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Juli 2022 - Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert das neue
Selbstbestimmungsgesetz der Regierungskoalition in Berlin. -
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco
Buschmann haben am Donnerstag die Pläne der Ampel für ein neues
Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Danach sollen unter anderem
Jugendliche ab 14 Jahren bis zu einmal jährlich beim Standesamt ihren
Vornamen und ihr Geschlecht wechseln können – ohne Gutachten, wie es
bisher notwendig war, und auch ohne Geschlechtsumwandlung. Die
Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert diese Pläne scharf:
„Die Gesellschaftspolitik dieser Ampel ist ideologisch, beliebig und
vom Zeitgeist getrieben. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist ein
weiteres Beispiel dafür. Künftig sollen Jugendliche, deren
Identitätsbildung noch bei weitem nicht abgeschlossen ist, ihren
Vornamen und ihr Geschlecht wie Socken wechseln können.
Ich sehe die Gefahr, dass es bei jungen Menschen dadurch zu einer regelrechten Trans-Mode kommen könnte, die zu psychischen Belastungen führen und wirklich transsexuelle Menschen in Deutschland verletzen und entwürdigen würde. Eine Geschlechtsumwandlung ist unter Umständen irreversibel. Wer sich für sie entscheidet, braucht professionelle Begleitung. Diese Begleitung müssen wir sicherstellen – würdevoll und im Sinne der Betroffenen. Mein Appell an die Verantwortlichen in Berlin: Lasst unsere jungen Menschen in Ruhe und Frieden ihre Identität finden und unterstützen wir sie dabei wirksam. Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat durchaus auch gute Ansätze, ist in seiner Gesamtheit aber ein Beliebigkeitsgesetz – so beliebig wie die Politik dieser Ampel insgesamt.“
Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
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