Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 29. April 2019

Bauaufschwung in Deutschland geht weiter.

„Der Bauaufschwung in Deutschland geht weiter - die deutlichsten Impulse kommen dabei von den öffentlichen Auftraggebern. Der Öffentliche Bau hat damit den Wohnungsbau als Konjunkturlokomotive abgelöst.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die in der neuesten Ausgabe des Aktuellen Zahlenbildes veröffentlichten Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft. Demnach hätten die Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten für Februar (im Vergleich zu Februar 2018) ein Umsatzplus von nominal 16,0 % gemeldet (real: + 9,6 %), für die ersten zwei Monaten ergebe sich damit ein Plus von 13,2 % (real: + 6,8 %). Im Öffentlichen Bau sei der Umsatz im Februar sogar um nominal 20,9 %, von Januar bis Februar um 18,3 % gestiegen. Babiel: „Zu diesem Ergebnis hat insbesondere der Straßenbau beigetragen, der nach wie vor vom Investitionshochlauf des Bundes profitiert. Die Umsätze haben hier in den ersten zwei Monaten um 25,6 % zugelegt.“ Auch für die kommenden Monate sei man weiter optimistisch, die Aufträge* lägen im Straßenbau um nominal 19,1 % über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Durchschnitt der Branche seien die Aufträge im Zeitraum von Januar bis Februar um nominal 12,7 %, im Februar um 8,2 % gestiegen (real: + 6,4 % bzw. + 2,0 %). Der vom Statistischen Bundesamt berechnete (preis-, saison- und arbeitstäglich bereinigte) Rückgang des Auftragseingangs zum Vormonat von 2,0 % sei somit nach wie vor kein Anzeichen für eine Trendwende der Baukonjunktur, sondern nur Ergebnis des mittlerweile erreichten hohen Auftragsniveaus. Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin

Mittwoch, 10. April 2019

IHK fordert, Bremsen lösen für Infrastrukturausbau und Gewerbeansiedlungen.

IHK schlägt Vereinfachungen in der Planung vor - „Ob die Route 57 oder eine zusätzliche Produktionshalle in einem der heimischen Industriegebiete – Planen und Bauen dauert generell zu lange. Manchmal nicht nur Monate, sondern Jahre oder Jahrzehnte.“ Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK), sieht in den langen Planungs- und Genehmigungszeiten eine entscheidende Entwicklungsbremse. „Stillstand und Frustration bei allen Beteiligten sind die Folge. Dabei brauchen wir gerade in Zeiten nachlassender Konjunktur wirksame Entwicklungsimpulse.“ Aktuell zeigt das Unternehmensbarometer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), dass die Unternehmen den Zustand der Verkehrsinfrastruktur nur mit der Note 3,5 und den Ausbau der Digitalisierung sogar nur mit einer 3,7 bewerten. Nicht viel besser sieht es für Gewerbeansiedlungen oder den Stromnetzausbau aus. Beschleunigungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren sind aus Sicht der IHK in gleich mehreren Feldern möglich. So gelten in Deutschland für alles Spezialgesetze und gesonderte Verfahren: für Autobahnen, Eisenbahnen sowie den Netzausbau. IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Sinnvoll wäre es doch, zukünftig alle Infrastrukturen nach einem einheitlichen Verfahren zu planen und zu bauen. Das schafft einerseits eine größere Transparenz. Andererseits können so die bereits in einzelnen Spezialgesetzen vorhandenen Beschleunigungseffekte auf alle Planverfahren ausgeweitet werden.“ Außerdem sollte die Zahl der Planungsstufen insgesamt reduziert und der Prozess entschlackt werden. Bislang gibt es auf jeder Planungsstufe eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung. Dies schaffe Verwirrung. Häufig wüssten weder Bürger noch Verbände oder Unternehmen, wann der richtige Zeitpunkt sei, sich in die Diskussion einzubringen, erläutert Langer. Deshalb sei die Forderung des DIHK folgerichtig, die Öffentlichkeits- und Umweltprüfung in einem Hauptsacheverfahren durchzuführen, in dem die berechtigten Interessen, ob von Bürgern, Unternehmen oder Umweltvertretern, vorgetragen und diskutiert werden. In den nachfolgenden Verfahrensstufen könnte dann auf das Ergebnis dieser zentralen Abwägungsentscheidung verwiesen werden. Ganz gleich, ob die Erweiterung eines bestehenden Gewerbe- oder Industriebetriebes oder eine Neuansiedlung ansteht: Grundsätzlich wird heute ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchgeführt. Zusätzlich ist eine bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig. Mit einem einheitlichen Bauleitplanverfahren im Baurecht mit integrierter Zulassungsentscheidung könnten Verfahrensstufen wirkungsvoll zusammengefasst werden. Viel zu häufig werden aus Sicht der IHK Infrastrukturvorhaben noch analog geplant. Viele wichtige Planungsunterlagen und Gutachten stünden nicht im Internet zur Verfügung. Hans-Peter Langer: „Grundsätzlich sollten alle Plan- und Genehmigungsunterlagen bis hin zum Gerichtsverfahren auch digital zur Verfügung stehen. Das würde für mehr Verfahrensinformation und -transparenz sorgen. Zudem ließen sich auf diesem Wege Doppelprüfungen und -erhebungen vermeiden.“ Ein weiteres Problem: Vielerorts gibt es juristische Auseinandersetzungen über neue Autobahnwege, Stromtrassen oder Gewerbeansiedlungen. Dann ist in der Regel der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet. Die Verfahren gehen häufig durch alle Instanzen, und es dauert Jahre, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Klaus Gräbener: „Bei allem Verständnis für berechtigte Interessen und ihre Wahrnehmung vor Gericht: Viel zu häufig machen wir die Erfahrung, dass Einzelinteressen ein wichtiges Infrastrukturvorhaben auf juristischem Wege über Jahre hinaus verzögern. Diese Zeit haben wir nicht!“ Die Wirtschaft sei auf eine leistungsfähige, gut ausgebaute und zeitgemäße Infrastruktur angewiesen. Dies gelte für die Verkehrswege ebenso wie für das schnelle Internet. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu wichtigen Infrastrukturprojekten trage sicher dazu bei, Konflikte frühzeitig auszuräumen, wie das Beispiel der A45 (www.a45wirdneu.de) zeige. Mindestens ebenso wichtig sei jedoch eine angemessene Verschlankung der administrativen Prozesse, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. Industrie- und Handelskammer Siegen Koblenzer Straße 121 57072 Siegen

IHK in Bad Laasphe sieht eingetrübte Konjunkturaussichten.

Wittgensteiner Unternehmergespräch der IHK in Bad Laasphe - Tauschten sich beim Wittgensteiner Unternehmergespräch aus: (v.l.) Christian F. Kocherscheidt (EJOT Holding GmbH & Co. KG), Claudia Sauer (Berufskolleg Wittgenstein), Winfried Behle (Straßen.NRW) sowie Klaus Gräbener und Felix G. Hensel (jeweils IHK Siegen). - Eingetrübte Konjunkturaussichten und Fortschritte bei der Route 57: Wenngleich auf hohem Niveau, sind für die Konjunktur in Wittgenstein mittlerweile Eintrübungen absehbar. Das wurde beim Wittgensteiner Unternehmergespräch der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) im Landhotel Doerr in Feudingen deutlich. Während der Gesamtumsatz im verarbeitenden Gewerbe im IHK-Bezirk 2018 nochmals um 3,7 % höher lag als im Vorjahr, stehen die Wittgensteiner Kommunen mit einer Arbeitslosenquote von gerade einmal 3,2 % und einem Rekordhoch bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besonders gut da. „Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass sich das konjunkturelle Zehnjahreshoch deutlich abschwächt“, hob IHK-Vizepräsident Christian F. Kocherscheidt (EJOT Holding GmbH & Co. KG) hervor. Probleme bereiteten der exportabhängigen Wirtschaft demnach zunehmend die weltpolitischen Entwicklungen, die vor allem das Geschäft in den USA und China belasteten. Ausgerechnet in Großbritannien sei die Nachfrage nach den Produkten des Berleburger Spezialisten für Verbindungselemente gestiegen. Auch Dirk Pöppel (BSW Berleburger Schaumstoffwerk GmbH) bestätigte gute Geschäfte in Großbritannien: „Sorgen bereitet uns hingegen die anhaltende Niedrigzinspolitik, die zur Bildung von Blasen führt, die platzen können – mit unabsehbaren Folgen!“ Während sich die konjunkturelle Lage im Einzelhandel eher positiv darstellt, sieht Hans-Christian Bosch (Brauerei Bosch GmbH & Co. KG) Wittgenstein vor einer „dramatischen Entwicklung“ im Bereich der Gastronomie. Personal sei kaum noch zu finden, viele Betriebe kämpften ums Überleben. Erfreulich sind hingegen die Entwicklungen bei der Verkehrsanbindung Wittgensteins. Winfried Behle (Straßen.NRW) stellte den Sachstand der Arbeiten in den verschiedenen Abschnitten der Route 57 vor. Die aufwendigen Arbeiten im Bereich Kornprinzeneiche bis Lützel, die sowohl die Verlegung des Hangs als auch eine neue Trasse für die B62 umfassen, werden noch in diesem Jahr abgeschlossen. Für den Abschnitt zwischen Lützel und Erndtebrück wurde mit den beiden beteiligten Kommunen die Anlage eines Radweges entlang der Fahrbahn besprochen. In einem nächsten Schritt werden das Flurbereinigungsverfahren und anschließend das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für den Bau der Südumgehung Kreuztal werden zurzeit bereits Vorarbeiten durchgeführt. Beispielsweise sollen im Jahr 2019 ein bis zu zwölf Meter hoher Straßendamm angeschüttet, ein Regenrückhaltebecken und ein Regenklärbecken hergestellt sowie Maßnahmen für den Artenschutz durchgeführt werden. Die Ortsumgehungen Ferndorf, Hilchenbach und Erndtebrück befinden sich noch in der „Vorplanung“, in der unter anderem die Vorzugsvariante zu bestimmen ist. Während die Variantenuntersuchung bei der Ortsumgehung Ferndorf bereits im Sommer 2018 startete, steht sie bei den übrigen Umgehungen noch aus. „Die verkehrlichen und artenschutzfachlichen Untersuchungen sind ebenso wie die Prüfung verschiedener Varianten auch deshalb notwendig, weil sie die Planungen rechtlich absichern“, betonte Winfried Behle. Die knapp 50 Teilnehmer des Wirtschaftsgesprächs begrüßten außerdem die neue Leiterin des Berufskollegs Wittgenstein, Claudia Sauer. Die langjährige stellvertretende Schulleiterin hatte im Februar das Steuer des Berufskollegs übernommen und gab einen Überblick über dessen aktuelle Ausrichtung. Die Integration von Migranten, wachsende Ansprüche an die Medienkompetenz und die Digitalisierung seien wesentliche Herausforderungen, denen sich der Unterricht in Zukunft stellen müsse, erläuterte Claudia Sauer. Es sei wichtig, sich auf den Arbeitsmarkt einzustellen. Um etwa der steigenden Nachfrage nach qualifiziertem Personal nicht nur im gewerblich-technischen, sondern auch im kaufmännischen Bereich gerecht zu werden, wolle das Berufskolleg jetzt auch die Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, mit dem Schwerpunkt Produktionswirtschaft einrichten. Industrie- und Handelskammer Siegen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Koblenzer Straße 121 57072 Siegen

Freitag, 5. April 2019

Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2018

Neues BdSt-Informationsmaterial klärt die wichtigsten Fragen - Welche Grundregeln und Neuerungen sollten Steuerzahler bei ihrer Einkommensteuererklärung 2018 kennen? Das erklärt der Bund der Steuerzahler in seinem neuen Informationsmaterial: Wir zeigen, welche Änderungen jetzt bei der Abgabe der Steuererklärung zu beachten sind. Und wir informieren darüber, welche Belege der Erklärung beigefügt werden sollten und welche Zeilen in den Formularen neu sind. Neben den wichtigsten Änderungen beantwortet das Infomaterial auch grundlegende Fragen: Wer muss überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben, wo erhält man die Formulare und welche Fristen müssen beachtet werden? Also: Jetzt mit der Einkommensteuererklärung starten und sich eine mögliche Steuererstattung sichern! Denn eine Steuererklärung kann sich lohnen: Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler in Erstattungsfällen knapp 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Und wer seine Einkommensteuererklärung frühzeitig abgibt, bekommt seine Erstattung im Regelfall auch schneller. Weitergehende Informationen bieten wir in unseren Broschüren: • Meine erste Steuererklärung: für Auszubildende, Studenten, Berufseinsteieger und diejenigen, die zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung anfertigen wollen • Steuererklärung für Arbeitnehmer 2018: Zeile für Zeile gehen wir mit Arbeitnehmern durch die Steuerformulare • Steuererklärung für Senioren 2018: Welche Einnahmen und Ausgaben Ruheständler angeben sollten und welche Steuerformulare erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Heft. Interessierte Steuerzahler können das Infomaterial sowie die Broschüren unter info@steuerzahler.de kostenfrei anfordern. Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

Steigende Baupreise zum größten Teil auf gestiegene Baumaterialkosten und Lohnerhöhung zurückzuführen

„Für die aktuellen Baupreissteigerungen sind nach wie vor zu einem großen Teil die gestiegenen Baumaterialkosten sowie die deutliche Tariflohnerhöhung des vergangenen Jahres verantwortlich. Aber auch der Staat selbst hat mit gestiegenen technischen Anforderungen zur Preissteigerung beigetragen.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreise. Demnach seien die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Februar 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gestiegen, nach einem Plus von 4,4 % im Durchschnitt des Jahres 2018. Im Straßenbau hätten die Neubaupreise im Februar sogar um 7,5 % über dem vergleichbaren Vorjahresniveau gelegen. Verband appelliert an Auftraggeber und -nehmer Preisgleitungen zu vereinbaren, um Risiken von Preisschwankungen aufzufangen. „Zum einen können die Bauunternehmen – im Gegensatz zu früheren Zeiten – im Moment die gestiegenen Kosten weitergeben. Schließlich sollten Preise auskömmlich sein. Zum anderen nutzen sie die anhaltend gute Baukonjunktur, um ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Es ist ja auch im Interesse der Auftraggeber, wenn die Unternehmen über eine gute Liquidität verfügen, was eine langfristige Zusammenarbeit erst ermöglicht“, erläuterte Babiel die aktuelle Situation. Dass die Insolvenzquote im Baugewerbe in den vergangenen Jahren gesunken sei, sei nur darauf zurückzuführen, dass die Bauunternehmen endlich auch mal etwas verdienen. „Als die Bauunternehmen in Zeiten der Baurezession, auch aufgrund eines ruinösen Preiswettbewerbs, reihenweise Pleite gegangen sind, wurden wir ja auch nicht gefragt, schafft ihr das überhaupt?“. Babiel: „Uns ist eine partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen am Bau Beteiligten sehr wichtig. Mit dem Finger ständig auf die anderen zu zeigen, hilft dabei nicht, sondern vergiftet nur die Stimmung. Ein gutes Instrument zum fairen Umgang miteinander ist u. E. die konsequente Vereinbarung von Preisgleitklauseln in Bauverträgen. Risiken aus Preisschwankungen bei weltweit gehandelten Bauprodukten könnten damit abgefedert werden, gerade in Zeiten mit zunehmender Volatilität der Rohstoffpreise aufgrund von politisch ausgelösten Handelsstreitigkeiten. Beim Abschluss von längerfristigen Verträgen kann durch die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel das Preisrisiko beim Auftragnehmer bei steigenden bzw. beim Auftraggeber bei fallenden Stoffpreisen reduziert werden.“ Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin

Donnerstag, 4. April 2019

Danke Herr Spahn, wir brauchen nicht noch mehr Staatsmedizin.

Die hessischen Unternehmerverbände üben Kritik am Generalangriff von Gesundheitsminister Spahn auf die Beitragszahler mit dem "Faire-Kassenwahl-Gesetz" - Pollert: "Unabhängige Stimme der Beitragszahler im Gesundheitswesen nicht mundtot machen. - Wo viel Geld ist, da gibt es auch viele Interessen. Deshalb ist die unabhängige Stellung der Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein wertvolles Gut in einem Gesundheitsmarkt mit einem bundesweiten Gesamtvolumen von 400 Mrd. Euro, wovon 230 Mrd. durch die Krankenkassen bewegt werden. Denn Versicherte und Arbeitgeber haben als Beitragszahler ein hohes Interesse an einer guten Versorgung und einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz. In ihre Arbeit fließt das Wissen aus der Praxis ein. Mit dem von Gesundheitsminister Spahn geplanten Generalangriff auf die Beitragszahler würde die gesetzliche Krankenversicherung Unabhängigkeit verlieren und noch stärker unter den Zugriff der Politik geraten... Denn im Verwaltungsrat des Spitzenverbands der Krankenkassen und damit an einer entscheidenden Stelle im Gesundheitssystem würde ein unabhängiges Gegengewicht fehlen. Die hessische Wirtschaft weist Spahn's Vorstoß deshalb entschieden zurück. Die unabhängige Stimme der Beitragszahler darf nicht zugunsten von mehr Staatsmedizin mundtot gemacht werden“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Ziel des "Faire-Kassenwahl-Gesetz" ist laut Spahn's Ministerium "die vollständige Wahlfreiheit für alle Mitglieder" der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). "Es ist nur schwer zu vermitteln, warum einem gesetzlich Versicherten attraktive Zusatzleistungen, bestimmte Wahltarife oder günstigere Beiträge verwehrt werden, weil er scheinbar am falschen Ort wohnt", schrieb Spahn in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" vom Montag. Spahn's Gesetz sieht ferner vor, den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA) umzugestalten. Dabei handelt es sich um einen Finanzausgleich unter den Kassen. Er soll dafür sorgen, dass diese keine Nachteile haben, wenn sie etwa viele Ältere mit diversen Gebrechen und damit einhergehenden hohen Behandlungskosten versichern. Bislang werden in den RSA nur 50 bis 80 Krankheiten einbezogen. Künftig soll das sogenannte Vollmodell gelten, das das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Ausserdem soll der RSA um eine Regionalkomponente ergänzt werden. Diese soll zum Beispiel abbilden, dass in einer Region besonders viele Pflegebedürftige leben. Mit der Einführung von Vorsorgepauschalen im RSA will Spahn die Kassen zwingen, ihre Versicherten zur Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zu animieren. Ausserdem soll die Einführung eines "Risikopools" die Kassen bei der Finanzierung besonders hoher Ausgaben für einzelne Patienten unterstützen. Neu wird auch Haftung der Kassen sein. Bisher müssen vor allem die Konkurrenten der gleichen Kassenart, etwa Ersatzkassen, gerade stehen, wenn eine von ihnen pleite geht oder dicht gemacht wird. Künftig soll der GKV-Spitzenverband die entstehenden Kosten übernehmen und sich das Geld bei allen Krankenkassen gleichermassen wieder holen. Und es sollen neue Vorgaben für Werbung eingeführt werden - verstösst eine Kasse dagegen, sollen andere sie leichter als bisher verklagen können. Der GKV-Spitzenverband soll umorganisiert werden und eine Frauenquote bekommen. Nach diesem beabsichtigten Tabubruch der Beseitigung der Selbstverwaltung im Verwaltungsrat stünde zu befürchten, dass die Rechte der Beitragszahler auch auf der Ebene der Krankenkassen und bei anderen Sozialversicherungsträgern weiter beschnitten oder beseitigt wird. „Auf lange Sicht würde das Kaltstellen der Beitragszahler mit einer schlechteren Gesundheitsversorgung und höheren Preisen bezahlt werden. Denn die soziale Selbstverwaltung der Beitragszahler unterliegt nicht den Zwängen des politischen Tagesgeschäfts und der Versuchung, durch populäre Ankündigungen kurzfristig Sympathien zu gewinnen, ohne für die langfristigen Wirkungen Verantwortung übernehmen zu müssen“, sagte Pollert. Die Beitragszahler wachten nicht nur über eine sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung der Beitragsgelder, sondern auch darüber, dass Politik und Gesetzgeber Beiträge nicht zweckentfremden. „Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass Beitragsgelder zu anderen Zwecken als der Finanzierung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers nicht zur Verfügung stehen und damit vor dem Zugriff des Staates verfassungsrechtlich geschützt sind. Trotzdem gibt es immer wieder Übergriffe auch des Bundesgesetzgebers, zuletzt mit der Abzweigung von jährlich 32 Mio. Euro Beitragsgelder der Krankenversicherung für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hiergegen wehren sich die Beitragszahler im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands politisch und juristisch. Die Stimme der Beitragszahler als ein unbequemer Mahner der Bundespolitik ist auch an dieser Stelle unverzichtbar“, so Pollert. Hintergrund Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Wahrnehmung ihrer Interessen. Nach dem Referentenentwurf eines "Faire-Kassenwahl-Gesetzes" soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes zukünftig statt mit Vertretern der Beitragszahler mit hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt werden (§ 173 SGB V neu). Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)