IHK
begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis -
Corona-Rechtsverordnung des Landes rasch anpassen und
Wettbewerbsverzerrungen beseitigen! Die IHK begrüßt die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, die 40 m²-Regelung im stationären
Einzelhandel vorläufig außer Vollzug zu setzen. Zugleich appelliert die
Kammer an die saarländische Landesregierung, die Rechtsverordnung des
Landes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6. März 2021 rasch
anzupassen. „Die Entscheidung des OVG ist konsequent und richtig.
Es bestanden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, einzelne
Branchensegmente zu privilegieren. Darüber hinaus hat das RKI den Anteil
des Einzelhandels am Gesamtinfektionsgeschehen als niedrig eingestuft.
Insofern war es unverhältnismäßig, weiten Teilen des saarländischen
Einzelhandels durch restriktive Zugangsbeschränkungen eine weitere
Sonderlast aufzubürden. Das Urteil bietet nun auch eine Chance, durch
die notwendige Anpassungen der Rechtsverordnung die bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Rheinland-Pfalz zu beseitigen und die
Gefahr eines Shopping-Tourismus zu verhindern“, so
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken
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