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Donnerstag, 20. Mai 2021

EU Pläne zur Unternehmensbesteuerung: Alter Wein in neuen Schläuchen.


Kommission stellt Mitteilung zu Unternehmensbesteuerung vor. Markus Ferber kritisiert unambitionierte Vorschläge. - „Die Bilanz von Steuerkommissar Gentiloni ist bisher ziemlich dünn. Weder beim Kampf gegen aggressive Steuerplanung noch beim Abbau von Steuerhindernissen hat Gentiloni in den vergangenen Jahren bisher Akzente setzen können. Es wäre gut, wenn die von der Leyen-Kommission nach mehr als zwei Jahren im Amt nun langsam ein steuerpolitisches Profil entwickelt. Auch diese Mitteilung wärmt vor allem altbekannte Vorschläge auf“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert. Der Europaabgeordnete sieht vor allem zwei Prioritäten: „Die Kommission muss beim Thema Unternehmensbesteuerung vor allem zwei Ziele verfolgen: der Abbau von Steuerhindernissen im Binnenmarkt und das Schließen von Steuerschlupflöchern auf internationaler Ebene.“


Fragwürdiger Zeitpunkt:
 
„Angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen über einen neuen internationalen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung ist fraglich, wie lang die Halbwertszeit der heutigen Mitteilung ist“, kritisiert der CSU-Steuerexperte mit Blick auf die Verhandlungen im Rahmen der OECD für eine umfassende Reform des Unternehmenssteuerrechts, deren Abschluss für Jahresmitte erwartet werden.
 
Schlappe der Europäischen Kommission in Beihilferechtsverfahren:
 
„Mit ihrer schlampigen Vorbereitung von Beihilfeverfahren gegen Steuerdumping von Amazon und Apple hat die Europäische Kommission den Bemühungen für ein faires Unternehmenssteuerrecht einen Bärendienst erwiesen“, kritisiert Ferber. „Hätte die Kommission diese Verfahren vernünftig zu Ende gebracht, wäre damit mehr gewonnen gewesen als mit jeder neuen Mitteilung.“
 
Neuer Anlauf bei der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage notwendig:
 
„Eines der wesentlichen steuerlichen Hindernisse im Binnenmarkt ist der Umstand, dass es 27 verschiedene Körperschaftssteuersysteme gibt. Es ist dringend Zeit für einen neuen Anlauf bei der gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage. Das wäre ein echter Schritt für eine stärkere Integration des europäischen Binnenmarktes und für die Kapitalmarktunion“, so Ferber zu den Kommissionsvorschlägen für einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)). Ferber warnt jedoch: „Die Kommission muss aber diesmal auch eine überzeugende Strategie präsentieren, wie sie ihre Vorschläge den Mitgliedstaaten schmackhaft macht. Dem Kind einfach einen neuen Namen zu geben, wird die Mitgliedstaaten am Ende des Tages nicht überzeugen.“

 

Markus Ferber, Dipl.-Ing | Mitglied des Europäischen Parlaments | CSU-Bezirksvorsitzender von Schwaben | Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung

 

Kontakt Augsburg

 

CSU-Europabüro | Heilig-Kreuz-Str. 24 |

 

D-86152 Augsburg

Dienstag, 18. Mai 2021

IHK Berlin kritisiert Corona-Entscheidung des Senats.

Zu den Ergebnissen der heutigen Senatssitzung sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder:  „Die Ergebnisse der heutigen Senatssitzung zum Stufenplan der Wiederöffnung lassen die Wirtschaft ratlos und auch fassungslos zurück. Der Senat hat zwar eben jenen Stufenplan beschlossen, will ihn allerdings in den Details erst in den kommenden Tagen veröffentlichen. Der nächste Öffnungsschritt für den 4. Juni wird dabei in Aussicht gestellt, bleibt jedoch unter dem Vorbehalt des nächsten Senatsbeschlusses vom 1. Juni. Planungssicherheit, eine konkrete Öffnungsperspektive und Transparenz, all das bleibt der Senat der Wirtschaft schuldig.

Dabei zeigen andere Bundesländer, dass es auch anders geht. Brandenburg mit einer aktuellen 7-Tages-Inzidenz von 60,4 laut RKI (Berlin steht bei aktuell 63,3) hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass beispielsweise Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios oder Tanzschulen zum 1. Juni wieder öffnen dürfen. Baden-Württemberg (7-Tages-Inzidenz von aktuell 95) gab am 14. Mai mit dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung den Unternehmen aus der Beherbergung und Gastronomen mit Innenbereich einen klaren Öffnungsplan bei einer Inzidenz von unter 100. Weitere Beispiele aus anderen Bundesländern können hier nahtlos angeschlossen werden. Als IHK Berlin sagen wir daher, dass das, was der Senat heute abgeliefert hat, nicht reicht.“

 

 

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin