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Dienstag, 15. November 2022

Urteil in dem Bußgeldverfahren gegen Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung


15.11.2022 - Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gegen die Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 21 Millionen Euro verhängt, sie von dem Vorwurf einer weiteren Tat freigesprochen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann verkündete am 11. November 2022 am 22. Verhandlungstag das Urteil (Az.: V-2 Kart 2/22 (OWi)).
Mit Bußgeldbescheid vom 5. Dezember 2019 (Az.: B 11 - 27200 - KiB -21/14 -U6) hatte das Bundeskartellamt der Nebenbetroffenen Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) zur Last gelegt, bei der Vergabe von Großaufträgen über Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in insgesamt sieben Fällen kartellrechtswidrige Absprachen getroffen zu haben und eine Buße über 47,5 Millionen Euro verhängt. Neben der Kraftanlagen Energies & Services GmbH wurden Bußgelder gegen zehn weitere Unternehmen ausgesprochen, insgesamt 110 Millionen Euro. Gegen den Bußgeldbescheid hat die Nebenbetroffene Einspruch eingelegt.

Nach den Feststellungen des 2. Kartellsenats hatte sich zwischen Ende 2006/Anfang 2007 auf Initiative der Kraftanlagen Energies & Services GmbH ein fester Kreis von Wettbewerbern gegründet, um die Vergabe von durch den Siemens-Konzern ausgeschriebenen TGA-Leistungen für insgesamt 18 Kraftwerksprojekte durch Absprachen zu steuern. Wegen der einzelnen Kraftwerksprojekte wird auf den Fallbericht des Bundeskartellamts vom 27. März 2020 (B11-21/14) Bezug genommen.
Der Senat ist der Rechtsansicht des Bundeskartellamts gefolgt und hat insgesamt 18 Einzelabsprachen, von denen 16 später erfolgreich umgesetzt wurden, wegen einer zwischen den Beteiligten getroffenen Grundabsprache als einen Verstoß geahndet und ein Bußgeld in Höhe von 20 Millionen Euro verhängt.
In einem weiteren Fall betreffend den Neubau eines Verwaltungsgebäudes sieht der 2. Kartellsenat es als erwiesen an, dass zwischen den Wettbewerbern Angebotssummen ausgetauscht worden waren und verhängte wegen dieses Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1 Millionen Euro.
Auch im Hinblick auf ein Hotelprojekt hat sich der Vorwurf einer kartellrechtswidrigen Absprache nach den Feststellungen des Senats bestätigt. Der handelnde Mitarbeiter der Nebenbetroffenen war nach Ansicht des Senats im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung seiner Stellung indes kein tauglicher Täter einer Anknüpfungstat gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, so dass die Kraftanlagen Energies & Services GmbH insoweit freigesprochen wurde.
In vier weiteren Fällen hat der 2. Kartellsenat das Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt. Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021, Az.: C -450/19, Kilpailu-ja Kulatta javirasto). Nach den Ausführungen des Senats ist danach für die Frage des Beginns der Verjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden. Auf das Datum der Schlussrechnung, worauf der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung abgestellt hat, kann dies nach Auffassung des Senats nicht mehr erfolgen; stattdessen sei in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Zuschlag abzustellen. Bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte die Verteidigung der Kraftanlagen ihren Einspruch vor allem auch auf den Einwand der Verjährung gestützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundeskartellamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Kraftanlagen Energies & Services GmbH können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.


Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

 

Immer mehr Menschen leiden unter Depressionen.

15. November 2022 – Belastende Ereignisse wie die Energie-Krise, der Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie: Sind sie die Brandbeschleuniger für psychische Erkrankungen? Fakt ist: Die Zahl der Patienten mit Depressionen in Deutschland nimmt seit Jahren besorgniserregend zu. Laut Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind vor allem die Diagnosen von wiederkehrenden Depressionen stark gestiegen – von 2011 auf 2021 um bundesweit rund 71 Prozent. Den deutschlandweit höchsten Wert verzeichnet die KKH mit fast 112 Prozent in Baden-Württemberg, den niedrigsten mit 39 Prozent in Hamburg. Bei depressiven Episoden, also kürzeren einmaligen depressiven Phasen, fällt das Plus zwar auch deutlich, aber viel geringer aus (20 Prozent). Hier liegt Sachsen-Anhalt mit rund 48 Prozent vorn. Schlusslicht ist ebenfalls Hamburg mit rund fünf Prozent. Mittlerweile leiden bundesweit 18,4 Prozent der Frauen und 9,4 Prozent der Männer an einer oder beiden genannten Formen der Depression.

Deutliches Plus vor allem bei langwierigen, wiederkehrenden Fällen

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die das Leben stark beeinträchtigen können. Auslöser für depressive Episoden können Verlusterlebnisse und -ängste durch politische, gesellschaftliche und private Krisen sein, aber auch scheinbar positive Veränderungen wie die Geburt eines Kindes. „Ob jemand langfristig an einer Depression erkrankt, hängt meist vom Zusammenwirken mehrerer Faktoren ab“, erläutert Aileen Könitz, Ärztin und Expertin für psychiatrische Fragen bei der KKH. Generell seien die Ursachen sehr individuell und vielfältig. Neben traumatischen Erlebnissen wie Gewalt und Missbrauch, Verlusterfahrungen in der Kindheit, schweren Krankheiten oder chronischem Stress spielen auch die genetische Veranlagung sowie neurobiologische Faktoren eine Rolle. Leidet jemand bereits an einer Depression, können Krisen wie die Virus-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine wie ein Brennglas wirken und die Erkrankung negativ beeinflussen.

Die Corona-Krise drückt sich in der KKH-Analyse zu Depressionen bislang allerdings noch verhalten aus. Vom Vor-Pandemie-Jahr 2019 auf 2021 verzeichnet die Kasse nur bei wiederkehrenden Depressionen ein leichtes Plus von bundesweit etwa sechs Prozent. Bei den Männern ist der Anstieg mit neun Prozent mehr als doppelt so groß wie bei den Frauen. Bei depressiven Episoden stagnieren die Zahlen hingegen noch. Das zeigt, dass sich die Pandemie vor allem negativ auf Menschen auswirkt, die bereits an einer Depression leiden. Darüber hinaus haben die Lockdowns zu massiven Einschnitten in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen und zu einer wegbrechenden Alltagsstruktur geführt, die gerade für solche Patienten besonders wichtig ist. Noch sei es aber zu früh, die Entwicklung in der Corona-Krise umfänglich zu bewerten, sagt Aileen Könitz. Denn Fakt ist auch: Von den ersten Anzeichen bis hin zu einer entsprechenden Diagnose können Monate oder Jahre vergehen.

Merkmale einer Depression sind extreme Niedergeschlagenheit, Erschöpfung und Antriebslosigkeit. Die Betroffenen verlieren ihre Interessen und können darüber hinaus von Schlaflosigkeit, Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und Konzentrationsstörungen geplagt sein. Erkrankte sind oft nicht in der Lage, kleinste Entscheidungen zu treffen und Freude zu empfinden. Häufig spielen auch Schlafstörungen oder Appetitmangel, oft verbunden mit einem Gewichtsverlust, eine Rolle. Viele Erkrankte empfinden zudem Ängste und körperliche Beschwerden wie Magen-, Kopf- oder Rückenschmerzen. Bei einem Verdacht auf eine Depression führt der erste Weg zum Hausarzt. Er überweist dann an einen Psychiater oder einen Psychotherapeuten.

 

Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

 

15. bis 18. November 2022 - electronica, Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik

15.11.2022.  - Vom 15. bis 18. November 2022 findet die electronica, Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik, in 14 Hallen auf dem Münchner Messegelände statt. Die Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm verweisen zum Start der Messe auf die Bedeutung und die aktuelle Lage in der Elektroindustrie. „Die Elektroindustrie stellt 15,5 Prozent aller Industriebeschäftigten Bayerns. Sie ist für rund 30 Prozent des Umsatzes der bundesweiten Elektroindustrie verantwortlich und bei gerade einmal 2,6 Prozent der Gesamtbeschäftigten erwirtschaftet sie fast 20 Prozent der bayerischen Exporte. Besonders die Herausforderungen durch den derzeitigen Materialmangel sowie durch unterbrochene Lieferketten zeigen aber, dass wir die Elektroindustrie nachhaltig stützen und stärken müssen“, so bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. 

bayme vbm begrüßen den Start der Weltleitmesse der Elektronikbranche in München
Brossardt: „Elektroindustrie stellt 15,5 Prozent aller Industriebeschäftigten Bayerns“

 

Auch von den aktuellen Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie und Vorleistungen, ist nahezu jedes bayerische Metall- und Elektro-Unternehmen betroffen. Gegenüber 2020 haben die gesamten Einkaufskosten der Unternehmen im Schnitt um rund 40 Prozent zugelegt, darunter die Energiekosten um 110 Prozent. Für jedes achte Unternehmen ist das ein Anstieg in existenzbedrohendem Ausmaß. „Die jetzt vom Bund beschlossenen Maßnahmen zur Gas- und Strompreissenkung müssen so bald wie möglich greifen und schnell zu einer spürbaren Preissenkung führen.“, so Brossardt.

„Auch Karriereplanung und Nachwuchsförderung gegen den Fachkräftemangel in der Branche werden auf der electronica durch exzellente Praxisvorträge und Podiumsdiskussionen präsentiert und behandelt. Das zeigt: Die Elektronikbranche ist zukunftsorientiert und innovativ“, so Brossardt abschließend.

bayme – Bayerischer Unternehmens-
verband Metall und Elektro e. V.
vbm – Verband der Bayerischen Metall-
und Elektro-Industrie e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München

 

foto : Messe München GmbH
Am Messesee 2
81829 München