Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 25. Mai 2020

Trotz Corona zum passenden Ausbildungsplatz


IHK-Lehrstellenbörse bringt Unternehmen und Azubis zusammen. - Das Azubi-Macher-Team Stefanie Richter, Eva Wilmsmann, Sabine Keller (v.l.n.r.)  -  Im Herbst startet der neue Ausbildungsjahrgang - doch angesichts der Corona-Pandemie ist es für viele Unternehmen eine Herausforderung, offene Ausbildungsplätze zu besetzen. Auch viele Jugendliche fragen sich, wie sie eine passende Lehrstelle finden können. Hier hilft die bundesweite IHK-Lehrstellenbörse: Sie bringt Bewerber und Betriebe zusammen. Auf www.ihk-lehrstellenboerse.de gibt es rund 50.000 Ausbildungsplatzangebote für den Ausbildungsstart 2020, im Großraum Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bieten fast 600 Unternehmen rund 1.000 Ausbildungsplätze an.
Viele Ausbildungsbetriebe haben sich bei ihren Bewerbungsverfahren an die neuen Anforderungen angepasst: Wo keine persönlichen Vorstellungsgespräche möglich sind, werden diese zum Beispiel durch Videokonferenzen ersetzt. 
Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) unterstützt darüber hinaus kleine und mittelständische Unternehmen bei der passgenauen Besetzung freier Ausbildungsplätze. Über die neue Website der Azubimacher www.azubimacher.com können Unternehmen und Jugendlichen miteinander in Kontakt kommen. Es gibt konkrete Informationen zum Ablauf des Matching-Prozesses und der Ausbildungsstellenvermittlung. Über ein Kontaktformular können die Bewerberinnen und Bewerber sich direkt an die Azubimacher wenden.

Das Team der Azubimacher ist telefonisch unter 0201/1892-120 oder per E-Mail unter AzubiMacher@essen.ihk.de  zu erreichen. 

Industrie- und Handelskammer zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen

Freitag, 22. Mai 2020

IHK Südthüringen fordert schnelle Aufhebung des eingeschränkten Kita-Betriebs




Schluss mit praxisfernen Hygieneregeln in Kindereinrichtungen - Strikte Trennung und Beständigkeit der Gruppen, vorgeschriebene Mindestfläche pro Kind, Nutzungspläne für Freiflächen... Die Liste der Hygienevorgaben für den eingeschränkten Kita-Betrieb ist nicht nur lang. Die Vorgaben sind vor allem realitätsfremd und stellen die heimische Wirtschaft vor erhebliche Probleme. Deshalb fordert die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK), dass die Übergangsregelungen zur Kinderbetreuung so schnell wie möglich aufgehoben werden, damit Arbeitnehmer wieder wie auf dem Niveau vor der Krise beschäftigt werden können. Keinesfalls darf auch mit Blick auf die Belastung der Familien mit Kindern der Zustand solange dauern, bis ein Impfstoff gegen Covid-19 verfügbar ist. Manche Kitas in Südthüringen sind bereits seit dem 18. Mai 2020 wieder für alle Kinder geöffnet. Andere Kitas ziehen erst am 25. Mai, nach Pfingsten oder am 15. Juni nach. Spätestens dann müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben. Die strengen Hygieneauflagen des Thüringer Bildungsministeriums für den eingeschränkten Regelbetrieb sind jedoch realitätsfremd und führen vielerorts zu verkürzten Öffnungszeiten oder Wechselmodellen. Dies stellt Arbeitnehmer mit Kindern und die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.


Erst kürzlich hatte eine IHK-Umfrage unter Südthüringer Industriebetrieben ergeben, dass jeder zehnte Industriebetrieb in der aktuellen Kinderbetreuung ein Problem sieht. „Der Re-Start der Wirtschaft nach dem Shutdown ist ohnehin schon in vielen Bereichen fragil. Jetzt kommen auch Unternehmen, die bisher eher weniger von der Pandemie betroffen sind, aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften in den Kitas an die Grenze ihrer Organisationsfähigkeit“, informiert Dr. Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.


Neben dem eingeschränkten Kita-Betrieb wird der Präsenzunterricht an den Schulen wiederaufgenommen. Die aktuell angedachten Präsenzblöcke variieren von Schule zu Schule erheblich. Sollten Arbeitnehmer Kinder in Schule und Kita haben, so entsteht nahezu eine ganztägige Betreuungsnotwendigkeit. „Aus unseren Beratungen wissen wir, dass einige Unternehmen bereits darüber nachdenken, die betroffenen Mitarbeiter freizusetzen. Das schadet den bereits angeschlagenen Betrieben zusätzlich, denn oftmals sind gerade die Beschäftigten im mittleren Alter, die Kinder haben, die Leistungsträger in den Unternehmen.


Die IHK Südthüringen fordert deshalb, dass die realitätsfremden Regelungen der eingeschränkten Kinderbetreuung unverzüglich aufgeboben werden, so dass Beschäftigte ihrer Arbeit im gleichen Umfang wie vor der Corona-Krise nachgehen können. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass Arbeit und Kinderbetreuung im Home Office nicht wirklich funktionieren. „Gerade in der Industrie gibt es zudem viele Arbeitsplätze, in denen Home Office gar nicht möglich ist. Hinzu kommen die Belastung der Arbeitnehmer und negative Langzeitauswirkungen auf die Kinder“, sagt Dr. Pieterwas.


Auch von kommunaler Seite und Kita-Trägern erreichen die IHK Südthüringen Hinweise auf eine fehlende Praxistauglichkeit der Hygienevorgaben. Wie etwa Kindern erklärt werden soll, dass sie in der Kita nicht mit dem eigenen Geschwisterkind, mit dem sie zu Hause zusammenleben, spielen dürfen, haben die Autoren der Handreichung nicht bedacht. „Selbst wenn man eine Dreifelderhalle buchen würde, die einen großzügigen räumlichen Abstand zwischen den Kindern ermöglicht, ist es doch am Ende so, dass alle Kinder in einer Ecke zusammenspielen würden. Kinder zieht es zu anderen Kindern und daran wird ein Hygiene-Papier nichts ändern“, ergänzt Dr. Pieterwas. Da es bislang keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt, dass Kinder die Infektionen mit Covid-19 beschleunigen und die Fallzahlen insgesamt zurückgehen, sollte die baldige Rückkehr zum Normalbetrieb auf die politische Agenda gebracht werden. „Fatal wäre es, wenn die Landesregierung bei ihrem bisherigen Ansatz bleibt, den Normalbetrieb in Kitas erst dann wieder zu erlauben, wenn es einen Impfstoff gibt“, sagt Dr. Pieterwas.


Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4-8
98527 Suhl

Donnerstag, 21. Mai 2020

Schlaglicht aktuell: EEG-Umlage-Unsinn - Senkung der Stromkosten unerlässlich!






Brossardt: „Wettbewerbsfähige Strompreise sind Basis für nachhaltigen Wiederaufschwung“ - Laut aktuellen Berechnungen könnte die EEG-Umlage von aktuell 6,756 ct/kWh im Jahr 2021 auf über 8 ct/kWh ansteigen. Grund hierfür sind unter anderem die coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise. „Eine deutliche Erhöhung der EEG-Umlage bedeutet insbesondere für Mittelständler mit hohem Stromverbrauch, die nicht unter die besondere Ausgleichsregelung fallen, eine große Zusatzbelastung. Diese muss angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unbedingt verhindert werden. Unsere Wirtschaft benötigt in diesen Zeiten Unterstützung und keine zusätzlichen Kosten, um jetzt möglichst schnell wieder durchzustarten. Niedrige Strompreise sind zudem der beste Schutz gegen die Verlagerung von Produktion ins Ausland (Carbon Leakage) und ein wichtiger Treiber für klimafreundliche Technologien“, so der Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Bertram Brossardt. Nach Ansicht der vbw wäre die geplante Absenkung der EEG-Umlage im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels im kommenden Jahr viel zu gering, als dass sie den drohenden Anstieg kompensieren könnte. Hier muss unbedingt nachgesteuert werden.
„Der Emissionshandel selbst stellt eine große Belastung für unsere mittelständische Industrie dar und sollte um ein Jahr verschoben werden. Daher brauchen wir jetzt endlich einen Deckel für die EEG-Umlage und konkrete Schritte für eine Senkung der Stromkosten. Wir müssen die Erneuerbaren Energien zügig in ein marktwirtschaftliches System überführen, vor allem, da diese ein immer größeres Gewicht im Strommix einnehmen. Denkbar ist zum Beispiel eine steuerliche Querfinanzierung, sobald die EEG-Umlage eine bestimmte Höhe überschreitet. Dabei könnte die Subventionierung die Umlage in einem ersten Schritt für 2021 zumindest unter die 5-Cent-Marke drücken. Gleichzeitig muss es Rechtssicherheit geben, dass der Energiepreis nicht nur stabil bleibt, sondern perspektivisch sinkt“, so Brossardt.

Die Absenkung der EEG-Umlage ist nach Ansicht der vbw nicht das einzige Instrument, um die Strompreise dauerhaft zu senken. „Unabhängig davon sind die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage sowie die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum erforderlich. Dies würde auch den stromintensiven Unternehmen zugutekommen, die von der EEG-Umlage befreit sind. Wettbewerbsfähige Strompreise sind Basis für nachhaltigen Wiederaufschwung. Auch der von der Kohlekommission empfohlene Zuschuss auf die Netzentgelte von mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr muss unbedingt kommen“, fordert Brossardt.
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Mittwoch, 13. Mai 2020

Lage für Berliner Unternehmen unverändert ernst - Angst vor Insolvenzen.


Die Corona-Krise geht in die nächste Phase. Die Wirtschaft beginnt – noch immer von zahlreichen Vorschriften eingeschränkt – langsam wieder Fahrt aufzunehmen. Doch die Spuren, die die vergangenen Wochen hinterlassen haben, sind wie erwartet tief. Nur fünf Prozent der Berliner Unternehmen sind bisher unbeschadet durch die Krise gekommen (s. Einzelergebnisse im Anhang).. Angst vor Insolvenzen: Vollständig oder in großen Teilen haben 48 Prozent der Betriebe die Geschäftstätigkeit einstellen müssen. Immer noch fürchten 23 Prozent der Unternehmen, insolvent zu gehen: In der Reisewirtschaft beträgt der Anteil 57 Prozent, im Gastgewerbe ist es die Hälfte der Unternehmen, im Verkehr ein Drittel und bei den auf Endkunden fokussierten Dienstleistungsbetrieben ein Fünftel. Am wenigsten ist die Furcht in der Bauindustrie verbreitet, wo acht Prozent betroffen sind.
Umsatzeinbrüche: Auch die Umsatzeinschätzungen der Wirtschaft bleiben besorgniserregend. Gut 42 Prozent der Unternehmen fürchten, in diesem Jahr mehr als die Hälfte des Umsatzes zu verlieren. Im Reisegewerbe hegen sogar 93 Prozent diese Furcht, im Gastgewerbe sind es zwei Drittel. Selbst im Baugewerbe und der Industrie rechnen jeweils 15 Prozent der Betriebe damit, die Hälfte des Jahresumsatzes einzubüßen.
Arbeitsmarkt: Unmittelbar schlägt sich die schlechte Lage in den Personalplanungen nieder, die in 42 Prozent der Fälle Entlassungen vorsehen. Immerhin wollen 54 Prozent der Unternehmen ihren Personalbestand konstant halten.
Der lange Weg zurück
Für die Berliner Wirtschaft ist das zweite Quartal ein verlorenes – nur zwölf Prozent der Betriebe arbeiten auf oder über dem Niveau vor der Krise oder erwarten, dieses bis zum Juni wieder zu erreichen. Doch auch vom dritten Quartal erwarten sich nur weitere 14 Prozent eine Rückkehr zum Normalgeschäft; nochmals 15 Prozent rechnen damit erst im Jahresendquartal. Ein weiteres Drittel der Befragten sieht Geschäfte auf Vorkrisenniveau nicht vor 2021 als realistisch an. Bis dahin werden die Unternehmen schwächere Umsätze verzeichnen; in den Endverbraucherbranchen ist zuerst mit sinkenden Preisen und später mit kräftezehrenden Neustrukturierungen zu rechnen.
Der Weg zurück zu einer hochleistungsfähigen Berliner Wirtschaft wird lang und steinig werden und ist voller Ungewissheiten. Vor allem im Gast- und Reisegewerbe ist ein Silberstreif am Horizont noch nicht zu erkennen. Die Reiseveranstalter erwarten zu 41 Prozent erst im kommenden Jahr einigermaßen normale Geschäfte. Und 26 Prozent rechnen überhaupt nicht mehr damit, in die Vorkrisen-Normalität zurückzukehren. In keinem anderen Gewerbe ist diese Sorge derart deutlich ausgeprägt. Für einige Unternehmen wird es daher einen Weg zurück nicht geben, vielmehr müssen sie neue Geschäftsmodelle und Kundengruppen ansteuern. Dazu bedürfen sie zusätzlicher Ressourcen für Investitionen, Innovationen und Experimente. Doch genau daran mangelt es im Augenblick.
Finanzierung sichern – Investitionen fördern
Die Krise setzt die Wirtschaft unter enormen Innovations- und Investitionsdruck. Bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle müssen an neue Rahmenbedingungen angepasst werden oder werden verschwinden. Ein Drittel der Unternehmen plant daher, das Geschäftsmodell anzupassen oder ganz zu ändern. Ebenso groß ist der Anteil der Betriebe, die beabsichtigen in Rationalisierungsmaßnahmen zu investieren bzw. die Digitalisierung ihres Geschäftes voranzutreiben. Investitionen sind also auf breiter Front geplant. Jedoch befinden sich viele Unternehmen in einer Zwickmühle: Die Krise, der sie mit Investitionen begegnen wollen und müssen, zehrt die dafür notwendigen finanziellen Mittel auf. Ein Drittel der Betriebe meldet Liquiditätsengpässe, 15 Prozent berichten von schlechteren Branchenratings, 14 Prozent erhalten keinen Kredit mehr. In zwei von drei Unternehmen ist der Eigenkapitalbestand in den letzten Wochen gesunken. Darunter leidet wiederum deren Kredibilität – gerade jetzt, wo Investitionen für grundlegende Weichenstellung im Geschäftsmodell und zur Digitalisierung von Nöten sind. So nimmt es nicht Wunder, dass ein Drittel der Unternehmen davon ausgeht, die Investitionsausgaben dieses Jahr kürzen zu müssen. Gestiegene Investitionsbedarfe treffen auf gesunkene Investitionspotenziale.
IHK-Präsidentin Beatrice Kramm: „Die Berliner Wirtschaft liegt weiter am Boden. Die Lockerungen der letzten Tage bieten nicht mehr als einen kleinen Hoffnungsschimmer, zumal sich eine Reihe von Branchen weiterhin im behördlich verordneten Lockdown befinden wie etwa die Reise – oder Veranstaltungsbranche. Nur wenige Branchen kommen bislang weitgehend unbeschadet durch die Krise. Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass z.B. die Baubranche sich zunehmend über schleppende Genehmigungsverfahren und mangelnde Erreichbarkeit der Behörden beklagt. Eine effiziente, kundenorientierte Verwaltung war nie wichtiger als jetzt.
Die Politik muss die Revitalisierung der Berliner Wirtschaft aktiv unterstützen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist dabei nicht nur zwingend notwendig, um Berlin für künftige Krisen zu wappnen sondern wäre auch ein wichtiger Wachstumsmotor und das richtige Instrument zur Beschleunigung von Prozessen. Damit aus der Corona- keine Investitionskrise wird, braucht die Berliner Wirtschaft an die neue Situation angepasste Instrumente zur Investitions- und Innovationsunterstützung. Staatliche Unterstützungsleistungen für Investitionen in wichtige Zukunftsfelder wie beispielsweise Digitalisierung und Klimaschutz müssen deshalb gestärkt werden.“
IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Montag, 11. Mai 2020

Corona-Gesundheitsschutzregeln für Berliner-Gastbetriebe


Ab Freitag, 15. Mai, dürfen auch Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Bars, Diskotheken und reine Schankwirtschaften bleiben allerdings weiter geschlossen. Welche Auflagen Restaurants und Cafes beachten müssen, finden Sie hier:
Öffnung des Gastgewerbes  - sicher und verantwortlich unter den Bedingungen von COVID 19
Ab  dem 15.  Mai  2020  dürfen Gaststätten  mit  eigener  Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wieder öffnen:
•Öffnungszeiten von 6-22 Uhr•Mindestabstand zwischen bestuhlten Tischen von 1,50 Meter
•Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten werden •Reine Schankwirtschaften bleiben geschlossen
•Über  Reservierungssysteme  o.Ä.  ist  eine Informationsmöglichkeit  zur Nachverfolgung dringlich empfohlen
•Betriebskantinen   dürfen   auch   ab   dem   15.   Mai   2020   für nichtbetriebsangehörige Gäste öffnen
Ab  dem 25.  Mai  2020  sind  touristische  Übernachtungen  in Hotels  unter bestimmten Auflagen wieder möglich:
•Regelungen für den Gastronomiebereich analog zu den Gaststätten
•Spa-   und   Wellnessbereiche (bis   auf   Kosmetikstudios)   bleiben geschlossen 
Folgende neue  Kontaktbeschränkungen  gelten  übergeordnet  immer: 
Der Aufenthalt  im  öffentlichen  Raum  ist  nur  allein,  im  Kreise  der  Ehe-  oder Lebenspartnerinnen   und   -partner,   der   Angehörigen   des   eigenen Haushalts  und  der  Personen,  für  die  ein  Sorge-  und  Umgangsrecht besteht  sowie zusätzlich  mit  weiteren  haushaltsfremden  Personen  aus einem  Haushalt  gestattet. 
Zu  den  weiteren  haushaltsfremden  Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die Umstände dies zulassen.
Ab dem 25. Mai 2020 sind gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten im Freien wieder möglich
als PDF hier

IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
https://www.ihk-berlin.de

Handwerk in Schwaben zu Corona-Lockerungen - „Wir handeln, aber wir überstürzen nichts.“



Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben (HWK), schreibt einen Kommentar zum folgenden Thema:  In der Balance. -  Die Gesundheit und die Sicherheit unserer Kursteilnehmer, unserer Dozenten und unserer Mitarbeiter sind für die Handwerkskammer für Schwaben (HWK) die erste Maxime. Bei der nun schrittweisen Öffnung unserer Bildungsstätten ist dies die Leitlinie, nach der wir konsequent vorgehen. Abstand und Hygiene stehen dabei ganz oben an und daran orientiert sich auch unser wohl überlegtes Hygienekonzept. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass wir die richtige Balance finden, allen wichtigen Kriterien Rechnung zu tragen und mit Augenmaß vorgehen.
Wir handeln, aber wir überstürzen nichts. So geben wir unseren Teilnehmern, die dringend darauf warten, sukzessive die Möglichkeit, ihre durch Corona schlagartig unterbrochenen Kurse fortzusetzen und ihren Abschluss zu machen. Diese Balance ist hoffentlich ein weiterer Schritt zurück zur Normalität, den wir für die Kammer und für das schwäbische Handwerk gehen.
Handwerkskammer für Schwaben


Siebentischstraße 52-58

86161 Augsburg

Donnerstag, 7. Mai 2020

Weitere Corona-Soforthilfen für Unternehmen in Hessen erforderlich.


Mang:„ Mittelständler bis 250 Beschäftigte sollten unterstützt werden.“ -Weitere Corona-Soforthilfen für Unternehmen in Hessen hält die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) für erforderlich. „Auch Mittelständler mit 51 bis 250 Beschäftigte sollten Zuschüsse erhalten können – und nicht nur Kredite“, sagte VhU-Präsident Wolf Mang anlässlich der heutigen Debatte im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für ein Hessisches Corona-Hilfegesetz. Mang lobte erneut die bisherigen Soforthilfen von Bund und Land sowie die Ausweitung der Kredithilfen in Hessen. Er stellte aber fest, dass der Wirtschaftseinbruch so groß sei, dass die Hilfen voraussichtlich noch nicht ausreichten. Deshalb begrüße die VhU den FDP-Gesetzentwurf grundsätzlich, um dem akuten weiteren Hilfebedarf kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen zu entsprechen. Zurecht sei vorgesehen, den Kreis der Anspruchsberechtigten für Soforthilfen auszuweiten von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten auf Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten.
Mang ergänzte: „Wir begrüßen rechtssystematisch den veränderten Blickwinkel auf das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmen in einer solchen Ausnahmesituation wie der Pandemie. Wir halten es für angemessen, dass in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass der Staat eine Zahlung an kleine und mittlere Unternehmen leistet, die nicht nur wie bisher eine Illiquidität verhindern soll, sondern auch Schäden zumindest teilweise kompensieren soll, die unmittelbar oder mittelbar durch staatliche Verordnungen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie vorgenommen wurden.“

Die zusätzliche Belastung des Landeshaushalts sei gewiss sehr groß, sagte Mang und erklärte: „Aber zum Erhalt der Wirtschaftsstrukturen beurteilen wir sie als gesamtwirtschaftlich vertretbar sowie als fiskalisch verkraftbar und als Ausnahme von der Schuldenbremse als gerechtfertigt.“ Die hohe Steuerkraft des hessischen Mittelstands werde nur erhalten bleiben, wenn jetzt Insolvenzen und nach Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen weiter vermieden würden.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)