Öffnungsstrategie muss Planungssicherheit geben - Die Unternehmerinnen erwarten von dem Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin am 3. März eine nachvollziehbare Öffnungsstrategie, um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Konkrete Vorschläge der Unternehmen liegen als Ergebnis des Wirtschaftsgipfels mit dem Bundeswirtschaftsminister vor. Für die Unternehmerinnen ist entscheidend, dass:
- Bund und Länder gemeinsame bundesweite und wissenschaftlich fundierte Kriterien festlegen, unter denen Öffnungen möglich sind und transparent ist, in welchem Verfahren Öffnungsentscheidungen getroffen werden,
- die einheitliche Umsetzung der Öffnung länder- und regionalspezifisch abhängig von der pandemischen Situation und den Gegebenheiten vor Ort erfolgt,
- sich Öffnungsschritte nicht an Branchen orientieren, sondern an nachvollziehbaren Kriterien und der Umsetzung von strengen Hygiene- und Schutzstandards in den Betrieben,
- Selbsttests und Antigen-Schnelltests endlich für alle verfügbar sind,
- die Impfungen durch bessere Kommunikation und Organisation beschleunigt werden und
- die lückenlose Kontaktnachverfolgung verbessert wird, z.B. durch den Einsatz von geeigneten digitalen Technologien oder weiterer personeller Ressourcen von Drittanbietern.
Es ist gut, dass sowohl die Überbrückungshilfe III als auch die
Neustarthilfe mittlerweile beantragt werden können. Wichtig ist nun eine
schnelle Auszahlung der Gelder, um die Liquidität der Unternehmen zu
sichern. Gleichwohl sind auch die Gelder der Neustarthilfe – sofern sie
denn fließen – für betroffene Unternehmerinnen nur ein Tropfen auf dem
heißen Stein. Um diese Unternehmer*innen zielgerichtet zu unterstützen,
braucht es einerseits zwingend einen kalkulatorischen Unternehmerlohn,
damit sie ihre Lebenshaltungskosten stemmen können sowie andererseits
die generelle Ausweitung der Neustarthilfe.
Des Weiteren können
eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf mindestens zwei Jahre für
Unternehmen sowie eine bessere private Verlustverrechnung unmittelbar
Liquidität und damit auch Investitionen ermöglichen. Eine weitere
steuerliche Maßnahme, die die Unternehmerinnen des VdU ausdrücklich
unterstützen, ist die geplante Befreiung von Sachspenden an
gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer.
Unternehmer*innen sollen zudem bei der Notbetreuung in Schulen und Kitas
berücksichtigt werden. Denn solange diese nur mit begrenzten
Kapazitäten öffnen, sind Unternehmerinnen mit kleinen Kindern dreifach
belastet: Sie kämpfen um das Überleben ihrer Unternehmen, schaffen
flexible Arbeitsmodelle für ihre Mitarbeiter*innen, die
Familienangehörige betreuen müssen und kümmern sich gleichzeitig um die
eigenen Kinder.
Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)
www.vdu.de
Über den VdU
Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800
Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften
zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über
500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren
setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der
Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen
Gehör findet.
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