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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 5. Dezember 2022

Über 2 Millionen Kindergeldfälle wechseln zur Familienkasse der BA

05. Dezember 2022 - Seit dem Jahr 2017 können Familienkassen in deutschen Behörden ihre Kindergeldfälle dauerhaft an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Mittlerweile hat die Familienkasse der BA von über 19.500 Institutionen des öffentlichen Dienstes die Zahlungen für über zwei Millionen Kinder übernommen. Für Kindergeldberechtigte war zu jeder Zeit eine friktionsfreie, unbürokratische Übernahme abgesichert. Harmonisierung der Familienkassenlandschaft Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 bereits eine erste große Strukturreform ein, die den Anstoß gab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bis dato bearbeiteten rund 5.500 Familienkassen für weit über 20.100 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld für 2,65 Millionen Kinder aus.

Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene mussten ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Ländern und Kommunen gibt es noch keine Pflicht.

„Wir haben die von der Bundesregierung beschlossene Reform hin zu einem einheitlichen Ein-Säulen-Modell bald erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile übertrugen auch fast alle großen Landesfamilienkassen ihre Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der BA – am Anfang der Verwaltungsreform waren es noch hauptsächlich kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes, die diese Übergabemöglichkeit nutzten. Dabei liegt der Vorteil klar auf der Hand: Mit dem Zuständigkeitswechsel fallen für die Kommunen sämtliche Kosten für die Kindergeldbearbeitung weg, Familien profitieren von den umfangreichen Online- und Dienstleistungsangeboten der Familienkasse der BA. Um nun den finalen Schritt zum besagten „Ein-Säulen-Modell“ zu vollziehen, bedarf es jedoch einer zweiten Reformstufe – diese befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren“, konstatiert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA.

Familienkasse zahlt monatlich an über 10 Millionen Familien Kindergeld aus Die rund 5.600 Beschäftigten der Familienkasse zahlten im vergangenen Jahr Kindergeld und Kinderzuschlag an über 10 Millionen Familien und etwa

16,7 Millionen Kindern aus. Insgesamt zahlte die Behörde damit rund 49 Milliarden Euro. 

 

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Strasse 104

D-90478 Nürnberg

 

IHK Südthüringen begrüßt finanzielle Hilfen für Heizöl- und Kohlekunden

5.12.2022 - IHK Südthüringen begrüßt Energieträgeroffenheit des Thüringer Existenzsicherungsprogramms für Unternehmen. -  Am Donnerstagabend, 1. Dezember 2022 um 18:00 Uhr, ist das Thüringer Existenzsicherungsprogramm mit einem Volumen von 120 Mio. Euro an den Start gegangen. Es soll Thüringer Unternehmen helfen, die durch gestiegene Energiepreise, aber auch aufgrund von Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte oder Rohstoffe in Existenznot geraten sind. Auch Unternehmen, die ihre Energieversorgung bspw. mit Heizöl, Fernwärme oder Kohle sichern, können das Programm nutzen. Im Vergleich zu den Preisbremsen des Bundes auf Strom und Gas schätzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen insbesondere die Energieträgeroffenheit positiv ein. „Es ist ein starkes Signal an die Thüringer Wirtschaft, dass nicht nur Strom und Gas, sondern auch weitere Energieträger wie Heizöl oder Pellets und sogar Treibstoffe berücksichtigt werden.

Etliche Unternehmen haben uns in den vergangenen Wochen berichtet, dass sie sich von der Bundesregierung im Stich gelassen gefühlt haben, weil keine anderen Energieträger als Strom und leitungsgebundenes Gas im Fokus der Entlastungsdiskussion standen. Hier im ländlichen Raum werden aber häufig auch Flüssiggastanks, Pellets oder auch Öl genutzt“, begrüßt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, das Programm der Thüringer Landesregierung.

Antragsberechtigt sind u. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmenshauptsitz in Thüringen, denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bis zum Jahresende 2023 droht und deren Energiekosten sich im Zeitraum März bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Summe mindestens verdoppelt haben. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der Differenz der Energieaufwendungen im Vergleich zum Referenzzeitraum.

„Wir haben die Hoffnung, dass nur wenige Südthüringer Unternehmen finanzielle Hilfen aus dem Existenzsicherungsprogramm beantragen müssen und doch ist es gut, dieses substanzerhaltende Sicherheitsnetz zu haben“, zeigt sich Pieterwas zuversichtlich.

Neben direkten Zuschüssen für in Not geratene Unternehmen sieht das Hilfspaket des Freistaats auch zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Thüringer Konsolidierungsfonds und die Förderung von Zukunftsinvestitionen durch den Dekarbonisierungsbonus oder das neue Förderprogramm InnoInvest vor. Davon profitieren auch Unternehmen, deren Existenz nicht gefährdet ist.

 

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Hauptgeschäftsstelle

Bahnhofstraße 4 - 8 • 98527 Suhl

 

Bayerische Metall- und Elektro- Industrie - die konjunkturelle Lage ist angespannt und die Sorge vor der Zukunft wächst.

05.12.2022 - M+E Konjunkturreport 4/2022 - Produktion noch immer unter Niveau von vor der Corona-Pandemie - „Fach- und Arbeitskräftemangel wird zu immer größerem Problem. Der derzeitige Krisen-Cocktail belastet die bayerische Metall- und Elektro- Industrie (M+E) schwer: Die Produktion ist noch immer unter dem Niveau von vor der Corona-Pandemie, die konjunkturelle Lage ist angespannt und die Sorge vor der Zukunft bei den Betrieben groß. Der Fach- und Arbeitskräftemangel wird zudem zu einem immer größeren Problem“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der bayerischen M+E Arbeitgeberverbände bayme vbm zum aktuellen M+E Konjunkturreport. Die Produktion in der bayerischen M+E Industrie ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem zweiten Quartal um 1,7 Prozent und gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,7 Prozent gestiegen. „Damit liegt das Produktionsniveau jedoch weiterhin rund vier Prozent unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Das Vor-Rezessions-Niveau des Jahres 2018 wird um über 15 Prozent unterschritten“, stellt Brossardt klar und ergänzt: „Zwar stieg der Output gegenüber dem dritten Quartal 2021 bei elektrischen Ausrüstungen um 5,8 Prozent und in der Elektronikindustrie um 3,0 Prozent. Die Hersteller von Kfz und Kfz-Teilen verzeichneten aber einen Produktionsrückgang von 4,3 Prozent und die Hersteller von Metallerzeugnissen von 7,4 Prozent.“

Hauptgrund für die gebremste Produktion war der bestehende Mangel an Material und Vorprodukten. „Die Situation entspannt sich zwar gerade ein wenig, aber noch immer berichten fast drei von vier M+E Unternehmen von Engpässen“, so Brossardt.

Die Zahl der Beschäftigten in der bayerischen M+E Industrie steigt dagegen seit dem Corona-bedingten Tiefpunkt im Frühjahr 2021 wieder an. Im September 2022 waren rund 859.000 Personen in der bayerischen M+E Industrie beschäftigt. Allein seit Jahresbeginn entstanden 9.900 neue Arbeitsplätze. „Die Betriebe wollen auch weiterhin einstellen. Ob sich die Beschäftigungspläne angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels realisieren lassen, ist jedoch unklar. Mit über 46 Prozent berichtet fast die Hälfte der Unternehmen aus der M+E Industrie von Produktionsbehinderungen durch das Fehlen von Fachkräften“, erklärt Brossardt.

Den vollständigen M+E Konjunkturreport 04/2022 finden Sie online unter:
www.baymevbm.de/konjunkturreport

bayme – Bayerischer Unternehmens-
verband Metall und Elektro e. V.
vbm – Verband der Bayerischen Metall-
und Elektro-Industrie e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München

 

Dienstag, 15. November 2022

Urteil in dem Bußgeldverfahren gegen Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung


15.11.2022 - Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gegen die Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 21 Millionen Euro verhängt, sie von dem Vorwurf einer weiteren Tat freigesprochen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann verkündete am 11. November 2022 am 22. Verhandlungstag das Urteil (Az.: V-2 Kart 2/22 (OWi)).
Mit Bußgeldbescheid vom 5. Dezember 2019 (Az.: B 11 - 27200 - KiB -21/14 -U6) hatte das Bundeskartellamt der Nebenbetroffenen Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) zur Last gelegt, bei der Vergabe von Großaufträgen über Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in insgesamt sieben Fällen kartellrechtswidrige Absprachen getroffen zu haben und eine Buße über 47,5 Millionen Euro verhängt. Neben der Kraftanlagen Energies & Services GmbH wurden Bußgelder gegen zehn weitere Unternehmen ausgesprochen, insgesamt 110 Millionen Euro. Gegen den Bußgeldbescheid hat die Nebenbetroffene Einspruch eingelegt.

Nach den Feststellungen des 2. Kartellsenats hatte sich zwischen Ende 2006/Anfang 2007 auf Initiative der Kraftanlagen Energies & Services GmbH ein fester Kreis von Wettbewerbern gegründet, um die Vergabe von durch den Siemens-Konzern ausgeschriebenen TGA-Leistungen für insgesamt 18 Kraftwerksprojekte durch Absprachen zu steuern. Wegen der einzelnen Kraftwerksprojekte wird auf den Fallbericht des Bundeskartellamts vom 27. März 2020 (B11-21/14) Bezug genommen.
Der Senat ist der Rechtsansicht des Bundeskartellamts gefolgt und hat insgesamt 18 Einzelabsprachen, von denen 16 später erfolgreich umgesetzt wurden, wegen einer zwischen den Beteiligten getroffenen Grundabsprache als einen Verstoß geahndet und ein Bußgeld in Höhe von 20 Millionen Euro verhängt.
In einem weiteren Fall betreffend den Neubau eines Verwaltungsgebäudes sieht der 2. Kartellsenat es als erwiesen an, dass zwischen den Wettbewerbern Angebotssummen ausgetauscht worden waren und verhängte wegen dieses Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1 Millionen Euro.
Auch im Hinblick auf ein Hotelprojekt hat sich der Vorwurf einer kartellrechtswidrigen Absprache nach den Feststellungen des Senats bestätigt. Der handelnde Mitarbeiter der Nebenbetroffenen war nach Ansicht des Senats im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung seiner Stellung indes kein tauglicher Täter einer Anknüpfungstat gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, so dass die Kraftanlagen Energies & Services GmbH insoweit freigesprochen wurde.
In vier weiteren Fällen hat der 2. Kartellsenat das Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt. Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021, Az.: C -450/19, Kilpailu-ja Kulatta javirasto). Nach den Ausführungen des Senats ist danach für die Frage des Beginns der Verjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden. Auf das Datum der Schlussrechnung, worauf der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung abgestellt hat, kann dies nach Auffassung des Senats nicht mehr erfolgen; stattdessen sei in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Zuschlag abzustellen. Bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte die Verteidigung der Kraftanlagen ihren Einspruch vor allem auch auf den Einwand der Verjährung gestützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundeskartellamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Kraftanlagen Energies & Services GmbH können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.


Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

 

Termine

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