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Mittwoch, 10. März 2021

40 m²-Regelung im stationären Einzelhandel vorläufig außer Vollzug - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis.


IHK begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis - Corona-Rechtsverordnung des Landes rasch anpassen und Wettbewerbsverzerrungen beseitigen! Die IHK begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, die 40 m²-Regelung im stationären Einzelhandel vorläufig außer Vollzug zu setzen. Zugleich appelliert die Kammer an die saarländische Landesregierung, die Rechtsverordnung des Landes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6. März 2021 rasch anzupassen. „Die Entscheidung des OVG ist konsequent und richtig.

Es bestanden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, einzelne Branchensegmente zu privilegieren. Darüber hinaus hat das RKI den Anteil des Einzelhandels am Gesamtinfektionsgeschehen als niedrig eingestuft. Insofern war es unverhältnismäßig, weiten Teilen des saarländischen Einzelhandels durch restriktive Zugangsbeschränkungen eine weitere Sonderlast aufzubürden. Das Urteil bietet nun auch eine Chance, durch die notwendige Anpassungen der Rechtsverordnung die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Rheinland-Pfalz zu beseitigen und die Gefahr eines Shopping-Tourismus zu verhindern“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

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