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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 5. Dezember 2022

Vollzeit-Arbeit ist der beste Schutz vor Armut - 3. Hessischer Landessozialbericht 2022

05.12.2022 Pollert:Arbeit ist Grundlage unseres Wohlstandes und für Sozialleistungen. -  „Insgesamt zeichnet der Hessische Landessozialbericht das Bild eines wirtschaftlich starken Bundeslandes mit einem wieder erstarkten Arbeitsmarkt in einem unsicheren Umfeld durch Corona-Folgen und russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Die fortschreitende Alterung der Bevölkerung wird als Gefahr für den Wohlstand erkannt und Verbesserungen bei der arbeitsmarktorientierten Zuwanderung zu Recht gefordert. Vollzeit-Erwerbstätigkeit ist und bleibt der beste Schutz gegen Armut. Zwar hat der Bericht insgesamt weiter an Qualität gewonnen, blendet aber weiterhin das wichtige Thema der Aufstiegsmobilität in Arbeit ebenso aus wie die überfällige Analyse von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der zahlreichen Sozialleistungen, in die rund ein Drittel unserer Wirtschaftsleistung fließen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). “Arbeitslosigkeitsrisiko Nummer 1 ist eine fehlende Berufsausbildung. Deshalb sollte der Grundstein für mehr Bildungs- und Berufsabschlüsse mit einer gezielten frühkindlichen Förderung gelegt werden. Dies gilt für Hessen mit dem höchsten Anteil aller Flächenländer an Menschen mit Migrationshintergrund in ganz besonderer Weise. Zu Recht fordert der Landessozialbericht eine noch bessere auch frühkindliche Sprachförderung“, sagte Pollert.

Zu begrüßen sei, dass der Landessozialbericht jetzt erstmals wenigstens in Ansätzen über den aussagekräftigen Armutsindikator der materieller Entbehrung – sog. Deprivation - berichtet: nur 3,2 Prozent der Haushalte in Hessen müssen auf sechs aus einem Katalog von 12 wichtigen Ausstattungsgütern verzichten, wie etwa neue Kleidung, ein Auto, angenehme Wärme in der Wohnung oder mindestens einmal im Monat einer Freizeitbeschäftigung nachgehen. Die Darstellung der Deprivation sollte um eine Zeitreihe für Hessen und den Bund ergänzt werden. „Dagegen führt die ausschließliche Betrachtung der relativen Einkommensverteilung in der Armutsdebatte in die Irre. Denn wenn alle Einkommen steigen, die unteren jedoch langsamer als die oberen, werden wir nicht ärmer, sondern es geht allen wirtschaftlich besser. Zwar ist die Verteilung der Einkommen etwas ungleicher geworden, dies dürfte jedoch vor allem an der Zunahme an Einpersonenhaushalten und der seit 2015 gestiegenen Zuwanderung liegen“, so Pollert.

Abzulehnen sei dagegen die Empfehlung des Landessozialberichts, zu erwägen, die öffentlich-rechtliche Förderung von Interessenvertretungen zu verbessern und zu verstetigen. „Es ist nicht statthaft, wenn der Staat mit Steuermitteln Einfluss auf die politische Willensbildung nimmt. Die VhU fordert, dass sämtliche bestehenden Förderungen von Land und Kommunen von Stellen, die auch Interessenvertretung betreiben, vom Land zusammengefasst veröffentlicht werden“, so Pollert.

„Grundlage für alle Sozialleistungen sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, vor allen Dingen aus Beschäftigung. Politik und Gesellschaft sollten daher auf eine konsequent beschäftigungsfreundliche Politik setzen. Dies zahlt sich letztlich für alle aus“, so Pollert abschließend.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt


Weiterführende Informationen: Beitrag der VhU zum 3. Hessischen Landessozialbericht 2022

 

Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem 1. Januar 2023

05.12.2022 - Die zum 1. Januar 2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtes e.V. erstellt.

Die Tabellenstruktur ist gegenüber 2022 unverändert. Es verbleibt bei den bisherigen 15 Einkommensgruppen und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten.

1. Bedarfssätze 

a. Minderjährige
Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (1. – 3. Altersstufe) beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022. Nachdem der Mindestbedarf für 2023 bereits durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 festgesetzt worden war (auf 404 EUR für die erste Altersstufe, auf 464 EUR für die zweite Altersstufe und auf 543 EUR für die dritte Altersstufe), ist mit Rücksicht auf das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach dem 14. Existenzminimumbericht der Mindestbedarf für 2023 darüberhinausgehend angehoben worden.

Nach der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung beträgt der Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2023: 

-       für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des  6. Lebensjahres)  437 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 41 EUR),

-       für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 502 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 47 EUR),

-       für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit)  588 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 55 EUR).

Diese Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppe (bis 1.900 EUR) der Düsseldorfer Tabelle. Die Anhebung der Bedarfssätze der ersten Einkommensgruppe führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen. Sie werden wie in der Vergangenheit ab der 2. bis 5. Gruppe um jeweils 5 % und in den folgenden Gruppen um jeweils 8 % des Mindestunterhalts angehoben. 

b. Volljährige
Die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 1. Januar 2023 gleichfalls erhöht. Wie in 2022 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe.

c. Studierende
Der Bedarfssatz eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wird gegenüber 2022 von 860 EUR auf 930 EUR angehoben. Darin enthalten sind 410 EUR Wohnkosten (Warmmiete). Wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ermittelt, kann von dem Mindestbedarf von 930 EUR nach oben abgewichen werden.

2. Anrechnung Kindergeld

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. In 2023 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 EUR. Gegenüber 2022 bedeutet dies für das 1. und 2. Kind eine Erhöhung um 31 EUR und für das 3. Kind um 25 EUR.

Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsanspruch anzurechnen. Die sich nach Abzug des Kindergeldanteils ergebenden Beträge sind in der "Zahlbetragstabelle" im Anhang der Tabelle aufgelistet.

3. Selbstbehalte

Die Selbstbehalte, die zuletzt zum 1. Januar 2020 angehoben wurden, werden zum 1. Januar 2023 erhöht. 

a.
Der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende notwendige Eigenbedarf beträgt für den nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldner 1.120 EUR (statt bisher 960 EUR) und für den erwerbstätigen Unterhaltsschuldner 1.370 EUR (statt bisher 1.160 EUR). Bei Bemessung des notwendigen Selbstbehalts wurde ein Bedarfssatz von 502 EUR entsprechend dem Bürgergeld berücksichtigt.

Der notwendige Selbstbehalt gilt gegenüber Unterhaltsansprüchen nach der 1. Einkommensgruppe minderjähriger Kinder und sogenannter privilegierter volljähriger Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 Abs. 2 BGB.

Im notwendigen Selbstbehalt sind Kosten der Unterkunft (Warmmiete) von 520 EUR enthalten.

b.
Der angemessene Selbstbehalt gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Kindesunterhalt beträgt ab dem 1.Januar 2023 1.650 EUR (bisher 1.400 EUR), § 1603 Abs. 1 BGB.

Im angemessenen Selbstbehalt von 1.650 EUR sind Wohnkosten von 650 EUR (Warmmiete) enthalten.

c.
Der Eigenbedarf gegenüber Ansprüchen des Ehegatten beläuft sich zum 01.01.2023 auf 1.385 EUR (bisher 1.180 EUR), bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen auf 1.510 EUR (bisher 1.280 EUR). Hierin sind Wohnkosten von 580 EUR (Warmmiete) enthalten.

Die Selbstbehalte sollen erhöht werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten die Wohnkostenpauschalen der jeweiligen Selbstbehalte überschreiten und nicht unangemessen sind.

Der Mindestbedarf des Ehegatten beträgt ab 01.01.2023 1.120 EUR, bei Erwerbstätigkeit 1.370 EUR.
 

4. Ausblick

Ob der Mindestbedarf zum 01.01.2024 erneut steigt, bleibt abzuwarten. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung verhält sich nur über den Mindestbedarf 2023. Entsprechendes gilt für die Selbstbehalte. Diese hängen unter anderem von der Entwicklung der Bedarfssätze nach dem Bürgergeld und der Wohnkosten ab.

Alle Informationen zur Düsseldorfer Tabelle einschließlich der aktuellen Leitlinien sind auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php.

Düsseldorf, 5. Dezember 2022

Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

 

Über 2 Millionen Kindergeldfälle wechseln zur Familienkasse der BA

05. Dezember 2022 - Seit dem Jahr 2017 können Familienkassen in deutschen Behörden ihre Kindergeldfälle dauerhaft an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Mittlerweile hat die Familienkasse der BA von über 19.500 Institutionen des öffentlichen Dienstes die Zahlungen für über zwei Millionen Kinder übernommen. Für Kindergeldberechtigte war zu jeder Zeit eine friktionsfreie, unbürokratische Übernahme abgesichert. Harmonisierung der Familienkassenlandschaft Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 bereits eine erste große Strukturreform ein, die den Anstoß gab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bis dato bearbeiteten rund 5.500 Familienkassen für weit über 20.100 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld für 2,65 Millionen Kinder aus.

Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene mussten ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Ländern und Kommunen gibt es noch keine Pflicht.

„Wir haben die von der Bundesregierung beschlossene Reform hin zu einem einheitlichen Ein-Säulen-Modell bald erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile übertrugen auch fast alle großen Landesfamilienkassen ihre Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der BA – am Anfang der Verwaltungsreform waren es noch hauptsächlich kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes, die diese Übergabemöglichkeit nutzten. Dabei liegt der Vorteil klar auf der Hand: Mit dem Zuständigkeitswechsel fallen für die Kommunen sämtliche Kosten für die Kindergeldbearbeitung weg, Familien profitieren von den umfangreichen Online- und Dienstleistungsangeboten der Familienkasse der BA. Um nun den finalen Schritt zum besagten „Ein-Säulen-Modell“ zu vollziehen, bedarf es jedoch einer zweiten Reformstufe – diese befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren“, konstatiert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA.

Familienkasse zahlt monatlich an über 10 Millionen Familien Kindergeld aus Die rund 5.600 Beschäftigten der Familienkasse zahlten im vergangenen Jahr Kindergeld und Kinderzuschlag an über 10 Millionen Familien und etwa

16,7 Millionen Kindern aus. Insgesamt zahlte die Behörde damit rund 49 Milliarden Euro. 

 

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Strasse 104

D-90478 Nürnberg

 

IHK Südthüringen begrüßt finanzielle Hilfen für Heizöl- und Kohlekunden

5.12.2022 - IHK Südthüringen begrüßt Energieträgeroffenheit des Thüringer Existenzsicherungsprogramms für Unternehmen. -  Am Donnerstagabend, 1. Dezember 2022 um 18:00 Uhr, ist das Thüringer Existenzsicherungsprogramm mit einem Volumen von 120 Mio. Euro an den Start gegangen. Es soll Thüringer Unternehmen helfen, die durch gestiegene Energiepreise, aber auch aufgrund von Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte oder Rohstoffe in Existenznot geraten sind. Auch Unternehmen, die ihre Energieversorgung bspw. mit Heizöl, Fernwärme oder Kohle sichern, können das Programm nutzen. Im Vergleich zu den Preisbremsen des Bundes auf Strom und Gas schätzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen insbesondere die Energieträgeroffenheit positiv ein. „Es ist ein starkes Signal an die Thüringer Wirtschaft, dass nicht nur Strom und Gas, sondern auch weitere Energieträger wie Heizöl oder Pellets und sogar Treibstoffe berücksichtigt werden.

Etliche Unternehmen haben uns in den vergangenen Wochen berichtet, dass sie sich von der Bundesregierung im Stich gelassen gefühlt haben, weil keine anderen Energieträger als Strom und leitungsgebundenes Gas im Fokus der Entlastungsdiskussion standen. Hier im ländlichen Raum werden aber häufig auch Flüssiggastanks, Pellets oder auch Öl genutzt“, begrüßt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, das Programm der Thüringer Landesregierung.

Antragsberechtigt sind u. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmenshauptsitz in Thüringen, denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bis zum Jahresende 2023 droht und deren Energiekosten sich im Zeitraum März bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Summe mindestens verdoppelt haben. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der Differenz der Energieaufwendungen im Vergleich zum Referenzzeitraum.

„Wir haben die Hoffnung, dass nur wenige Südthüringer Unternehmen finanzielle Hilfen aus dem Existenzsicherungsprogramm beantragen müssen und doch ist es gut, dieses substanzerhaltende Sicherheitsnetz zu haben“, zeigt sich Pieterwas zuversichtlich.

Neben direkten Zuschüssen für in Not geratene Unternehmen sieht das Hilfspaket des Freistaats auch zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Thüringer Konsolidierungsfonds und die Förderung von Zukunftsinvestitionen durch den Dekarbonisierungsbonus oder das neue Förderprogramm InnoInvest vor. Davon profitieren auch Unternehmen, deren Existenz nicht gefährdet ist.

 

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Hauptgeschäftsstelle

Bahnhofstraße 4 - 8 • 98527 Suhl

 

Bayerische Metall- und Elektro- Industrie - die konjunkturelle Lage ist angespannt und die Sorge vor der Zukunft wächst.

05.12.2022 - M+E Konjunkturreport 4/2022 - Produktion noch immer unter Niveau von vor der Corona-Pandemie - „Fach- und Arbeitskräftemangel wird zu immer größerem Problem. Der derzeitige Krisen-Cocktail belastet die bayerische Metall- und Elektro- Industrie (M+E) schwer: Die Produktion ist noch immer unter dem Niveau von vor der Corona-Pandemie, die konjunkturelle Lage ist angespannt und die Sorge vor der Zukunft bei den Betrieben groß. Der Fach- und Arbeitskräftemangel wird zudem zu einem immer größeren Problem“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der bayerischen M+E Arbeitgeberverbände bayme vbm zum aktuellen M+E Konjunkturreport. Die Produktion in der bayerischen M+E Industrie ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem zweiten Quartal um 1,7 Prozent und gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,7 Prozent gestiegen. „Damit liegt das Produktionsniveau jedoch weiterhin rund vier Prozent unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Das Vor-Rezessions-Niveau des Jahres 2018 wird um über 15 Prozent unterschritten“, stellt Brossardt klar und ergänzt: „Zwar stieg der Output gegenüber dem dritten Quartal 2021 bei elektrischen Ausrüstungen um 5,8 Prozent und in der Elektronikindustrie um 3,0 Prozent. Die Hersteller von Kfz und Kfz-Teilen verzeichneten aber einen Produktionsrückgang von 4,3 Prozent und die Hersteller von Metallerzeugnissen von 7,4 Prozent.“

Hauptgrund für die gebremste Produktion war der bestehende Mangel an Material und Vorprodukten. „Die Situation entspannt sich zwar gerade ein wenig, aber noch immer berichten fast drei von vier M+E Unternehmen von Engpässen“, so Brossardt.

Die Zahl der Beschäftigten in der bayerischen M+E Industrie steigt dagegen seit dem Corona-bedingten Tiefpunkt im Frühjahr 2021 wieder an. Im September 2022 waren rund 859.000 Personen in der bayerischen M+E Industrie beschäftigt. Allein seit Jahresbeginn entstanden 9.900 neue Arbeitsplätze. „Die Betriebe wollen auch weiterhin einstellen. Ob sich die Beschäftigungspläne angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels realisieren lassen, ist jedoch unklar. Mit über 46 Prozent berichtet fast die Hälfte der Unternehmen aus der M+E Industrie von Produktionsbehinderungen durch das Fehlen von Fachkräften“, erklärt Brossardt.

Den vollständigen M+E Konjunkturreport 04/2022 finden Sie online unter:
www.baymevbm.de/konjunkturreport

bayme – Bayerischer Unternehmens-
verband Metall und Elektro e. V.
vbm – Verband der Bayerischen Metall-
und Elektro-Industrie e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München

 

Dienstag, 15. November 2022

Urteil in dem Bußgeldverfahren gegen Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung


15.11.2022 - Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gegen die Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 21 Millionen Euro verhängt, sie von dem Vorwurf einer weiteren Tat freigesprochen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann verkündete am 11. November 2022 am 22. Verhandlungstag das Urteil (Az.: V-2 Kart 2/22 (OWi)).
Mit Bußgeldbescheid vom 5. Dezember 2019 (Az.: B 11 - 27200 - KiB -21/14 -U6) hatte das Bundeskartellamt der Nebenbetroffenen Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) zur Last gelegt, bei der Vergabe von Großaufträgen über Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in insgesamt sieben Fällen kartellrechtswidrige Absprachen getroffen zu haben und eine Buße über 47,5 Millionen Euro verhängt. Neben der Kraftanlagen Energies & Services GmbH wurden Bußgelder gegen zehn weitere Unternehmen ausgesprochen, insgesamt 110 Millionen Euro. Gegen den Bußgeldbescheid hat die Nebenbetroffene Einspruch eingelegt.

Nach den Feststellungen des 2. Kartellsenats hatte sich zwischen Ende 2006/Anfang 2007 auf Initiative der Kraftanlagen Energies & Services GmbH ein fester Kreis von Wettbewerbern gegründet, um die Vergabe von durch den Siemens-Konzern ausgeschriebenen TGA-Leistungen für insgesamt 18 Kraftwerksprojekte durch Absprachen zu steuern. Wegen der einzelnen Kraftwerksprojekte wird auf den Fallbericht des Bundeskartellamts vom 27. März 2020 (B11-21/14) Bezug genommen.
Der Senat ist der Rechtsansicht des Bundeskartellamts gefolgt und hat insgesamt 18 Einzelabsprachen, von denen 16 später erfolgreich umgesetzt wurden, wegen einer zwischen den Beteiligten getroffenen Grundabsprache als einen Verstoß geahndet und ein Bußgeld in Höhe von 20 Millionen Euro verhängt.
In einem weiteren Fall betreffend den Neubau eines Verwaltungsgebäudes sieht der 2. Kartellsenat es als erwiesen an, dass zwischen den Wettbewerbern Angebotssummen ausgetauscht worden waren und verhängte wegen dieses Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1 Millionen Euro.
Auch im Hinblick auf ein Hotelprojekt hat sich der Vorwurf einer kartellrechtswidrigen Absprache nach den Feststellungen des Senats bestätigt. Der handelnde Mitarbeiter der Nebenbetroffenen war nach Ansicht des Senats im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung seiner Stellung indes kein tauglicher Täter einer Anknüpfungstat gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, so dass die Kraftanlagen Energies & Services GmbH insoweit freigesprochen wurde.
In vier weiteren Fällen hat der 2. Kartellsenat das Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt. Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021, Az.: C -450/19, Kilpailu-ja Kulatta javirasto). Nach den Ausführungen des Senats ist danach für die Frage des Beginns der Verjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden. Auf das Datum der Schlussrechnung, worauf der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung abgestellt hat, kann dies nach Auffassung des Senats nicht mehr erfolgen; stattdessen sei in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Zuschlag abzustellen. Bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte die Verteidigung der Kraftanlagen ihren Einspruch vor allem auch auf den Einwand der Verjährung gestützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundeskartellamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Kraftanlagen Energies & Services GmbH können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.


Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

 

Immer mehr Menschen leiden unter Depressionen.

15. November 2022 – Belastende Ereignisse wie die Energie-Krise, der Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie: Sind sie die Brandbeschleuniger für psychische Erkrankungen? Fakt ist: Die Zahl der Patienten mit Depressionen in Deutschland nimmt seit Jahren besorgniserregend zu. Laut Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind vor allem die Diagnosen von wiederkehrenden Depressionen stark gestiegen – von 2011 auf 2021 um bundesweit rund 71 Prozent. Den deutschlandweit höchsten Wert verzeichnet die KKH mit fast 112 Prozent in Baden-Württemberg, den niedrigsten mit 39 Prozent in Hamburg. Bei depressiven Episoden, also kürzeren einmaligen depressiven Phasen, fällt das Plus zwar auch deutlich, aber viel geringer aus (20 Prozent). Hier liegt Sachsen-Anhalt mit rund 48 Prozent vorn. Schlusslicht ist ebenfalls Hamburg mit rund fünf Prozent. Mittlerweile leiden bundesweit 18,4 Prozent der Frauen und 9,4 Prozent der Männer an einer oder beiden genannten Formen der Depression.

Deutliches Plus vor allem bei langwierigen, wiederkehrenden Fällen

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die das Leben stark beeinträchtigen können. Auslöser für depressive Episoden können Verlusterlebnisse und -ängste durch politische, gesellschaftliche und private Krisen sein, aber auch scheinbar positive Veränderungen wie die Geburt eines Kindes. „Ob jemand langfristig an einer Depression erkrankt, hängt meist vom Zusammenwirken mehrerer Faktoren ab“, erläutert Aileen Könitz, Ärztin und Expertin für psychiatrische Fragen bei der KKH. Generell seien die Ursachen sehr individuell und vielfältig. Neben traumatischen Erlebnissen wie Gewalt und Missbrauch, Verlusterfahrungen in der Kindheit, schweren Krankheiten oder chronischem Stress spielen auch die genetische Veranlagung sowie neurobiologische Faktoren eine Rolle. Leidet jemand bereits an einer Depression, können Krisen wie die Virus-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine wie ein Brennglas wirken und die Erkrankung negativ beeinflussen.

Die Corona-Krise drückt sich in der KKH-Analyse zu Depressionen bislang allerdings noch verhalten aus. Vom Vor-Pandemie-Jahr 2019 auf 2021 verzeichnet die Kasse nur bei wiederkehrenden Depressionen ein leichtes Plus von bundesweit etwa sechs Prozent. Bei den Männern ist der Anstieg mit neun Prozent mehr als doppelt so groß wie bei den Frauen. Bei depressiven Episoden stagnieren die Zahlen hingegen noch. Das zeigt, dass sich die Pandemie vor allem negativ auf Menschen auswirkt, die bereits an einer Depression leiden. Darüber hinaus haben die Lockdowns zu massiven Einschnitten in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen und zu einer wegbrechenden Alltagsstruktur geführt, die gerade für solche Patienten besonders wichtig ist. Noch sei es aber zu früh, die Entwicklung in der Corona-Krise umfänglich zu bewerten, sagt Aileen Könitz. Denn Fakt ist auch: Von den ersten Anzeichen bis hin zu einer entsprechenden Diagnose können Monate oder Jahre vergehen.

Merkmale einer Depression sind extreme Niedergeschlagenheit, Erschöpfung und Antriebslosigkeit. Die Betroffenen verlieren ihre Interessen und können darüber hinaus von Schlaflosigkeit, Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und Konzentrationsstörungen geplagt sein. Erkrankte sind oft nicht in der Lage, kleinste Entscheidungen zu treffen und Freude zu empfinden. Häufig spielen auch Schlafstörungen oder Appetitmangel, oft verbunden mit einem Gewichtsverlust, eine Rolle. Viele Erkrankte empfinden zudem Ängste und körperliche Beschwerden wie Magen-, Kopf- oder Rückenschmerzen. Bei einem Verdacht auf eine Depression führt der erste Weg zum Hausarzt. Er überweist dann an einen Psychiater oder einen Psychotherapeuten.

 

Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

 

15. bis 18. November 2022 - electronica, Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik

15.11.2022.  - Vom 15. bis 18. November 2022 findet die electronica, Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik, in 14 Hallen auf dem Münchner Messegelände statt. Die Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm verweisen zum Start der Messe auf die Bedeutung und die aktuelle Lage in der Elektroindustrie. „Die Elektroindustrie stellt 15,5 Prozent aller Industriebeschäftigten Bayerns. Sie ist für rund 30 Prozent des Umsatzes der bundesweiten Elektroindustrie verantwortlich und bei gerade einmal 2,6 Prozent der Gesamtbeschäftigten erwirtschaftet sie fast 20 Prozent der bayerischen Exporte. Besonders die Herausforderungen durch den derzeitigen Materialmangel sowie durch unterbrochene Lieferketten zeigen aber, dass wir die Elektroindustrie nachhaltig stützen und stärken müssen“, so bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. 

bayme vbm begrüßen den Start der Weltleitmesse der Elektronikbranche in München
Brossardt: „Elektroindustrie stellt 15,5 Prozent aller Industriebeschäftigten Bayerns“

 

Auch von den aktuellen Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie und Vorleistungen, ist nahezu jedes bayerische Metall- und Elektro-Unternehmen betroffen. Gegenüber 2020 haben die gesamten Einkaufskosten der Unternehmen im Schnitt um rund 40 Prozent zugelegt, darunter die Energiekosten um 110 Prozent. Für jedes achte Unternehmen ist das ein Anstieg in existenzbedrohendem Ausmaß. „Die jetzt vom Bund beschlossenen Maßnahmen zur Gas- und Strompreissenkung müssen so bald wie möglich greifen und schnell zu einer spürbaren Preissenkung führen.“, so Brossardt.

„Auch Karriereplanung und Nachwuchsförderung gegen den Fachkräftemangel in der Branche werden auf der electronica durch exzellente Praxisvorträge und Podiumsdiskussionen präsentiert und behandelt. Das zeigt: Die Elektronikbranche ist zukunftsorientiert und innovativ“, so Brossardt abschließend.

bayme – Bayerischer Unternehmens-
verband Metall und Elektro e. V.
vbm – Verband der Bayerischen Metall-
und Elektro-Industrie e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München

 

foto : Messe München GmbH
Am Messesee 2
81829 München

 

Donnerstag, 13. Oktober 2022

Große Resonanz für „Industrie zum Anfassen“ in Thüringens Süden.

Aus solch einzelnen Batteriezellen, wie sie hier im Vordergrund stehen, werden die Akkus für Elektroautos zusammengesetzt. Cornelia Grimm, Regionalmanagerin des Veranstalters forum Thüringer Wald e. V., und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas (Mitte) lassen sich die Technik von CATLEuropa-Präsident Matthias Zentgraf (rechts) und Geschäftsführer Jason Chen (links) erklären

13.10.2022 - 1250 Besucher entdeckten Produkte, Innovationen und Karrierechancen  direkt vor der Haustür. - Zum neunten Mal in Folge öffneten am 12. Oktober 2022 Industrieunternehmen, darunter Weltmarktführer, Hidden Champions und Familienunternehmen unter dem Motto „Starke Unternehmen erleben“ ihre Werktore in Thüringens Süden. In 38 Unternehmen aus fünf Landkreisen und einer kreisfreien Stadt gingen rund 1.250 Besucher auf Tuchfühlung mit der Industrie. Mit 27 Unternehmen boten in diesem Jahr außerdem so viele Unternehmen wie noch nie eine „t-wood.de AZUBI-Tour“ an und legten damit den Fokus auf den Fachkräftenachwuchs. Über 263 Schüler und Studierende hatten sich für eine AZUBI TOUR entschieden. Interessierte können sich auch jetzt noch über die teilnehmenden Unternehmen unter www.industrie-intouch.de informieren.

14 neue Unternehmen lockten „Industrietouristen“ an

INDUSTRIE INTOUCH brachte auch in diesem Jahr die Menschen und Unternehmen in Thüringens Süden zusammen. Dahinter stehen die Ziele, die Innovationskraft der Unternehmen zu zeigen, Fach- und Nachwuchskräfte zu akquirieren und die öffentliche Aufmerksamkeit zu wecken. Viele Besucher nutzten den Industrietag, um neue regionale Unternehmen und Produkte vor der eigenen Haustür kennenzulernen. 14 neue Unternehmen luden in diesem Jahr erstmalig dazu ein.

Die Industrie ist das Rückgrat der Wirtschaft in der Region, der Bedarf an Fachkräften in den Unternehmen ist hoch. Das Veranstaltungsformat INDSUTRIE INTOUCH präsentiert die Betriebe in Thüringens Süden daher nicht nur als zukunftsfähige und innovative Arbeitgeber, sondern zeigt auch, wie attraktiv ein Industriearbeitsplatz in der Region ist.

t-wood.de AZUBI TOUR – Ausbildungschancen vor Ort entdecken

Die Führungen und Programme der „t-wood.de AZUBI TOUR“ zu INDUSTRIE INTOUCH waren speziell auf Fragestellungen rund um Praktika, die duale Ausbildung und das duale Studium zugeschnitten und legten einen besonderen Fokus auf  junge Leute. Die „t-wood.de AZUBI TOUR“ eignete sich deshalb insbesondere für Jugendliche, um sie in ihrer Entscheidungsfindung für eine duale Ausbildung oder z. B. ein duales Studium zu unterstützen. Schüler, Studierende und Eltern konnten sich mit den Ausbildungsverantwortlichen und Auszubildenden ganz nach dem Motto „VON AZUBIS FÜR AZUBIS“ austauschen und die Auszubildenden der Unternehmen die Fragen der angehenden Azubis aus erster Hand beantworten.

Programmhighlights in den Unternehmen

Berufe in der Praxis kennenlernen, Perspektiven finden und modernste Technik live erleben – die Besucher erwartete viele interessante Unternehmensprogramme und Highlights. Sie reichten von innovativen Fertigungsprozessen, wie 3D-Druck und Augmented Reality-Anwendungen bis hin zu Experimenten mit Leuchteffekten und dem Verkosten von frischen Waffeln aus dem Waffelmaten.

Zum Event wurden auch Ausbildungsplätze, Jobangebote sowie Karrierechancen in den Unternehmen vorgestellt. Die Besucher konnten mit den Geschäftsführern, Ausbildern und Personalverantwortlichen oder vielleicht sogar zukünftigen Kollegen direkt ins Gespräch kommen. In den vergangenen Jahren wurden auf diesem Weg direkt vor Ort Bewerbungsgespräche geführt und dadurch erfolgreich Ausbildungs- und Arbeitsverträge abgeschlossen. 

Hintergrundinformationen

INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden ist ein Projekt des forum Thüringer Wald e. V., Träger des Regionalmanagements Thüringens Süden, in Zusammenarbeit mit der Jugendcommunity t-wood.de, der IHK Südthüringen sowie der HWK Südthüringen und findet in diesem Jahr zum neunten Mal in Folge statt. INDUSTRIE INTOUCH soll die Industrie in Thüringens Süden bekannter machen, die vielfältigen beruflichen Perspektiven aufzeigen und die Region als attraktiven Lebensmittelpunkt präsentieren. Das Format hat sich fest etabliert und verzeichnet eine sehr hohe Resonanz bei Besuchern und Unternehmen. Alle Informationen zu INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden gibt es unter wwww.industrie-intouch.de.

 (Foto: Michael Reichel – arifoto.de)

 

Industrie und Handelskammer Südthüringen

Hauptgeschäftsstelle

Bahnhofstraße 4 - 8 • 98527 Suhl

 

In der M+E Industrie sind noch viele Ausbildungsplätze zu besetzen.


12.10.2022 - Pollert: „M+E Industrie stellt sich dem Fachkräftemangel mit einem vielfältigen Angebot und bietet beste Zukunftsperspektiven“. In der hessischen Metall-, Elektro- und IT-Industrie gibt es zum Anfang des Ausbildungsjahres noch 681 freie Ausbildungsplätze und rund 130 freie duale Studienplätze. „Schon unsere Ausbildungsumfrage von Ende August hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten haben, alle angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Das sind gute Nachrichten für Ausbildungsinteressierte, die noch auf der Suche sind. Sie haben immer noch Chancen im laufenden Ausbildungsjahr unterzukommen. Die M+E Industrie bietet jungen Frauen und Männern ein innovatives und attraktives Arbeitsumfeld bei international tätigen Unternehmen mit Weiterbildungsmöglichkeiten“, so Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands HESSENMETALL. Gesucht werden in Hessen vor allem Bewerberinnen und Bewerber für Mechatronik, Industriemechanik Automatisierungstechnik, Industriekaufleute, und Zerspanungsmechanik.

Um den jungen Menschen den Einstieg ins Unternehmen zu erleichtern, ist man in den Firmen kreativ: Auszubildende und dual Studierende werden mit vielfältigen Aktivitäten unterstützt, wie zum Beispiel Onboarding-Maßnahmen schon vor dem Start der Ausbildung oder betrieblichem Unterricht.

HESSENMETALL bietet Schülerinnen und Schülern eine zielführende Berufsorientierung, wie beispielweise eine ständig aktualisierte Online-Ausbildungsplatzbörse. „Wer noch unsicher ist, ob eines der 40 Berufsbilder in der Metall-, Elektro- und IT-Industrie eine Option ist, kann sich über die digitalen Formate umfassend informieren und in Eignungstests prüfen, wie gut die eigenen Fähigkeiten zu den einzelnen Berufen passen. Zusätzliche Einblicke gibt auch die HESSENMETAL Vlogger-Taskforce auf Instagram (@BerufseinstiegMit_Hessenmetall) und Facebook (@M+E Hessen). Hier geben Azubis aus unseren Mitgliedsunternehmen Einblicke in ihren Arbeitsalltag, Tipps für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche etc. und zeigen ganz praxisnah, was Auszubildende und dual Studierende in der M+E Industrie erwartet“, so Dirk Pollert.

HESSENMETALL
Verband der Metall- und Elektro-Unter¬nehmen Hessen e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

Dienstag, 11. Oktober 2022

ÖPNV vergrößern, verbessern und vereinfachen, aber nicht verbilligen.


 

11.10.2022 -  Die hessischen Unternehmer haben vor der morgen beginnenden Verkehrsministerkonferenz der Länder in Bremerhaven ihre Position zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zum 9-Euro-Ticket bekräftigt: „Unsere Beschäftigten sollen es einfacher haben, zur Arbeit zu kommen. Sonst fällt es uns Arbeitgebern noch schwerer, die vielen offenen Stellen zu besetzen. Deshalb muss für Busse und Bahnen in Zeiten knapper Kassen gelten: Angebot ausbauen und komplizierte Tarifstrukturen vereinfachen, aber nicht verbilligen. Eventuell neues Geld muss für einen größeren und besseren ÖPNV ausgegeben werden, nicht für einen billigeren ÖPNV. Dann kann es eher gelingen, dass zehntausende Hessen als Berufspendler vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen und raus aus dem Stau kommen“, sagte Klaus Rohletter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)

In der Diskussion um das 9-Euro-Ticket ist laut VhU völlig unklar, wie ein verbilligtes Ticket finanziert werden kann, ohne dass dafür Kürzungen beim aktuellen Angebot von Bussen und Bahnen in den Ländern erfolgen müssten. Die vom Bund in Aussicht gestellten 1,5 Mrd. Euro für die Finanzierung der Ticketverbilligung seien nur die Hälfte der veranschlagten Gesamtkosten von 3 Mrd. Euro. Die Länder befürchteten zurecht, dass ohne weitere Mittel des Bundes Linien gestrichen und Taktungen verringert werden müssten, sagte Rohletter.

„Mit dem weitaus größten Teil der staatlichen Mittel für den ÖPNV werden die Defizite des Betriebs von Bussen und Bahnen ausgeglichen. Gerade die gestiegenen Energiekosten zehren die verfügbaren Mittel auf. Für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur und des Angebots und für die Qualitätsverbesserung bleibt dabei kaum etwas übrig. Wenn die Politik nun neue Finanzspielräume schafft, dann sollten diese nicht für die Ticketsubventionierung, sondern für die Angebotsverbesserung verwendet werden“, sagte Rohletter mit Blick auf die Forderung der Länder, die vom Bund bereitgestellten Mittel für Bus und Bahn weiter zu erhöhen.

„Das Liniennetz von Bahnen und Bussen muss vergrößert und verdichtet werden, Bahnhöfe müssen ausgebaut, Bahnsteige verlängert werden und Züge um zusätzliche Wagons erweitert werden. Taktungen müssen steigen, auch früh morgens und spät abends für die Schichtarbeiter. Mehr Sauberkeit und Sicherheit ist nötig. Eine Ticket-Verbilligung hilft nicht beim Umstieg vom Auto zum ÖPNV, wenn Busse und Bahnen überfüllt sind, wenn sie gar nicht oder zu selten fahren und wenn Fahrgäste sich unsicher fühlen“, sagte Rohletter und betonte, dass gerade auch die Versorgung des ländlichen Raums mit ÖPNV zu verbessern sei.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

Donnerstag, 28. Juli 2022

Schnupfen & Co. - 2022 dreimal so viele Fehltage bei Berufstätigen wie 2021



24. August 2022 – Arbeitnehmer sind in diesem Jahr bereits besonders häufig und lange wegen grippaler Infekte, Schnupfen, Bronchitis & Co. im Job ausgefallen. Wie Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigen, sind im ersten Halbjahr 2022 bundesweit rund 30 Prozent aller Krankheitsfälle bei Berufstätigen auf Atemwegserkrankungen zurückzuführen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 14 Prozent – ein Anstieg also um mehr als das Doppelte. Im Vergleich zu anderen Diagnosen stieg aber nicht nur die Zahl der Fälle von Atemwegsinfekten, sondern auch die Summe der Krankheitstage: Insgesamt fast 18 Prozent der Fehlzeiten führt die KKH von Januar bis Juni 2022 auf Erkrankungen der Atemwege zurück. Im Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil noch bei 7,5 Prozent – ein drastisches Plus also von rund 135 Prozent. Insgesamt sind KKH-versicherte Arbeitnehmer mit diagnostizierten Atemwegsinfekten bis Ende Juni dieses Jahres 1,3 Millionen Tage im Job ausgefallen – dreimal so viele Tage wie im Vorjahreszeitraum. Rund 60 Prozent der Betroffenen sind Frauen.


Rekordhoch bei Atemwegsinfekten 

Hauptursache für das Fehlzeiten-Hoch sind vor allem Erkrankungen der oberen Atemwege. Sie machen rund 73 Prozent der Krankheitstage aus. Dazu zählen grippale Infekte, Halsentzündungen und Schnupfen. Hier registriert die KKH zudem in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits mehr Fälle als im gesamten Jahr 2021. 
Darüber hinaus ist auch die Zahl der Corona-Infektionen bei Arbeitnehmern drastisch gestiegen. Im ersten Halbjahr 2022 zählt die KKH bei ihren berufstätigen Mitgliedern rund 27.400 Fälle. Das sind fast dreieinhalbmal so viele wie im gesamten Jahr 2021.

Die größtenteils aufgehobene Maskenpflicht, wieder mehr Begegnungen auf engerem Raum bei der Arbeit, beim Einkaufen, bei Veranstaltungen, bei gemeinsamen Aktivitäten in Vereinen und Verbänden: Dies alles könne zu der hohen Quote der Erkältungskrankheiten und Corona-Infektionen im laufenden Jahr beigetragen haben, erläutert Sonja Hermeneit, Ärztin bei der KKH. Aber auch die lange Zeit des konsequenten Maskentragens und der reduzierten Kontakte im vergangenen Winter bringe einen Nachholeffekt mit sich. Denjenigen, die sich schützen wollen, empfiehlt Hermeneit auch weiterhin: Abstand halten, Händewaschen und Maske tragen – vor allem wenn viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkommen. „Und auch wenn der Corona-Test negativ ist: Wer mit Erkältungssymptomen trotzdem arbeiten möchte, der sollte möglichst im Homeoffice bleiben oder die AHA-Regeln einhalten, um Kollegen zu schützen“, betont die Ärztin.


Ausgewertet wurde die Zahl der Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH Kaufmännische Krankenkasse, neu für das erste Halbjahr 2022 – ohne Arbeitslose und Rentner. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/unternehmen/kurzportraet.  

Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

 

Industrie- und Handelskammer Siegen - Fachkräfte für die Wirtschaft – Prüfungen in der Höheren Berufsbildung laufen erfolgreich.

26.07.2022 - Fachkräfte für die Wirtschaft – Prüfungen in der Höheren Berufsbildung laufen erfolgreich - IHK-Geschäftsführerin Sabine Bechheim: Gute Perspektiven mit Höherer Berufsbildung.(foto) - Mehr als 400 Personen haben bei der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) bereits im ersten Halbjahr 2022 eine Prüfung der Höheren Berufsbildung erfolgreich abgeschlossen. Weitere 150 Prüflinge stecken noch mitten im Verfahren und können darauf hoffen, bald das Prüfungszeugnis in der Hand zu halten. „Die Höhere Berufsbildung umfasst die Fortbildungsprüfungen, die auf der Berufsausbildung aufbauen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Fachkräfteentwicklung und ihre Absolventen sind in vielen Betrieben sehr begehrt“, erläutert IHK-Geschäftsführerin Sabine Bechheim das System. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen bereiten sich in Lehrgängen oder im Selbststudium auf die Prüfung zur Ausbildereignung, als Logistikmeister, Technische Betriebswirtin, Technischer Fachwirt, Wirtschaftsfachwirtin und ähnliche Abschlüsse vor. Die Prüfungen sind bundesweit einheitlich und richten sich an den praktischen Bedarfen in den Unternehmen aus.

Wie in der Berufsausbildung sind die Prüfungsausschüsse ehrenamtlich tätig und setzen sich paritätisch aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Berufskollegs zusammen. Timo Trapp ist ein solcher Prüfer und nimmt Prüfungen der Zerspanungsmechaniker und der Industriemeister Metall ab. Der stellvertretende Produktionsleiter bei SSI Schäfer (Neunkirchen) hat sich seine Position im Unternehmen durch stetige berufliche Weiterbildung – neben dem Beruf – erarbeitet und selbst sowohl die Prüfung zum Industriemeister Metall als auch zum Technischen Betriebswirt erfolgreich abgelegt. Begonnen hat er als Zerspanungsmechaniker im Schichtdienst.

„Nach Abschluss der Ausbildung habe ich schnell gemerkt, dass ich mehr erreichen und Verantwortung übernehmen möchte“, schildert Trapp seine Motivation. Durch den erfolgreichen Abschluss als Industriemeister konnte er seine Leistungsfähigkeit und Kompetenz dokumentieren, so dass es auch mit dem beruflichen Aufstieg klappte. Inzwischen hat er mit der Prüfung auf Master-Niveau die höchste Stufe der Höheren Berufsbildung erreicht. Trapp: „Ich engagiere mich gerne im Prüfungsausschuss.“ Davon haben nicht nur die Prüflinge etwas, sondern auch er selbst profitiere noch. „Durch den ständigen Kontakt mit den Prüfungsthemen bleibe ich selbst auf der Höhe der Zeit und aktualisiere mein Wissen auch noch.“ Darüber hinaus entstehe mit den anderen Prüfern und auch mit den Absolventen ein wichtiges Netzwerk, das ihm auch im beruflichen Alltag immer mal wieder nütze.

Das System der Höheren Berufsbildung oder Aufstiegsfortbildung erläutert die IHK-Referatsleiterin Heike Gottschalk: „Hier öffnen sich für beruflich qualifizierte Fachkräfte attraktive Entwicklungswege. Es gibt bundesweit über 70 Abschlüsse auf drei Qualifikationsebenen. Es beginnt mit Fachexperten, die als Fachberater oder Servicetechniker tätig sind. Auf dem Niveau des Bachelor Professional bewegen sich Fachwirte und Fachkaufleute, ebenso wie Industriemeister oder IT-Professionals.“ Als dritte Ebene käme der Master Professional z. B. als Geprüfter Betriebswirt oder Geprüfter Technischer Betriebswirt dazu. „Mit der nachgewiesenen Kompetenz, z. B. als Bilanzbuchhalter, hat man hervorragende Karrierechancen in der Region“, ergänzt Sabine Bechheim. „Das wirkt sich auch auf das Einkommen aus, so verdienen Hochschulabsolventen in vielen Fällen in ihrem Leben insgesamt weniger als diejenigen, die sich auf dem Weg der Höheren Berufsbildung qualifiziert haben.“

Bild: IHK



Industrie- und Handelskammer Siegen

Koblenzer Straße 121
57072 Siegen

 

Donnerstag, 7. Juli 2022

Mit Weißen Zertifikaten - dena empfiehlt verpflichtende Energieeinsparungen


23. Juni 2022.  Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat heute die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Gasversorgungskrise erfordert in allen Bereichen, den Energieverbrauch schnell und wirkungsorientiert zu senken. Die Einführung eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems in Deutschland könnte einen Beitrag leisten, zusätzliche Energieeffizienzpotenziale zu heben. Dazu gehört die Einführung sogenannter Weißer Zertifikate, die sich bereits in zahlreichen Ländern als Instrument zur Einsparung von Energie bewährt haben. Deutschland hat bislang die verschärften energiepolitischen Ziele auf nationaler und europäischer Ebene verfehlt. Dies und der Krieg Russlands gegen die Ukraine mit den daraus resultierenden Energieversorgungsrisiken und Energiepreissteigerungen erhöhen den Druck, weitere wirkungsmächtige Energiesparinstrumente einzuführen. Ein solches schlägt nun die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor: ein gesetzlich verankertes Energieeffizienz-Verpflichtungssystem.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Über die Hälfte der europäischen Mitgliedstaaten nutzt bereits ein solches Instrument. Nun ist es an der Zeit, dass auch Deutschland mit seinem relativ gut entwickelten und wachsenden Energieeffizienzmarkt diesen zusätzlichen Schritt geht. So könnten rund 1.100 Energieversorgungsunternehmen, über 15.000 Energieberatende sowie mehr als 100.000 Handwerksunternehmen und Dienstleistende mit ihrer Fachkompetenz aktiviert werden, in den nächsten Monaten systematisch die am einfachsten und kostengünstigsten erschließbaren Energieeinsparungen bei ihren Kundinnen und Kunden zu identifizieren und zu ernten.“

Bei einem Energieeffizienz-Verpflichtungssystem wird eine bestimmte Gruppe von Akteuren, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, verpflichtet, staatlich vorgegebene Mengen an Energieeinsparungen zu realisieren oder nachzuweisen. Dies können die Verpflichteten tun, indem sie selbst bei ihren Kundinnen und Kunden Energieeffizienz-Maßnahmen umsetzen. Alternativ können sie von anderen Akteuren Energieeinsparnachweise – sogenannte Weiße Zertifikate – erwerben. Über ein solches System können zwischen ein und drei Prozent des Energieverbrauchs definierter Verbrauchsgruppen pro Jahr reduziert werden. In der aktuellen Situation ließe sich dieses Instrument in allen Energieverbrauchsgruppen anwenden und helfen, Milliarden an jährlichen Energiekosten einzusparen.

Bereits seit 2012 ist die Einführung eines solchen Instruments durch die EU-Energieeffizienz-Richtlinie empfohlen. Bislang hat Deutschland jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, statt eines solchen Verpflichtungssystems alternative Instrumente wie etwa Förderprogramme umzusetzen. Weiterer Beweggrund war, dass Verzerrungen des Energieeffizienzmarktes nicht auszuschließen sind. Auch könnten die Energiepreise steigen, wenn die Verpflichteten ihre Kosten auf ihre Kundinnen und Kunden umlegen. Das System kann aber auch so ausgestaltet werden, dass Energieeinsparmaßnahmen in einkommensschwachen Haushalten umgesetzt werden und so gegen Energiearmut wirken. Auch könnten ohnehin erforderliche soziale Ausgleichsmaßnahmen für besonders betroffene Verbrauchergruppen verstärkt werden.

Ein Energieeffizienz-Verpflichtungssystem könnte etwa zusammen mit dem bereits in Erarbeitung befindlichen Energieeffizienzgesetz im Herbst 2022 eingeführt werden. Alle bereits ab 1. August 2022 realisierten und bis 31. Dezember 2022 nachgewiesenen, standardisierten Energieeinsparungen, die die Verpflichteten einem vom Staat beauftragten Programmadministrator nachweisen, könnten als besonderer Anreiz einmalig vom Staat vergütet werden, etwa mit drei Cent pro Kilowattstunde. Ab 2023 müssten die Verpflichteten dann weitere drei Prozent des Energieverbrauchs ihrer Kundinnen und Kunden durch eigene Maßnahmen reduzieren oder entsprechende Weiße Zertifikate am Markt erwerben. Bei Nichterfüllung wäre eine entsprechende Pönale zu bezahlen.

Der Vorteil solch eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems liegt darin, dass – ähnlich wie beim europäischen Emissionshandel – der Staat nur die Zielwerte und die Regeln vorgibt und kontrolliert. Eine große Zahl an Verpflichteten begibt sich dann auf die Suche nach den für sie individuell günstigsten Wegen zur Erfüllung der staatlichen Vorgaben. Weitere Marktakteure werden so ebenfalls aktiviert, da die durch Energieeffizienz-Investitionen generierten Energieeinsparungen als Weiße Zertifikate einen zusätzlichen Wert erhalten. Je nach eigenem Know-how und Marktangeboten werden so die günstigsten Energieeffizienz-Potenziale erschlossen. Das kann beispielsweise durch energieeffiziente Querschnittstechnologien wie LED in Industriehallen, durch Abwärmenutzungstechnologien zur Wärmerückgewinnung aus Produktionsprozessen oder durch Haushaltsgerätetauschprogramme für Privathaushalte zusammen mit dem Einzelhandel erfolgen.
 
 Andreas Kuhlmann: „Die langjährigen Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien oder Dänemark haben gezeigt, dass Verpflichtungssysteme einen signifikanten Beitrag leisten, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen und Energieeinsparungen zu realisieren. Höchste Zeit, es auch in Deutschland zu probieren.“

Eine im November 2021 veröffentlichte Studie des Umweltbundesamts gibt zahlreiche Hinweise für konkrete Ausgestaltungsoptionen eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems in Deutschland.

Quelle: dena/photothek


Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin, , Internet: www.dena.de

 

Diese Ampel ist ideologisch, beliebig und vom Zeitgeist getrieben!


1. Juli 2022 - Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert das neue Selbstbestimmungsgesetz der Regierungskoalition in Berlin. - Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben am Donnerstag die Pläne der Ampel für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Danach sollen unter anderem Jugendliche ab 14 Jahren bis zu einmal jährlich beim Standesamt ihren Vornamen und ihr Geschlecht wechseln können – ohne Gutachten, wie es bisher notwendig war, und auch ohne Geschlechtsumwandlung. Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert diese Pläne scharf: „Die Gesellschaftspolitik dieser Ampel ist ideologisch, beliebig und vom Zeitgeist getrieben. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist ein weiteres Beispiel dafür. Künftig sollen Jugendliche, deren Identitätsbildung noch bei weitem nicht abgeschlossen ist, ihren Vornamen und ihr Geschlecht wie Socken wechseln können.

Ich sehe die Gefahr, dass es bei jungen Menschen dadurch zu einer regelrechten Trans-Mode kommen könnte, die zu psychischen Belastungen führen und wirklich transsexuelle Menschen in Deutschland verletzen und entwürdigen würde. Eine Geschlechtsumwandlung ist unter Umständen irreversibel. Wer sich für sie entscheidet, braucht professionelle Begleitung. Diese Begleitung müssen wir sicherstellen – würdevoll und im Sinne der Betroffenen. Mein Appell an die Verantwortlichen in Berlin: Lasst unsere jungen Menschen in Ruhe und Frieden ihre Identität finden und unterstützen wir sie dabei wirksam. Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat durchaus auch gute Ansätze, ist in seiner Gesamtheit aber ein Beliebigkeitsgesetz – so beliebig wie die Politik dieser Ampel insgesamt.“

Bayerisches Staatsministerium für Familie,

Arbeit und Soziales

Winzererstraße 9

80797  München

 

Regierung ignoriert Bioenergie-Potenziale nahezu vollständig


06.07.2022: Gestern tagte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie und befasste sich final mit dem Osterpaket, dessen Kern eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist und morgen im Bundestag in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet werden soll. Aus Sicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) wurden die großen Potenziale der Bioenergie vernachlässigt und Chancen für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit im Angesicht der großen Herausforderungen nahezu vollständig ignoriert. Sandra Rostek, Leiterin des HBB kommentiert: „Obwohl Deutschland die Bioenergie jetzt mehr denn je benötigt, wurde ihr im Gesetzesbündel wenig Beachtung entgegen gebracht. Tatsächlich fanden für die Bioenergie nach dem Kabinettsentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fast keine Veränderungen mehr statt. Nach wie vor ist das Hauptanliegen der Branche einer auskömmlichen Anschlussvergütung für Biogasanlagen nach Ablauf des zweiten Vergütungszeitraumes auf taube Ohren gestoßen. Aktuell können Biogasanlagen aufgrund der hohen Energiepreise rentabel betrieben werden, sie benötigen jedoch eine Absicherung auf der Erlösseite, da kontinuierlich Investitionen zu tätigen sind.

Auch wurden die endogene Mengensteuerung sowie Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen nicht aufgegriffen. Im Gegenteil sieht es eher so aus, als sei die Vor-Ort Verstromung nicht gewünscht. Eben jene Anlagen, die aktuell einen Großteil der Bestandsanlagen ausmachen, dutzende Terawattstunden Strom und Wärme verlässlich und nachhaltig vor Ort bereitstellen, wurden zusätzlich Steine in den Weg gelegt. So büßen wir wertvolle regelbare und verlässliche Leistung ein, welche wir im Angesicht der aktuellen Krisen so dringend benötigen. Die Bundesregierung muss nach der Sommerpause dringend nachbessern und der gesamten Bioenergiebranche ein eindeutiges Signal geben, dass sie auf Biomasse als wichtigen Teil der Energieunabhängigkeit setzt. Im REPowerEU-Paket hat die EU-Kommission bereits hinterlegt, dass Biogas ein wesentlicher Baustein gegen die Abhängigkeit von russischem Gas ist. Mit Blick auf den kommenden Winter sollten zudem zeitnah genehmigungsrechtliche Hürden ausgeräumt werden, damit bestehende Biomasseanlagen ihre Stromproduktion kurzfristig erhöhen können, um die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gasimporten zu verringern und damit Deutschland als Industriestandort Resilienz gewinnt.“


Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Fachverband BIOGAS e.V. • Angerbrunnenstraße 12 • 85356 Freising

 

Kultusministerium und HESSENMETALL ehren Siegerinnen und Sieger des 54. Mathematik-Wettbewerbs

 

06.07.2022 -Über 49.000 Achtklässlerinnen und Achtklässler aus 512 Schulen haben sich am Hessischen Mathematik-Wettbewerb 2021/22 beteiligt. Heute wurden die jeweils sechs besten ihrer Schulform bei einer virtuellen Preisverleihung geehrt. Dazu erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Für die Zukunft unseres hessischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts sind gut ausgebildete junge Menschen von entscheidender Bedeutung. Eine ganz besondere Rolle spielt dabei die Mathematik, denn sie gibt uns überhaupt erst das Rüstzeug an die Hand, das wir für die Lösung naturwissenschaftlicher und technischer Probleme benötigen. Ich gratuliere allen erfolgreichen Schülerinnen und Schülern sehr zu dieser besonderen Auszeichnung.“

Jörg Hermann, Stellvertretender Geschäftsführer HESSENMETALL Bezirksgruppe Offenbach und Osthessen e. V., lobte die Schülerinnen und Schüler: „Ihr habt eine tolle Leistung vollbracht. Wir brauchen Mathetalente wie euch in unseren Unternehmen, denn für eine erfolgreiche Digitalisierung benötigen wir kluge Köpfe, die mit uns gemeinsam neue Maschinen und innovative Technologien entwickeln. Durch die Pandemie ist die digitale Transformation in den Betrieben der hessischen Metall- und Elektro-Industrie rasant beschleunigt und vorangetrieben worden. In den kommenden Jahren brauchen wir deshalb zehntausende Fachkräfte in den MINT-Berufen. Mit euren mathematischen Fähigkeiten seid ihr bestens dafür geeignet. Ob als Elektronikerin, Mechatronikerin, Fachinformatikerin oder Industriekauffrau – ein gutes Verständnis für Zahlen ist in den Berufen unserer Metall- und Elektro-Industrie extrem wichtig.“

Matthias Richter, geschäftsführender Gesellschafter der KGM Kugelfabrik GmbH & Co. KG in Fulda, nahm die Jugendlichen auf eine kleine Reise in sein Unternehmen und zeigte die vielseitigen Berufsperspektiven auf: „Der Erfolg unseres Unternehmens ist untrennbar mit hoch qualifizierten Beschäftigten verbunden. Die richtigen Mitarbeitenden mit den richtigen Kompetenzen sind entscheidend dafür, ob wir unsere Pläne für die Zukunft verwirklichen können oder nicht. Im internationalen Vergleich ist Deutschland ein herausfordernder Produktionsstandort geworden. Doch wir bei KGM nehmen die Challenge an, indem wir Tag für Tag clevere Lösungen finden, um bei dem, was wir tun, besser, schneller und digitaler zu werden. Einen Fertigungsbetrieb mit über 100 Jahren Markterfahrung fit für die Zukunft zu machen, ist eine spannende Aufgabe. Der ideale Nachwuchs dafür kommt für aus der Region, hat Lust auf Neues und Freude an der Lösung technischer Alltagsprobleme – sei es gemeinsam mit anderen Menschen oder im Umgang mit Maschinen. Es gibt viele Möglichkeiten, und KGM bildet in allen möglichen Berufsfeldern aus.“

Die siegreichen Schülerinnen und Schüler sind:

Aufgabengruppe A

Teresa Katharina

Dinges

Landschulheim Steinmühle

Marburg

Rabeel

Hanna

Gymnasium

Gernsheim

Moritz

Hartman-Hilter

Justus-Liebig-Schule

Darmstadt

Jonathan

Hundt

Gymnasium Philippinum

Marburg

Sebastian

Kulhawiec

Gymnasium Nord

Frankfurt

Jiashu

Lyu

Kaiserin-Friedrich-Gymnasium

Bad Homburg

Aufgabengruppe B

Lena

Ahlborn

Burgwaldschule

Frankenberg

Leonie

Arweiler

Kreisrealschule

Bad Orb

Finn

Bangert

Burgwaldschule

Frankenberg

Zafer

Demir

Alexander-von-Humboldt-Schule

Asslar

Johanna

Kaupp

IGS Herder

Frankfurt

Maurice

Nöth

Martin-Niemöller-Schule

Riedstadt

Aufgabengruppe C

Enes

Krivdic

Altkönigschule

Kronberg

Kevin

Lenkeit

Schloßbergschule

Wabern

Rafael

Panz

Mittelpunktschule Hartenrod

Bad Endbach

Aleksandar

Stefanovic

IGS Lindenfeld

Offenbach

Maja

Steubing

Johann-von-Nassau-Schule

Dillenburg

Eamon

Vimr

Ohmtalschule

Homberg/Ohm

*sowie entsprechende Gesamtschulzweige

Besonders erfolgreiche Schulen:

Auszuzeichnende Schulen

Aufgabengruppe A

Gymnasium Nord

Frankfurt

Justus-Liebig-Schule

Darmstadt

Aufgabengruppe B

Burgwaldschule

Frankenberg

Kreisrealschule

Bad Orb

Aufgabengruppe C

Altkönigschule

Kronberg

Wilhelm-Lueckert-Schule

Kassel

Hintergrund:

Der Mathematikwettbewerb des Landes Hessen besteht seit dem Jahr 1968 und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8. Einzigartig ist die Trennung nach Schulformen, die einen Schulvergleich ermöglicht, der von allen Beteiligten sehr interessiert verfolgt wird. Zunächst zur freiwilligen Teilnahme angeboten, wurde er ab dem Jahr 2000 zunehmend verbindlicher. Zwischen 2001 und 2011 war und seit 2016 ist die Teilnahme wieder für alle hessischen allgemeinbildenden Schulen verpflichtend.

Der Arbeitgeberverband HESSENMETALL unterstützt den Wettbewerb seit dem Jahr 2000 als Interessenvertretung von Hessens größter Industrie, die anspruchsvolle Ausbildungsplätze anbietet, in denen gute Kenntnisse in Mathematik unverzichtbar sind.

Weitere Informationen unter http://www.mathematik-wettbewerb.de.

 

HESSENMETALL
Verband der Metall- und Elektro-Unter¬nehmen Hessen e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt