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Dienstag, 24. Mai 2022

IHK erwartet hohes Tempo nicht nur bei Erdgasterminals - „Keine Zweiklassen-Beschleunigung!“

24.05.2022 - Beim Neubau der Talbrücke Rahmede ist aus Sicht der IHK Siegen höchstes Tempo gefragt. ( foto) „Um den Einsatz von verflüssigtem Erdgas auf den Weg zu bringen, legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges ein beeindruckendes Tempo vor. In Rekordzeit wurde das ‚LNG-Beschleunigungsgesetz‘ in die politische Beratung gebracht. Wir würden uns wünschen, dass man mit solchem Vollgas auch den Neubau der A45-Talbrücke Rahmede gesetzlich absichert!“ Für IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener droht hier eine „Zweiklassen-Beschleunigung“. Im Koalitionsvertrag hätten sich die Regierungsparteien auf umfangreiche und politisch weitgehend unstrittige Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verständigt. Wenn das LNG-Beschleunigungsgesetz nun richtigerweise mit einer besonderen Dringlichkeit begründet werde, stelle sich die Frage, warum dies bei nicht mehr befahrbaren Verkehrswegen mit überragender Bedeutung nicht auch erfolge.
IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Wir brauchen auch bei maroden Autobahnbrücken genau das Tempo, das Wirtschaftsminister Robert Habeck beim Flüssiggas vorlegt. Warum nur dort, nicht aber bei überregional wirkenden Notlagen wie in Lüdenscheid?“

Die im Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen seien zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf andere Infrastrukturvorhaben übertragbar, betont Hans-Peter Langer: „Verkehrsadern wie die A45 sind für die Wirtschaft und die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Das bestreitet kein vernünftiger Mensch. Daher: Mehr Tempo gerade dort. Zeitliches Einsparpotenzial ergibt sich beispielsweise durch den Wegfall von Prüfschritten, kürzere Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung.“ Das alles ließe sich auf den Verkehrsbereich übertragen, wenn es denn politisch hierzu einen Konsens im Deutschen Bundestag gäbe, verdeutlichen Klaus Gräbener und Hans-Peter Langer: „Wir würden uns wünschen, dass die südwestfälischen Abgeordneten im Bundestag ihr gesamtes Gewicht in die politische Waagschale werfen, um gemeinsam mehr Rechtssicherheit zu schaffen und damit mehr Tempo beim Brückenbau zu ermöglichen. Was dem Deutschen Bundestag beim LNG recht ist, sollte ihm auch in Lüdenscheid billig sein!“

Allerdings werfe auch das LNG-Beschleunigungsgesetz Fragen zur Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben auf: Manche Einschränkung lasse das eigentlich lobenswerte Ziel einer effektiven Beschleunigung in die Ferne rücken, erläutert Hans-Peter Langer weiter: „Der gesetzliche Anwendungsbereich ist auf bestimmte LNG-Terminals und deren Anbindungsleitungen beschränkt. Damit sind Probleme beim weiteren Ausbau der LNG-Infrastruktur bereits vorprogrammiert.“ Die Anforderungen der Zukunft gingen über die reine Erdgasversorgung hinaus: Sinnvoll könnte daher sein, die zukünftig geplante Infrastruktur für Wasserstoff oder auch Glasfaser- bzw. Wasserleitungen direkt mit zu verlegen. Die Einschränkung im Gesetzentwurf auf LNG oder Erdgas könnte dem entgegenstehen.

„Jeder Schritt zu mehr Beschleunigung ist zu begrüßen. Wenn man allerdings Gas geben will, darf man nicht schon im Gesetzentwurf zu viele ‚Bremspedale‘ einbauen. Ansonsten folgt der politischen Ankündigung einmal mehr die Ernüchterung auf dem Fuße“, ist sich Klaus Gräbener sicher. Er nennt beispielhaft die vorgesehenen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung mit ihren umfangreichen Berichts-, Prüf-, Informations- und Beteiligungspflichten. Monate gingen hierfür regelmäßig ins Land. Der Gesetzentwurf sehe Ausnahmen nur dann vor, „wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden.“ Derlei sprachliche Auslegungs-Schlupflöcher schafften lediglich Unsicherheiten und öffneten neuen gerichtlichen Verfahren Tür und Tor. Zudem gebe es zusätzliche Beschleunigungsmöglichkeiten, die leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten, darunter die generelle Zulässigkeit eines vorzeitigen Baubeginns oder die grundsätzliche Annahme der Zustimmung, wenn die Rückmeldung einer beteiligten Behörde ausbleibe. Klaus Gräbener: „Wir müssen bei der Planungsbeschleunigung endlich alle Register ziehen! Wenn nicht jetzt, wann dann?“

(Foto: Autobahn Westfalen)


Industrie- und Handelskammer Siegen
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Senkung der Neuverschuldung und Tilgung alter Schulden haben Vorrang

Pollert: „Finanzminister zurecht vorsichtig: Erwartete Steuermehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung und zur Tilgung alter Schulden einsetzen.“ -  Als „politisch richtige Vorsorgepolitik ganz im Sinne der Schuldenbremse“ begrüßt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die Ankündigung von Finanzminister Michael Boddenberg, die erneut hohen prognostizierten Steuermehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung und zur Tilgung von Altschulden einzusetzen, wenn sie sich tatsächlich realisieren sollten. „Die künftigen Mehreinnahmen werden auch Ergebnis der hohen Inflation sein, etwa über ein höheres Aufkommen an Mehrwertsteuer. Sie sind keineswegs Ausdruck von höheren Realeinkommen der Privathaushalte oder von profitableren Unternehmen.

Zudem bestehen erhebliche Haushaltsrisiken wie steigende Zinsen, inflationsbedingte Belastungen des Landesetats und Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung auch infolge des russischen Kriegs in der Ukraine. In dieser Situation bleibt der Finanzminister zurecht vorsichtig“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert zur heute vorgestellten Steuerschätzung für Hessen.

Für 2022 werden knapp 1,2 Milliarden Euro mehr Einnahmen erwartet als bei der Steuerschätzung im November 2021 angenommen. Auch für die Jahre 2023 bis 2026 erwarten die Steuerschätzer Verbesserungen von knapp 1,3 bis knapp 1,4 Mrd. Euro pro Jahr.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

Deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehr weiter stärken

24.05.2022- Thomé: „Anbindung des Saarlandes im Bahnverkehr dauerhaft sichern“ -  Vor dem Hintergrund der heutigen Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums „15 Jahre deutsch-französischer Hochgeschwindigkeitsverkehr“ in Straßburg hat die IHK dessen Bedeutung für die Großregion gewürdigt und zugleich rasch weitere Umsetzungsschritte angemahnt. „Der Beginn des Hochgeschwindigkeitszeitalters auf der Schiene im Saarland vor 15 Jahren war ein starkes Signal für die Zentralität des Wirtschaftsstandortes Saarland und der Großregion. Jetzt muss es darum gehen, die im deutsch-französischen Staatsvertrag von La Rochelle garantierte Gleichwertigkeit zwischen dem sogenannten Nordast via Saarbrücken und dem Südast via Straßburg zu gewährleisten. Die Politik sollte jetzt zügig dem Thema die erforderliche Priorität einräumen, um die Anbindung des Saarlandes im Bahnverkehr dauerhaft zu sichern“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé. Die IHK hat sich bereits mehrfach für eine Beschleunigung des Bahnverkehrs von und nach Saarbrücken ausgesprochen, da nach dem Komplettausbau des Südastes die Fahrzeit zwischen Frankfurt und Paris über Straßburg voraussichtlich 15 bis 20 Minuten geringer ausfallen wird als über den Nordast. Letzterer würde dadurch für Reisende weniger attraktiv, was zu Verlagerungen und zu einer geringen Auslastung der Züge führen dürfte.

Aus Sicht der IHK sollten deshalb die bislang für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h ausgelegten deutschen Trassenabschnitte auf dem Nordast auf 230 km/h ausgebaut werden, was eine erhebliche Fahrtzeitverkürzung mit sich brächte. Eine Fahrplananpassung auf der stark befahrenen Strecke könnte die Fahrtzeit noch weiter reduzieren. Zudem würde der Ausbau des französischen Streckenteils zwischen der deutsch-französischen Grenze und Baudrecourt in Lothringen auf 200 km/h weitere Fahrzeitverringerungen ermöglichen und damit zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Nordastes via Saarbrücken beitragen.

Für die Ermittlung von konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung der Strecke hatten die Industrie- und Handelskammern der Region gemeinsam mit den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland, dem Generalrat des Départements Moselle und dem Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) in Kooperation mit den Bahngesellschaften aus Frankreich und Deutschland eine Studie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse bildeten die Grundlage für die Aufnahme von Beschleunigungsmaßnahmen auf dem deutschen Streckenabschnitt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan.

„Zur Sicherung und für den Ausbau der Bahnanbindung im Saarland appellieren wir an die Bundesregierung, die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen bereitzustellen. Darüber hinaus sollte die Deutsche Bahn AG diese Maßnahmen in den Verhandlungen mit der französischen Bahngesellschaft SNCF über die weitere Kooperation des deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehrs rasch und offensiv zur Sprache bringen“, so Dr. Thomé.

Zum Hintergrund 15 Jahre deutsch-französisches Hochgeschwindigkeitsnetz:
Der Einbindung des Saarlandes in den europäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr waren über dreißig Jahre IHK-Engagement, Diskussionen, Planungen und eine rund zehnjährige Bauphase vorausgegangen, damit die Verbindung Paris-Saarbrücken-Frankfurt den Betrieb aufnehmen konnte. Seitdem transportieren ICE- und TGV-Züge Reisende vier Mal täglich zwischen Paris und Frankfurt via Saarbrücken. Die Fahrzeit aus dem Saarland in die französische Hauptstadt reduzierte sich dadurch deutlich auf eine Stunde und 50 Minuten. Saarbrücken ist damit die einzige deutsche Landeshauptstadt, die über eine Direktverbindung mit der Weltmetropole Paris verbunden ist. Da sich zudem auch die Fahrtzeit nach Frankfurt um rund 20 Minuten verkürzt hat, nutzen vor allem viele Geschäftsreisende und Touristen diese grenzüberschreitende Schienenverbindung.

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken