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Donnerstag, 7. Mai 2020

Weitere Corona-Soforthilfen für Unternehmen in Hessen erforderlich.


Mang:„ Mittelständler bis 250 Beschäftigte sollten unterstützt werden.“ -Weitere Corona-Soforthilfen für Unternehmen in Hessen hält die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) für erforderlich. „Auch Mittelständler mit 51 bis 250 Beschäftigte sollten Zuschüsse erhalten können – und nicht nur Kredite“, sagte VhU-Präsident Wolf Mang anlässlich der heutigen Debatte im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für ein Hessisches Corona-Hilfegesetz. Mang lobte erneut die bisherigen Soforthilfen von Bund und Land sowie die Ausweitung der Kredithilfen in Hessen. Er stellte aber fest, dass der Wirtschaftseinbruch so groß sei, dass die Hilfen voraussichtlich noch nicht ausreichten. Deshalb begrüße die VhU den FDP-Gesetzentwurf grundsätzlich, um dem akuten weiteren Hilfebedarf kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen zu entsprechen. Zurecht sei vorgesehen, den Kreis der Anspruchsberechtigten für Soforthilfen auszuweiten von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten auf Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten.
Mang ergänzte: „Wir begrüßen rechtssystematisch den veränderten Blickwinkel auf das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmen in einer solchen Ausnahmesituation wie der Pandemie. Wir halten es für angemessen, dass in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass der Staat eine Zahlung an kleine und mittlere Unternehmen leistet, die nicht nur wie bisher eine Illiquidität verhindern soll, sondern auch Schäden zumindest teilweise kompensieren soll, die unmittelbar oder mittelbar durch staatliche Verordnungen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie vorgenommen wurden.“

Die zusätzliche Belastung des Landeshaushalts sei gewiss sehr groß, sagte Mang und erklärte: „Aber zum Erhalt der Wirtschaftsstrukturen beurteilen wir sie als gesamtwirtschaftlich vertretbar sowie als fiskalisch verkraftbar und als Ausnahme von der Schuldenbremse als gerechtfertigt.“ Die hohe Steuerkraft des hessischen Mittelstands werde nur erhalten bleiben, wenn jetzt Insolvenzen und nach Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen weiter vermieden würden.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

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