 2022

Mit Weißen Zertifikaten - dena empfiehlt verpflichtende Energieeinsparungen


23. Juni 2022.  Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat heute die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Gasversorgungskrise erfordert in allen Bereichen, den Energieverbrauch schnell und wirkungsorientiert zu senken. Die Einführung eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems in Deutschland könnte einen Beitrag leisten, zusätzliche Energieeffizienzpotenziale zu heben. Dazu gehört die Einführung sogenannter Weißer Zertifikate, die sich bereits in zahlreichen Ländern als Instrument zur Einsparung von Energie bewährt haben. Deutschland hat bislang die verschärften energiepolitischen Ziele auf nationaler und europäischer Ebene verfehlt. Dies und der Krieg Russlands gegen die Ukraine mit den daraus resultierenden Energieversorgungsrisiken und Energiepreissteigerungen erhöhen den Druck, weitere wirkungsmächtige Energiesparinstrumente einzuführen. Ein solches schlägt nun die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor: ein gesetzlich verankertes Energieeffizienz-Verpflichtungssystem.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Über die Hälfte der europäischen Mitgliedstaaten nutzt bereits ein solches Instrument. Nun ist es an der Zeit, dass auch Deutschland mit seinem relativ gut entwickelten und wachsenden Energieeffizienzmarkt diesen zusätzlichen Schritt geht. So könnten rund 1.100 Energieversorgungsunternehmen, über 15.000 Energieberatende sowie mehr als 100.000 Handwerksunternehmen und Dienstleistende mit ihrer Fachkompetenz aktiviert werden, in den nächsten Monaten systematisch die am einfachsten und kostengünstigsten erschließbaren Energieeinsparungen bei ihren Kundinnen und Kunden zu identifizieren und zu ernten.“

Bei einem Energieeffizienz-Verpflichtungssystem wird eine bestimmte Gruppe von Akteuren, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, verpflichtet, staatlich vorgegebene Mengen an Energieeinsparungen zu realisieren oder nachzuweisen. Dies können die Verpflichteten tun, indem sie selbst bei ihren Kundinnen und Kunden Energieeffizienz-Maßnahmen umsetzen. Alternativ können sie von anderen Akteuren Energieeinsparnachweise – sogenannte Weiße Zertifikate – erwerben. Über ein solches System können zwischen ein und drei Prozent des Energieverbrauchs definierter Verbrauchsgruppen pro Jahr reduziert werden. In der aktuellen Situation ließe sich dieses Instrument in allen Energieverbrauchsgruppen anwenden und helfen, Milliarden an jährlichen Energiekosten einzusparen.

Bereits seit 2012 ist die Einführung eines solchen Instruments durch die EU-Energieeffizienz-Richtlinie empfohlen. Bislang hat Deutschland jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, statt eines solchen Verpflichtungssystems alternative Instrumente wie etwa Förderprogramme umzusetzen. Weiterer Beweggrund war, dass Verzerrungen des Energieeffizienzmarktes nicht auszuschließen sind. Auch könnten die Energiepreise steigen, wenn die Verpflichteten ihre Kosten auf ihre Kundinnen und Kunden umlegen. Das System kann aber auch so ausgestaltet werden, dass Energieeinsparmaßnahmen in einkommensschwachen Haushalten umgesetzt werden und so gegen Energiearmut wirken. Auch könnten ohnehin erforderliche soziale Ausgleichsmaßnahmen für besonders betroffene Verbrauchergruppen verstärkt werden.

Ein Energieeffizienz-Verpflichtungssystem könnte etwa zusammen mit dem bereits in Erarbeitung befindlichen Energieeffizienzgesetz im Herbst 2022 eingeführt werden. Alle bereits ab 1. August 2022 realisierten und bis 31. Dezember 2022 nachgewiesenen, standardisierten Energieeinsparungen, die die Verpflichteten einem vom Staat beauftragten Programmadministrator nachweisen, könnten als besonderer Anreiz einmalig vom Staat vergütet werden, etwa mit drei Cent pro Kilowattstunde. Ab 2023 müssten die Verpflichteten dann weitere drei Prozent des Energieverbrauchs ihrer Kundinnen und Kunden durch eigene Maßnahmen reduzieren oder entsprechende Weiße Zertifikate am Markt erwerben. Bei Nichterfüllung wäre eine entsprechende Pönale zu bezahlen.

Der Vorteil solch eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems liegt darin, dass – ähnlich wie beim europäischen Emissionshandel – der Staat nur die Zielwerte und die Regeln vorgibt und kontrolliert. Eine große Zahl an Verpflichteten begibt sich dann auf die Suche nach den für sie individuell günstigsten Wegen zur Erfüllung der staatlichen Vorgaben. Weitere Marktakteure werden so ebenfalls aktiviert, da die durch Energieeffizienz-Investitionen generierten Energieeinsparungen als Weiße Zertifikate einen zusätzlichen Wert erhalten. Je nach eigenem Know-how und Marktangeboten werden so die günstigsten Energieeffizienz-Potenziale erschlossen. Das kann beispielsweise durch energieeffiziente Querschnittstechnologien wie LED in Industriehallen, durch Abwärmenutzungstechnologien zur Wärmerückgewinnung aus Produktionsprozessen oder durch Haushaltsgerätetauschprogramme für Privathaushalte zusammen mit dem Einzelhandel erfolgen.
 
 Andreas Kuhlmann: „Die langjährigen Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien oder Dänemark haben gezeigt, dass Verpflichtungssysteme einen signifikanten Beitrag leisten, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen und Energieeinsparungen zu realisieren. Höchste Zeit, es auch in Deutschland zu probieren.“

Eine im November 2021 veröffentlichte Studie des Umweltbundesamts gibt zahlreiche Hinweise für konkrete Ausgestaltungsoptionen eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems in Deutschland.

Quelle: dena/photothek


Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin, , Internet: www.dena.de

 

Diese Ampel ist ideologisch, beliebig und vom Zeitgeist getrieben!


1. Juli 2022 - Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert das neue Selbstbestimmungsgesetz der Regierungskoalition in Berlin. - Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben am Donnerstag die Pläne der Ampel für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Danach sollen unter anderem Jugendliche ab 14 Jahren bis zu einmal jährlich beim Standesamt ihren Vornamen und ihr Geschlecht wechseln können – ohne Gutachten, wie es bisher notwendig war, und auch ohne Geschlechtsumwandlung. Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert diese Pläne scharf: „Die Gesellschaftspolitik dieser Ampel ist ideologisch, beliebig und vom Zeitgeist getrieben. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist ein weiteres Beispiel dafür. Künftig sollen Jugendliche, deren Identitätsbildung noch bei weitem nicht abgeschlossen ist, ihren Vornamen und ihr Geschlecht wie Socken wechseln können.

Ich sehe die Gefahr, dass es bei jungen Menschen dadurch zu einer regelrechten Trans-Mode kommen könnte, die zu psychischen Belastungen führen und wirklich transsexuelle Menschen in Deutschland verletzen und entwürdigen würde. Eine Geschlechtsumwandlung ist unter Umständen irreversibel. Wer sich für sie entscheidet, braucht professionelle Begleitung. Diese Begleitung müssen wir sicherstellen – würdevoll und im Sinne der Betroffenen. Mein Appell an die Verantwortlichen in Berlin: Lasst unsere jungen Menschen in Ruhe und Frieden ihre Identität finden und unterstützen wir sie dabei wirksam. Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat durchaus auch gute Ansätze, ist in seiner Gesamtheit aber ein Beliebigkeitsgesetz – so beliebig wie die Politik dieser Ampel insgesamt.“

Bayerisches Staatsministerium für Familie,

Arbeit und Soziales

Winzererstraße 9

80797  München

 

Termine

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