Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Dienstag, 28. April 2020

Regionale Reisebranche schlägt Alarm - „Es geht um das nackte Überleben“.


Heimische Reisebranche richtet Appell an Bund und Land - Die regionale Reisebranche schlägt Alarm: Hunderte Arbeitsplätze alleine in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sind gefährdet. Die Reiseunternehmen benötigten dringend und unbürokratisch Liquiditätshilfen, um nicht in Existenzgefahr zu geraten. Die vorherrschenden Reisebeschränkungen führten dazu, dass die Reisebüros und Reiseveranstalter ihre Dienstleistungen nicht erbringen können. Die Einnahmen blieben aus, erklärt Manuela Badziong, Inhaberin des TUI ReiseCenters Siegen Unterstadt. „Trotz laufender Kosten müssen wir die bereits erarbeiteten Provisionen für die abgesagten Reisen zurückzahlen.“ Das TUI ReiseCenter Siegen Unterstadt ist eines von 30 Unternehmen des hiesigen Reisehandelsgewerbes, die sich in einem dringenden Appell an die heimischen Abgeordneten in Berlin und Düsseldorf gewandt haben, um die dramatischen Corona-Auswirkungen deutlich zu machen.

Die Aussichten auf die bevorstehende Urlaubssaison sind schlecht. Erst vor wenigen Tagen hatte Bundesaußenminister Heiko Maas öffentlich klargestellt, dass es einen „normalen Urlaub“ nicht geben werde. Er dämpfte Erwartungen an eine baldige Öffnung von europäischen Reisezielen. Einen Anlass, die Reisewarnungen zu lockern und internationale Urlaube wieder zu ermöglichen, sieht die Bundesregierung demnach aktuell nicht. Das führe viele Unternehmen der Branche in eine drastische Klemme, beschreibt Andreas Theis, Inhaber der IDEAL REISEN GmbH in Siegen. „Zum einen haben wir in erheblichem Umfang Zahlungen an Leistungsträger, etwa Fluggesellschaften, Agenturen oder Konzert- und Theaterhäuser, geleistet, die uns voraussichtlich allenfalls gutgeschrieben werden. Zum anderen sind wir bei Stornierungen gesetzlich verpflichtet, Zahlungen vollständig an die Kunden zurückzugeben.“

Unklar ist überdies, ob und wie die bezahlten Leistungsträger selbst die Krise überstehen. Nico Ginsberg, Geschäftsführer der Ruck Zuck Urlaub GbR in Freudenberg: „Wir gehen davon aus, dass es auch hier vermehrt zu Insolvenzen kommen wird. Dies würde für viele Reisebüros und Reiseveranstalter in kürzester Zeit das Aus bedeuten. Immerhin mussten bundesweit bereits mehr als 1.500 Unternehmen in der Touristik Insolvenz anmelden.“ Die bisherigen Bundes- und Landesmittel reichten nicht aus.

Bei den 120 Unternehmen der Reisebranche in Siegen-Wittgenstein und Olpe handelt es sich in der Regel um Klein- und Kleinstunternehmen. Finanzielle Rücklagen seien hier meist nicht vorhanden, ergänzt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. „Viele dieser Betriebe stehen ganz schnell mit dem Rücken zur Wand und kämpfen schon in kürzester Zeit um das nackte Überleben. Bei der Bereitstellung von Liquidität ist daher besondere Eile geboten.“ Die IHK stehe hierzu in engem Austausch mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der sich auf Bundes- und EU-Ebene etwa nachdrücklich für eine Gutschein-Lösung für die Reisebranche eingesetzt habe. Überall im Land seien geplante Reisen und Übernachtungen storniert worden. Die Kunden verlangten ihr Geld zurück und seien zurückhaltend mit neuen Buchungen. „Eine solche verpflichtende Gutscheinlösung nach dem Muster anderer EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder den Niederlanden könnte den Mittelabfluss eindämmen und Liquidität sichern. Allerdings gibt es hier noch einige juristische Hürden“, betont Langer.

Die heimischen Reiseunternehmen bedauern, dass ihre Anliegen bislang kaum Eingang in die politische Debatte gefunden hätten. Hoffnung machten indes erste positive Rückmeldungen aus der Politik. Dankbar zeigen sich betroffene Unternehmen bei Nezahat Baradari MdB, die schnell geantwortet und auf notwendige weitere Schritte des Bundesjustizministeriums und der EU-Kommission für eine Gutscheinlösung hingewiesen habe. Begrüßt wurde auch die umgehende Reaktion von Volkmar Klein MdB, der angekündigt habe, im Rahmen einer Branchenkonferenz mit den Unternehmen Kontakt aufzunehmen. „Diese Rückmeldungen zeigen uns, dass wir bei diesen politischen Vertretern nicht nur auf Verständnis gestoßen sind, sondern dass der Ernst unserer Lage erfasst wurde und unser Anliegen in die Beratungen aufgenommen wird“, freut sich Nico Ginsberg. Allerdings: Die Zeit drängt.


Industrie- und Handelskammer Siegen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Koblenzer Straße 121
57072 Siegen

Mittwoch, 22. April 2020

Corona-Krise: Hessische Metall- und Elektro-Unternehmen stemmen sich mit Kurzarbeit dagegen


Bereits 64.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, weitere 35.000 erwartet. Mang: „Wir sind erleichtert über vorsichtige Lockerungsbeschlüsse, aber die Herausforderungen sind noch lange nicht bewältigt!“-  Eine repräsentative Blitzumfrage der Arbeitgeberverbände Gesamtmetall und HESSENMETALL unter den Mitgliedsunternehmen der hessischen Metall- und Elektro-Industrie (M+E-Industrie) verdeutlicht das wirtschaftliche Ausmaß der Corona-Krise: 89 Prozent aller befragten Unternehmen melden Einschränkungen der Produktion, fast ein Viertel (22,9 Prozent) sogar sehr starke oder starke Einschränkungen. Als Gründe nennen 56 Prozent die fehlende Nachfrage, 38 Prozent fehlende Teile oder Material und 21 Prozent fehlende Arbeitskräfte etwa durch Krankheit und fehlende Kinderbetreuung. In der Folge nutzen heute bereits 46,6 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit.
In diesen Unternehmen sind durchschnittlich 65 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit. Damit waren nach Berechnungen von HESSENMETALL Anfang April 2020 bereits etwa 64.000 Beschäftigte – von insgesamt ca. 210.000 Beschäftigten – der hessischen M+E-Industrie in Kurzarbeit. In den kommenden drei Wochen planen weitere 24,7 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit anzumelden. Damit könnte sich die Zahl der Kurzarbeiter in der M+E-Industrie noch einmal um rund 35.000 erhöhen. Zudem mussten 4 Prozent der Unternehmen bereits Stellen abbauen.

„Die Ergebnisse der Umfrage belegen, wie ernst die Lage ist“, betonte  der Vorstandsvorsitzende von HESSENMETALL, Wolf Matthias Mang. „Während Umsätze und Erträge fehlen, laufen die Kosten weiter und zehren die Liquidität der Unternehmen rasant auf. Kurzarbeit lindert zwar die Not, aber die Unterauslastung der Unternehmen ist sehr bedrohlich.“ Umso wichtiger sei es weiterhin, die Liquidität der Unternehmen zu sichern. „Je länger die Liquiditätsreserven reichen, desto mehr Arbeitsplätze können wir durch die Krise retten. Jeder Unternehmer will das - aber auf Dauer hilft nur, wenn die Lage rasch besser wird.“ Derzeit stemmten sich die Unternehmen vor allem noch mit Kurzarbeit, flexibler Arbeitszeit und tarifpolitischen Instrumenten gegen die Krise.

Mit Blick auf die vorsichtigen Lockerungsbeschlüsse der Bundes- und Landespolitik sagte Mang, der auch der Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ist: „Wir sind als hessische Wirtschaft erleichtert, dass die Politik in Bund und Land einen ersten gewichtigen Schritt zur Rückkehr in ein normales wirtschaftliches Leben geht. Die erfolgten Lockerungen sind Schritte in die richtige Richtung. Dazu müssen wir aber alle weiter konsequent mitmachen: Abstände einhalten, Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr beachten, Kontakte beschränken, Hygienevorschriften einhalten, also dazu beitragen, die Verbreitung weiterhin konsequent abzubremsen. Dann kann und wird die Politik in Bund und Land am Ende April hoffentlich weitere Lockerungen beschließen können, die für Gastronomie, Hotels und größere Geschäfte – und damit auch für Geschäftsreisende und Monteure - dringend erforderlich sind.“

Für die M+E-Industrie war es besonders wichtig, dass die Autohäuser seit Montag wieder öffnen  können, da niemand produziert, wenn sein Produkt nicht verkauft werden kann. Wir haben in Hessen viele Automobilzulieferer aus der M+E-Industrie, der Chemieindustrie oder auch Textilindustrie. Ebenso wichtig ist, dass unter Beachtung der Vorschriften des Arbeitsschutzes alle die Ärmel hochkrempeln und bestehende Aufträge und Wünsche der weltweiten Kunden vor Ort zügig in hoher Qualität abarbeiten. Fatal wäre, wenn Aufträge ohne Not an ausländische Standorte vergeben würden.

Dazu sei es aufgrund der europa- und weltweit organisierten Lieferketten notwendig, soweit wie möglich auf europäischer und internationaler Ebene koordiniert vorzugehen. „Auch nachdem die Politik in dieser Woche eine schrittweise Lockerung des Shutdowns angekündigt hat, wird es in der Industrie etwas Zeit brauchen, bis abgerissene Lieferketten wieder aufgebaut oder ersetzt sind“, so Mang anschließend.

Weiterführende Informationen:
Position des VhU-4-Phasen-Plans:
https://www.vhu.de/newsroom/meldungen/details/tx_news/corona-krise-4-phasen-plan-der-hessischen-wirtschaft.html

Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. (HESSENMETALL)

Montag, 20. April 2020

Modernisierte Ausbildungsordnung für Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement


Neue Inhalte - Neue Berufsbezeichnung - Berufliche Tätigkeiten im Groß- und Außenhandel bieten seit jeher ein abwechslungs-reiches und interessantes Aufgabenspektrum im nationalen und internationalen Handel. Aufgrund einer wachsenden Bedeutung von E-Business, Prozess- und Schnittstellen-management sowie projektförmiger Arbeit haben sich die Kompetenzanforderungen für Kaufleute im Groß- und Außenhandel verändert. Aus diesem Grund hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundes¬regierung eine neue Ausbildungsordnung erarbeitet. Neu ist dabei auch die Berufs¬bezeich¬nung: aus Kaufleuten im Groß- und Außenhandel werden künftig Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Neu in der Ausbildungsordnung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement ist die Berufsbildposition "Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)". Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von E-Business-Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen. Der Bedeutungsgewinn von projektförmiger Arbeit wird unter anderem durch neue Inhalte im Bereich des Projektmanagements abgebildet - beispielsweise Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.

Auch in den beiden Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel gibt es Veränderungen. So wurden beispielsweise in der Fachrichtung Großhandel Inhalte zum Retourenmanage¬ment ergänzt; in der Fachrichtung Außenhandel wurden Inhalte internationaler Berufs¬kompetenzen erweitert, zum Beispiel durch interkulturelle Kompetenzen.

Neu eingeführt wird auch eine gestreckte Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. In der mündlichen Prüfungsleistung können Auszubildende und Betriebe künftig zwischen zwei unterschiedlichen Zugangswegen für ein fallbezogenes Gespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe wählen.

Eine Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement qualifiziert für vielfältige Tätigkeiten in Unternehmen des Handels oder der Industrie. Einsatzgebiete sind die Beschaffung von Waren im In- und Ausland, ihre Lagerung, Marketing und Vertrieb sowie waren- und kundenbezogene Dienstleistungen. Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Außenhandel wickeln insbesondere Außenhandelsgeschäfte ab und bedienen Auslandsmärkte. Mit 13.137 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen lag der Ausbildungsberuf 2019 auf Platz 11 der ausbildungsstärksten Berufe. Der Anteil junger Frauen beträgt knapp 40 %, und gut die Hälfte aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich für diesen Ausbildungsberuf entscheiden, haben eine Studienberechtigung.

Die Ausbildung eröffnet zudem gute berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. So können sich Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement beispielsweise zum Geprüften Handelsfachwirt/zur Geprüften Handelsfachwirtin oder zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin für Außenwirtschaft weiterbilden.

Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan treten zum 1. August 2020 in Kraft und lösen die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2006 ab.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement" unter www.bibb.de/neue-berufe
foto © AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel - Außenhandel - Dienstleistung e.V.

Montag, 13. April 2020

Kredite bleiben jedoch Kredite und Kredite in der Corona-Krise sind besonders problematisch.


Zu den am 09.04.2020 vorgestellten Eckdaten des Programms Soforthilfe V für den Berliner Mittelstand sagt IHK-Präsidentin Beatrice Kramm: „Ein halber Schritt in die richtige Richtung heißt nicht, dass die Ziellinie erreicht ist. Diese Ziellinie heißt: Schnelle und unbürokratische Soforthilfe für den Berliner Mittelstand. Beide Kriterien erfüllen die heute vorgestellten Eckpunkte – noch – nicht. Lediglich die Unternehmen, die keine KfW-Kredite erhalten bzw. erhalten können, dürfen Landeszuschüsse in Anspruch nehmen. Alle anderen mittelständischen Unternehmen werden auf die Kreditprogramme des Bundes verwiesen. Kredite bleiben jedoch Kredite, und Kredite in der Corona-Krise sind trotz der guten Konditionen und möglicher Tilgungszuschüsse besonders problematisch.
In normalen Zeiten greifen Unternehmen auf Kredite zurück, um gewerbliche Investitionen für die Zukunftsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells zu tätigen. Der KfW-Schnellkredit dient hingegen dem Zweck, das eigene Überleben in der Corona-Krise zu sichern. Nach der Krise finden sich die Unternehmen in einem schwierigeren Marktumfeld mit geringeren Gewinnmargen wieder, um dann die Kredite zurückzahlen zu müssen. Deshalb sind nicht rückzahlbare Zuschüsse in dieser unmittelbaren Notlage so wichtig für den Mittelstand, fast alle anderen Bundesländer haben das erkannt und bereits umgesetzt. Nichtsdestotrotz begrüßen wir es, dass der Senat den Dialog zu diesem für die Berliner Wirtschaft so überlebenswichtigen Thema weiterführt.“

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Corona-Krise - 4-Phasen-Plan der hessischen Wirtschaft zum Exit.


Mang: „Geschäfte, Gaststätten, Kitas, Schulen sollten schrittweise schnellstmöglich öffnen, sobald Infektionsschutz es erlaubt“. Die hessische Wirtschaft hofft auf eine schrittweise Öffnung von Geschäften und Gaststätten sowie von Kindertagesstätten und Schulen, sobald der Infektionsschutz dies erlaubt, da die Ausbreitung des Coronavirus wirksam verlangsamt wird. Dazu, wie dann die Lockerungen erfolgen könnten, hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) einen 4-Phasen-Plan vorgelegt, der gestern vom VhU-Präsidium beschlossen wurde. -  „Die Lockerungen sollten in mehreren Phasen erfolgen, sich weitgehend an den jeweils geltenden Vorschriften zur Einschränkung von Kontakten in der Öffentlichkeit orientieren und den Schutz von Älteren und Vorerkrankten besonders im Blick haben“, sagte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang. Die Dauer einzelner Phasen sei nicht vorab definierbar. Sie könne Wochen oder Monate betragen.
Mang dankte der Landesregierung sowie den Beschäftigten in den Verwaltungen für den „entschlossenen Einsatz und klugen Pragmatismus“ in der Reaktion auf die Pandemie. Er bekräftigte, dass die hessische Wirtschaft die Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte in räumlicher Nähe sowie die Beschränkungen und Verbote wirtschaftlicher Tätigkeiten unterstütze, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Wir tragen das mit, obwohl der harte Kurs für viele Unternehmen extrem negative Konsequenzen hat. Schon jetzt ist klar, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2020 um mehr als 5 Prozent oder 175 Mrd. Euro sinken wird. Wir müssen diesen schmerzhaften Weg gehen – in der Hoffnung, dass ‚die Medizin wirkt‘ und umso schneller Lockerungen erwogen und vorbereitet werden können.“ Die VhU fordere ausdrücklich keine vorzeitigen Lockerungen, etwa während der Osterferien.
Mang betonte, in der aktuellen Lage bleibe es wichtig, einen teilweisen industriellen oder gar gesamtwirtschaftlichen „Shutdown“ strikt zu verhindern, wie er mancherorts diskutiert oder in manchen Staaten praktiziert wird: „Die industriellen Lieferketten müssen erhalten werden!“
Die VhU hofft, dass beginnend ab Montag, 20. April 2020, eine schrittweise Rücknahme der Beschränkungen und Verbote wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie eine Öffnung von Kindertagesstätten und Schulen, zumindest der Berufsschulen, verantwortbar wären und dann umgesetzt würden – soweit es die Erfordernisse des Infektionsschutzes erlauben. Ansonsten sollten die wirtschaftlichen Tätigkeiten schnellstmöglich später wieder schrittweise zugelassen werden, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen, erläuterte Mang.
Phase 1
In der ersten Phase der Lockerungen sollten laut VhU alle Geschäfte und Dienstleistungen ihre Räume wieder öffnen dürfen, wo eine Begrenzung der Anzahl der Kunden sowie der Abstand von Personen gewährleistet werden könnten. Beispiele seien Verkaufsstellen von Fahrrädern und Autos, Buchläden, Kleidungs- und Schuhgeschäfte, Möbel- und Einrichtungsgeschäfte oder Elektrofachgeschäfte. Dabei sollte sich die Limitierung der Personenzahl in Räumen bzw. pro Fläche daran orientieren, was derzeit für Bäckereien und Supermärkte gelte.
Restaurants und Cafés könnten laut VhU beispielsweise unter der Auflage wieder öffnen, dass sie ihre Innenräume bzw. Außenflächen so umgestalten und die Anzahl der Tische so begrenzen, dass zwischen Gruppen von Gästen ein großer Abstand gewährleistet sei. Auch eine Begrenzung der Anzahl der Stühle je Tisch erscheine angemessen, beispielsweise auf zwei Stühle je Tisch bzw. mehr für Mitglieder desselben Haushalts. Falls erforderlich, könnte die Landesregierung die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben abends begrenzen.
Die Landesregierung sollte prüfen, ob eine Öffnung der Kindertagesstätten und Schulen nach den Osterferien möglich sei. Zumindest sollten die Berufsschulen öffnen, da die Berufsschüler ohnehin die Betriebe aufsuchen dürften, um ihre Ausbildung fortzusetzen. Mang: „Ein zeitliches Verschieben von Bildungspartizipation wäre ein Nachteil für unsere jungen Menschen. Deshalb war es richtig, die Abiturprüfungen fortzusetzen.“ Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs und der Kinderbetreuung sei auch bedeutsam, weil nur so Eltern mit der notwendigen Aufmerksamkeit ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten.
Phase 2
In einer zweiten Phase, wenn die Landesregierung die Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum von derzeit maximal zwei Personen lockere, z. B. auf fünf Personen, sollten weitere wirtschaftliche Tätigkeiten zugelassen werden, in denen Ansammlungen von mehr als zwei Personen üblich seien, bei denen aber noch eine Begrenzung der Kontakte gut möglich ist.
Ausgewählte Dienstleistungen wie Friseure, die auch körperliche Berührungen beinhalten, sollten wieder zugelassen werden, wenn die Dienstleister sich und die Kunden ausreichend schützen. Übernachtungsangebote zu touristischen und privaten Zwecken sollten wieder erlaubt werden, aber nur für Individualtouristen oder kleine Gruppen.
Die Angebote an öffentlichen Bus- und Bahnverkehren sollten schnell erhöht werden, um nach und nach den Berufspendlern, die derzeit im Homeoffice arbeiten, den Weg zur Arbeitsstätte im ÖPNV wieder zumuten zu können. Durch eine möglichst hohe Taktung sollte die Zahl der Personen im jeweiligen Bus oder Zugwaggon reduziert gehalten werden. Die öffentliche Verwaltung sei ebenfalls zügig wieder zu öffnen, auch für den Besucherverkehr. Allgemeine Einreisebeschränkungen nach Deutschland sollten aufgehoben werden, sofern dem der Infektionsschutz nicht entgegenstehe. Ausnahmen im Luftverkehr seien nötig.
Phase 3
Eine dritte Phase könne beginnen, wenn die staatlich angeordnete Begrenzung von Kontakten im öffentlichen Raum aufgehoben würde. Voraussichtlich werde es aber weiter eine Empfehlung zur Vermeidung räumlicher Nähe mit Älteren und Vorerkrankten geben. In dieser dritten Phase sollten zusätzliche wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen für Freizeitaktivitäten zugelassen werden, bei denen Berührungen von Personen zwar nicht die Regel seien, aber auch nicht ausgeschlossen werden können.
Es sollte keine Mobilitätsbeschränkungen mehr geben, die Grenzen sollten wieder geöffnet werden. Übernachtungsangebote zu touristischen und privaten Zwecken sollten unbeschränkt erlaubt werden. Reisebusverkehre und Schiffsausflüge sollten wieder zulässig sein.
Phase 4
Erst in einer späteren Phase, wenn der Infektionsschutz weitgehende Normalität wieder zulasse, sollten alle wirtschaftlichen Tätigkeiten wieder erlaubt werden, in denen menschliche Nähe bis hin zu Berührungen normal ist. Dazu gehörten etwa Tanzveranstaltungen, Diskotheken, Bars, Kneipen, Freizeitparks und Jahrmärkte sowie kulturelle Einrichtungen mit enger Bestuhlung wie Kinos, Theater, Freilichttheater, Schauspiel- und Konzerthäuser.
Das VhU-Positionspapier zur schrittweisen Zulassung wirtschaftlicher Tätigkeiten finden Sie hier: https://www.vhu.de/newsroom/meldungen/details/tx_news/corona-krise-4-phasen-plan-der-hessischen-wirtschaft.html

Geschäftsführer Kommunikation und Presse, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)