30.07.2020.
„Die gegenüber dem Vormonat gleichgebliebene Arbeitslosenquote von 3,9
Prozent im Juli am bayerischen Arbeitsmarkt zeigt eine Bodenbildung.
Diese wird auch deutlich durch den dritten Anstieg in Folge bei der Zahl
an Stellenangeboten, wenngleich auf niedrigem Niveau. Es wurden im Juli
rund 21.000 neue Angebote in Bayern gemeldet, das sind nochmals 22
Prozent mehr als im Juni“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer
der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. anlässlich der
Vorstellung der Juli-Zahlen vom Arbeitsmarkt durch die Regionaldirektion
Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Die vbw wertet die gestiegene Zahl
an Stellenangeboten als Vorboten, dass das Wirtschaftsgeschehen wieder
in Gang kommt. Doch Brossardt warnt: „Nachhaltig ist das noch nicht.
Corona hat den bayerischen Arbeitsmarkt weiter fest im Griff.
Eine schnelle Arbeitsmarkterholung ist nicht zu erwarten, Kurzarbeit
und staatliche Maßnahmen verhindern derzeit Schlimmeres. Eine zweite
Corona-Welle mit entsprechend einschneidenden staatlichen Maßnahmen kann
die aufkeimende Hoffnung jederzeit zunichte machen. Daher sind die
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung von Infektionen
weiterhin richtig und notwendig.“
Die vbw weist darauf hin,
dass die Unternehmen weiterhin das Instrument der Kurzarbeit nutzen, um
Mitarbeiter im Betrieb zu halten. Sie fordert daher eine mögliche
Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregeln bis Ende 2021. Brossardt
warnt aber vor einer Koppelung der Kurzarbeit an
Weiterbildungsmaßnahmen: „Weiterbildung kann für Betriebe sinnvoll sein
und ist aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für
Arbeit attraktiv. Eine Pflicht zur Qualifizierung als
Anspruchsvoraussetzung für den verlängerten Zugang zum Kurzarbeitergeld,
wie sie Bundesarbeitsminister Heil vorschlägt, ist allerdings
abzulehnen. Das wäre eine weitere Belastung für die Unternehmen.
Weiterbildung muss bedarfsgerecht erfolgen und nicht mit der Gießkanne.“
Um den Wiederaufbau zu beschleunigen, fordert die vbw, auf alles zu
verzichten, was die Unternehmen belastet: „Zu einem solchen
Belastungsmoratorium gehört vor allem, auf jegliche Steuererhöhungen zu
verzichten, bürokratische Hemmnisse abzubauen und keine neue Hürden für
den Arbeitsmarkt zu errichten, wie zum Beispiel durch die Verschärfung
der Befristungsregeln für Unternehmen“, sagte Brossardt.
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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