24.05.2022 - Beim Neubau der Talbrücke Rahmede ist aus Sicht der IHK
Siegen höchstes Tempo gefragt. ( foto) „Um den Einsatz von verflüssigtem
Erdgas auf den Weg zu bringen, legt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges ein beeindruckendes Tempo vor.
In Rekordzeit wurde das ‚LNG-Beschleunigungsgesetz‘ in die politische
Beratung gebracht. Wir würden uns wünschen, dass man mit solchem Vollgas
auch den Neubau der A45-Talbrücke Rahmede gesetzlich absichert!“ Für
IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener droht hier eine
„Zweiklassen-Beschleunigung“. Im Koalitionsvertrag hätten sich die
Regierungsparteien auf umfangreiche und politisch weitgehend unstrittige
Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verständigt.
Wenn das LNG-Beschleunigungsgesetz nun richtigerweise mit einer
besonderen Dringlichkeit begründet werde, stelle sich die Frage, warum
dies bei nicht mehr befahrbaren Verkehrswegen mit überragender Bedeutung
nicht auch erfolge.
IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Wir
brauchen auch bei maroden Autobahnbrücken genau das Tempo, das
Wirtschaftsminister Robert Habeck beim Flüssiggas vorlegt. Warum nur
dort, nicht aber bei überregional wirkenden Notlagen wie in
Lüdenscheid?“
Allerdings werfe auch das LNG-Beschleunigungsgesetz Fragen zur Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben auf: Manche Einschränkung lasse das eigentlich lobenswerte Ziel einer effektiven Beschleunigung in die Ferne rücken, erläutert Hans-Peter Langer weiter: „Der gesetzliche Anwendungsbereich ist auf bestimmte LNG-Terminals und deren Anbindungsleitungen beschränkt. Damit sind Probleme beim weiteren Ausbau der LNG-Infrastruktur bereits vorprogrammiert.“ Die Anforderungen der Zukunft gingen über die reine Erdgasversorgung hinaus: Sinnvoll könnte daher sein, die zukünftig geplante Infrastruktur für Wasserstoff oder auch Glasfaser- bzw. Wasserleitungen direkt mit zu verlegen. Die Einschränkung im Gesetzentwurf auf LNG oder Erdgas könnte dem entgegenstehen.
„Jeder Schritt zu mehr Beschleunigung ist zu begrüßen. Wenn man allerdings Gas geben will, darf man nicht schon im Gesetzentwurf zu viele ‚Bremspedale‘ einbauen. Ansonsten folgt der politischen Ankündigung einmal mehr die Ernüchterung auf dem Fuße“, ist sich Klaus Gräbener sicher. Er nennt beispielhaft die vorgesehenen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung mit ihren umfangreichen Berichts-, Prüf-, Informations- und Beteiligungspflichten. Monate gingen hierfür regelmäßig ins Land. Der Gesetzentwurf sehe Ausnahmen nur dann vor, „wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden.“ Derlei sprachliche Auslegungs-Schlupflöcher schafften lediglich Unsicherheiten und öffneten neuen gerichtlichen Verfahren Tür und Tor. Zudem gebe es zusätzliche Beschleunigungsmöglichkeiten, die leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten, darunter die generelle Zulässigkeit eines vorzeitigen Baubeginns oder die grundsätzliche Annahme der Zustimmung, wenn die Rückmeldung einer beteiligten Behörde ausbleibe. Klaus Gräbener: „Wir müssen bei der Planungsbeschleunigung endlich alle Register ziehen! Wenn nicht jetzt, wann dann?“
(Foto: Autobahn Westfalen)
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