Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Donnerstag, 20. Mai 2021

EU Pläne zur Unternehmensbesteuerung: Alter Wein in neuen Schläuchen.


Kommission stellt Mitteilung zu Unternehmensbesteuerung vor. Markus Ferber kritisiert unambitionierte Vorschläge. - „Die Bilanz von Steuerkommissar Gentiloni ist bisher ziemlich dünn. Weder beim Kampf gegen aggressive Steuerplanung noch beim Abbau von Steuerhindernissen hat Gentiloni in den vergangenen Jahren bisher Akzente setzen können. Es wäre gut, wenn die von der Leyen-Kommission nach mehr als zwei Jahren im Amt nun langsam ein steuerpolitisches Profil entwickelt. Auch diese Mitteilung wärmt vor allem altbekannte Vorschläge auf“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert. Der Europaabgeordnete sieht vor allem zwei Prioritäten: „Die Kommission muss beim Thema Unternehmensbesteuerung vor allem zwei Ziele verfolgen: der Abbau von Steuerhindernissen im Binnenmarkt und das Schließen von Steuerschlupflöchern auf internationaler Ebene.“


Fragwürdiger Zeitpunkt:
 
„Angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen über einen neuen internationalen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung ist fraglich, wie lang die Halbwertszeit der heutigen Mitteilung ist“, kritisiert der CSU-Steuerexperte mit Blick auf die Verhandlungen im Rahmen der OECD für eine umfassende Reform des Unternehmenssteuerrechts, deren Abschluss für Jahresmitte erwartet werden.
 
Schlappe der Europäischen Kommission in Beihilferechtsverfahren:
 
„Mit ihrer schlampigen Vorbereitung von Beihilfeverfahren gegen Steuerdumping von Amazon und Apple hat die Europäische Kommission den Bemühungen für ein faires Unternehmenssteuerrecht einen Bärendienst erwiesen“, kritisiert Ferber. „Hätte die Kommission diese Verfahren vernünftig zu Ende gebracht, wäre damit mehr gewonnen gewesen als mit jeder neuen Mitteilung.“
 
Neuer Anlauf bei der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage notwendig:
 
„Eines der wesentlichen steuerlichen Hindernisse im Binnenmarkt ist der Umstand, dass es 27 verschiedene Körperschaftssteuersysteme gibt. Es ist dringend Zeit für einen neuen Anlauf bei der gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage. Das wäre ein echter Schritt für eine stärkere Integration des europäischen Binnenmarktes und für die Kapitalmarktunion“, so Ferber zu den Kommissionsvorschlägen für einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)). Ferber warnt jedoch: „Die Kommission muss aber diesmal auch eine überzeugende Strategie präsentieren, wie sie ihre Vorschläge den Mitgliedstaaten schmackhaft macht. Dem Kind einfach einen neuen Namen zu geben, wird die Mitgliedstaaten am Ende des Tages nicht überzeugen.“

 

Markus Ferber, Dipl.-Ing | Mitglied des Europäischen Parlaments | CSU-Bezirksvorsitzender von Schwaben | Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung

 

Kontakt Augsburg

 

CSU-Europabüro | Heilig-Kreuz-Str. 24 |

 

D-86152 Augsburg

Dienstag, 18. Mai 2021

IHK Berlin kritisiert Corona-Entscheidung des Senats.

Zu den Ergebnissen der heutigen Senatssitzung sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder:  „Die Ergebnisse der heutigen Senatssitzung zum Stufenplan der Wiederöffnung lassen die Wirtschaft ratlos und auch fassungslos zurück. Der Senat hat zwar eben jenen Stufenplan beschlossen, will ihn allerdings in den Details erst in den kommenden Tagen veröffentlichen. Der nächste Öffnungsschritt für den 4. Juni wird dabei in Aussicht gestellt, bleibt jedoch unter dem Vorbehalt des nächsten Senatsbeschlusses vom 1. Juni. Planungssicherheit, eine konkrete Öffnungsperspektive und Transparenz, all das bleibt der Senat der Wirtschaft schuldig.

Dabei zeigen andere Bundesländer, dass es auch anders geht. Brandenburg mit einer aktuellen 7-Tages-Inzidenz von 60,4 laut RKI (Berlin steht bei aktuell 63,3) hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass beispielsweise Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios oder Tanzschulen zum 1. Juni wieder öffnen dürfen. Baden-Württemberg (7-Tages-Inzidenz von aktuell 95) gab am 14. Mai mit dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung den Unternehmen aus der Beherbergung und Gastronomen mit Innenbereich einen klaren Öffnungsplan bei einer Inzidenz von unter 100. Weitere Beispiele aus anderen Bundesländern können hier nahtlos angeschlossen werden. Als IHK Berlin sagen wir daher, dass das, was der Senat heute abgeliefert hat, nicht reicht.“

 

 

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Donnerstag, 29. April 2021

Impfungen durch Betriebsärzte bringen neuen Schub.


VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im April 2021 in Hessen -   Im April ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um rund 3.200 gesunken, und zwar von rund 191.200 auf rund 188.000. Trotz der leichten Erholung im ersten Quartal ist die Lage auf dem hessischen Arbeitsmarkt weiterhin angespannt. Weit über 200.000 Arbeitsplätze werden mit Kurzarbeit gestützt. „Nur flächendeckendes und rasches Impfen verbunden mit einer intelligenten Öffnungsstrategie kann das Infektionsgeschehen durchbrechen und gleichzeitig den durch Corona gebeutelten Arbeitsmarkt wiederbeleben. Vollständig Geimpfte, von denen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, müssen wieder ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und ab Juni in Verbindung mit dem europäischen digitalen Impfpass problemlos in Europa reisen können, sei es dienstlich oder privat. Ich appelliere an jeden und jede Einzelne: Bitte gehen Sie zur Impfung. So schützen Sie andere und sich selbst und leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich unser Leben bald wieder normalisiert“ sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am heutigen Donnerstag.


Pollert: „Impf-Appell an alle Hessen“
Deutliche Verbesserungspotenziale sieht der VhU-Hauptgeschäftsführer bei der Impfgeschwindigkeit. Hessen stünde im Ländervergleich mit rund 30,7 verabreichten Impfdosen pro 100 Einwohnern derzeit an vorletzter Stelle. „Die Einbeziehung der Hausärzte nach Ostern hat doch gezeigt, was in kurzer Zeit alles möglich ist, wenn man die bestehenden Strukturen nutzt. In unseren Betrieben stehen hunderte Betriebsärzte und werksärztliche Dienste bereit, um hunderttausende Beschäftigte in Hessen sicher und unkompliziert zu impfen. Daher sollte die hessische Landesregierung – möglichst noch vor Juni – grünes Licht für die Impfung in den Betrieben geben, wenn genügend Impfstoff verfügbar ist. Flankierend sollte die Priorisierung bei den Impfungen baldmöglichst aufgehoben werden. Wenn bald auch die Betriebsärzte impfen, hoffen wir auf einen ähnlichen Schub wie kurz nach Ostern.“

VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Emil-von-Behring-Straße 4

60439 Frankfurt

Dienstag, 20. April 2021

IHK 21.-23.April 2021 - Südthüringen bietet neue Webinare zur „Testpflicht in Unternehmen“ an.

Freiwillige Selbstverpflichtung wird zum Zwang - Es ist offiziell: Ab dem 20. April 2021 müssen Unternehmen ihren Arbeitnehmern wöchentlich mindestens einen Corona-Test anbieten. Beschäftigte, die besonders gefährdet sind, z. B. in personennahen Dienstleistungen, sollen zwei Tests pro Woche erhalten. Laut geänderter Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Selbsttests ausreichend. Arbeitgeber müssen keinerlei Dokumentation über die Testung vorhalten. Die Beschaffungsbelege der Tests oder die Beauftragung Dritter ist als Nachweis ausreichend.

Bereits am 16. April 2021 hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen das erste kostenfreie Webinar „Testpflicht in Unternehmen – Was ist zu beachten?“ angeboten. Trotz kurzfristiger Einladung über den IHK-Newsletter nahmen knapp hundert Unternehmen des Kammerbezirks teil.

Die Fragen der Unternehmensvertreter reichten von Test-Arten bis hin zur Organisation und Durchführung in der Unternehmenspraxis. Auch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beantwortet.

Aufgrund großer Nachfrage und Aktualität des Themas werden zusätzliche Termine angeboten:
/ Mittwoch, 21. April 2021        08:00 – 09:00 Uhr
/ Donnerstag, 22. April 2021        16:30 – 17:30 Uhr
/ Freitag, 23. April 2021        08:00 – 09:00 Uhr

Das Webinar ist kostenfrei und wird über das Videokonferenz-Tool Cisco Webex durchgeführt. Interessierte Unternehmensvertreter, wie Personalverantwortliche oder Testbeauftragte, können sich unter www.suhl.ihk.de/veranstaltungen anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt.

Weitere Fragen zum Umgang mit den Corona-Tests können jederzeit auch telefonisch an die Ansprechpartnerin der IHK Südthüringen, Mandy Gries, unter +49 3681 362-169 gerichtet werden. Nützliche Informationen sowie Handreichungen sind jederzeit auch auf der IHK-Website www.suhl.ihk.de/coronavirus/corona-tests abrufbar.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl

Termine

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