24.05.2022 - Beim Neubau der Talbrücke Rahmede ist aus Sicht der IHK
Siegen höchstes Tempo gefragt. ( foto) „Um den Einsatz von verflüssigtem
Erdgas auf den Weg zu bringen, legt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges ein beeindruckendes Tempo vor.
In Rekordzeit wurde das ‚LNG-Beschleunigungsgesetz‘ in die politische
Beratung gebracht. Wir würden uns wünschen, dass man mit solchem Vollgas
auch den Neubau der A45-Talbrücke Rahmede gesetzlich absichert!“ Für
IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener droht hier eine
„Zweiklassen-Beschleunigung“. Im Koalitionsvertrag hätten sich die
Regierungsparteien auf umfangreiche und politisch weitgehend unstrittige
Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verständigt.
Wenn das LNG-Beschleunigungsgesetz nun richtigerweise mit einer
besonderen Dringlichkeit begründet werde, stelle sich die Frage, warum
dies bei nicht mehr befahrbaren Verkehrswegen mit überragender Bedeutung
nicht auch erfolge.
IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Wir
brauchen auch bei maroden Autobahnbrücken genau das Tempo, das
Wirtschaftsminister Robert Habeck beim Flüssiggas vorlegt. Warum nur
dort, nicht aber bei überregional wirkenden Notlagen wie in
Lüdenscheid?“
Allerdings werfe auch das LNG-Beschleunigungsgesetz Fragen zur Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben auf: Manche Einschränkung lasse das eigentlich lobenswerte Ziel einer effektiven Beschleunigung in die Ferne rücken, erläutert Hans-Peter Langer weiter: „Der gesetzliche Anwendungsbereich ist auf bestimmte LNG-Terminals und deren Anbindungsleitungen beschränkt. Damit sind Probleme beim weiteren Ausbau der LNG-Infrastruktur bereits vorprogrammiert.“ Die Anforderungen der Zukunft gingen über die reine Erdgasversorgung hinaus: Sinnvoll könnte daher sein, die zukünftig geplante Infrastruktur für Wasserstoff oder auch Glasfaser- bzw. Wasserleitungen direkt mit zu verlegen. Die Einschränkung im Gesetzentwurf auf LNG oder Erdgas könnte dem entgegenstehen.
„Jeder Schritt zu mehr Beschleunigung ist zu begrüßen. Wenn man allerdings Gas geben will, darf man nicht schon im Gesetzentwurf zu viele ‚Bremspedale‘ einbauen. Ansonsten folgt der politischen Ankündigung einmal mehr die Ernüchterung auf dem Fuße“, ist sich Klaus Gräbener sicher. Er nennt beispielhaft die vorgesehenen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung mit ihren umfangreichen Berichts-, Prüf-, Informations- und Beteiligungspflichten. Monate gingen hierfür regelmäßig ins Land. Der Gesetzentwurf sehe Ausnahmen nur dann vor, „wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden.“ Derlei sprachliche Auslegungs-Schlupflöcher schafften lediglich Unsicherheiten und öffneten neuen gerichtlichen Verfahren Tür und Tor. Zudem gebe es zusätzliche Beschleunigungsmöglichkeiten, die leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten, darunter die generelle Zulässigkeit eines vorzeitigen Baubeginns oder die grundsätzliche Annahme der Zustimmung, wenn die Rückmeldung einer beteiligten Behörde ausbleibe. Klaus Gräbener: „Wir müssen bei der Planungsbeschleunigung endlich alle Register ziehen! Wenn nicht jetzt, wann dann?“
(Foto: Autobahn Westfalen)
Industrie- und Handelskammer Siegen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Koblenzer Straße 121
57072 Siegen
Pollert:
„Finanzminister zurecht vorsichtig: Erwartete Steuermehreinnahmen zur
Senkung der Neuverschuldung und zur Tilgung alter Schulden einsetzen.“
- Als „politisch richtige Vorsorgepolitik ganz im Sinne der
Schuldenbremse“ begrüßt die Vereinigung der hessischen
Unternehmerverbände (VhU) die Ankündigung von Finanzminister Michael
Boddenberg, die erneut hohen prognostizierten Steuermehreinnahmen zur
Senkung der Neuverschuldung und zur Tilgung von Altschulden einzusetzen,
wenn sie sich tatsächlich realisieren sollten. „Die künftigen
Mehreinnahmen werden auch Ergebnis der hohen Inflation sein, etwa über
ein höheres Aufkommen an Mehrwertsteuer. Sie sind keineswegs Ausdruck
von höheren Realeinkommen der Privathaushalte oder von profitableren
Unternehmen.
24.05.2022-
Thomé: „Anbindung des Saarlandes im Bahnverkehr dauerhaft sichern“ -
Vor dem Hintergrund der heutigen Feierlichkeiten anlässlich des
Jubiläums „15 Jahre deutsch-französischer Hochgeschwindigkeitsverkehr“
in Straßburg hat die IHK dessen Bedeutung für die Großregion gewürdigt
und zugleich rasch weitere Umsetzungsschritte angemahnt. „Der Beginn des
Hochgeschwindigkeitszeitalters auf der Schiene im Saarland vor 15
Jahren war ein starkes Signal für die Zentralität des
Wirtschaftsstandortes Saarland und der Großregion. Jetzt muss es darum
gehen, die im deutsch-französischen Staatsvertrag von La Rochelle
garantierte Gleichwertigkeit zwischen dem sogenannten Nordast via
Saarbrücken und dem Südast via Straßburg zu gewährleisten. Die Politik
sollte jetzt zügig dem Thema die erforderliche Priorität einräumen, um
die Anbindung des Saarlandes im Bahnverkehr dauerhaft zu sichern“, so
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé. Die IHK hat sich bereits
mehrfach für eine Beschleunigung des Bahnverkehrs von und nach
Saarbrücken ausgesprochen, da nach dem Komplettausbau des Südastes die
Fahrzeit zwischen Frankfurt und Paris über Straßburg voraussichtlich 15
bis 20 Minuten geringer ausfallen wird als über den Nordast. Letzterer
würde dadurch für Reisende weniger attraktiv, was zu Verlagerungen und
zu einer geringen Auslastung der Züge führen dürfte.