Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 11. Mai 2020

Corona-Gesundheitsschutzregeln für Berliner-Gastbetriebe


Ab Freitag, 15. Mai, dürfen auch Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Bars, Diskotheken und reine Schankwirtschaften bleiben allerdings weiter geschlossen. Welche Auflagen Restaurants und Cafes beachten müssen, finden Sie hier:
Öffnung des Gastgewerbes  - sicher und verantwortlich unter den Bedingungen von COVID 19
Ab  dem 15.  Mai  2020  dürfen Gaststätten  mit  eigener  Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wieder öffnen:
•Öffnungszeiten von 6-22 Uhr•Mindestabstand zwischen bestuhlten Tischen von 1,50 Meter
•Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten werden •Reine Schankwirtschaften bleiben geschlossen
•Über  Reservierungssysteme  o.Ä.  ist  eine Informationsmöglichkeit  zur Nachverfolgung dringlich empfohlen
•Betriebskantinen   dürfen   auch   ab   dem   15.   Mai   2020   für nichtbetriebsangehörige Gäste öffnen
Ab  dem 25.  Mai  2020  sind  touristische  Übernachtungen  in Hotels  unter bestimmten Auflagen wieder möglich:
•Regelungen für den Gastronomiebereich analog zu den Gaststätten
•Spa-   und   Wellnessbereiche (bis   auf   Kosmetikstudios)   bleiben geschlossen 
Folgende neue  Kontaktbeschränkungen  gelten  übergeordnet  immer: 
Der Aufenthalt  im  öffentlichen  Raum  ist  nur  allein,  im  Kreise  der  Ehe-  oder Lebenspartnerinnen   und   -partner,   der   Angehörigen   des   eigenen Haushalts  und  der  Personen,  für  die  ein  Sorge-  und  Umgangsrecht besteht  sowie zusätzlich  mit  weiteren  haushaltsfremden  Personen  aus einem  Haushalt  gestattet. 
Zu  den  weiteren  haushaltsfremden  Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die Umstände dies zulassen.
Ab dem 25. Mai 2020 sind gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten im Freien wieder möglich
als PDF hier

IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
https://www.ihk-berlin.de

Handwerk in Schwaben zu Corona-Lockerungen - „Wir handeln, aber wir überstürzen nichts.“



Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben (HWK), schreibt einen Kommentar zum folgenden Thema:  In der Balance. -  Die Gesundheit und die Sicherheit unserer Kursteilnehmer, unserer Dozenten und unserer Mitarbeiter sind für die Handwerkskammer für Schwaben (HWK) die erste Maxime. Bei der nun schrittweisen Öffnung unserer Bildungsstätten ist dies die Leitlinie, nach der wir konsequent vorgehen. Abstand und Hygiene stehen dabei ganz oben an und daran orientiert sich auch unser wohl überlegtes Hygienekonzept. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass wir die richtige Balance finden, allen wichtigen Kriterien Rechnung zu tragen und mit Augenmaß vorgehen.
Wir handeln, aber wir überstürzen nichts. So geben wir unseren Teilnehmern, die dringend darauf warten, sukzessive die Möglichkeit, ihre durch Corona schlagartig unterbrochenen Kurse fortzusetzen und ihren Abschluss zu machen. Diese Balance ist hoffentlich ein weiterer Schritt zurück zur Normalität, den wir für die Kammer und für das schwäbische Handwerk gehen.
Handwerkskammer für Schwaben


Siebentischstraße 52-58

86161 Augsburg

Donnerstag, 7. Mai 2020

Weitere Corona-Soforthilfen für Unternehmen in Hessen erforderlich.


Mang:„ Mittelständler bis 250 Beschäftigte sollten unterstützt werden.“ -Weitere Corona-Soforthilfen für Unternehmen in Hessen hält die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) für erforderlich. „Auch Mittelständler mit 51 bis 250 Beschäftigte sollten Zuschüsse erhalten können – und nicht nur Kredite“, sagte VhU-Präsident Wolf Mang anlässlich der heutigen Debatte im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für ein Hessisches Corona-Hilfegesetz. Mang lobte erneut die bisherigen Soforthilfen von Bund und Land sowie die Ausweitung der Kredithilfen in Hessen. Er stellte aber fest, dass der Wirtschaftseinbruch so groß sei, dass die Hilfen voraussichtlich noch nicht ausreichten. Deshalb begrüße die VhU den FDP-Gesetzentwurf grundsätzlich, um dem akuten weiteren Hilfebedarf kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen zu entsprechen. Zurecht sei vorgesehen, den Kreis der Anspruchsberechtigten für Soforthilfen auszuweiten von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten auf Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten.
Mang ergänzte: „Wir begrüßen rechtssystematisch den veränderten Blickwinkel auf das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmen in einer solchen Ausnahmesituation wie der Pandemie. Wir halten es für angemessen, dass in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass der Staat eine Zahlung an kleine und mittlere Unternehmen leistet, die nicht nur wie bisher eine Illiquidität verhindern soll, sondern auch Schäden zumindest teilweise kompensieren soll, die unmittelbar oder mittelbar durch staatliche Verordnungen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie vorgenommen wurden.“

Die zusätzliche Belastung des Landeshaushalts sei gewiss sehr groß, sagte Mang und erklärte: „Aber zum Erhalt der Wirtschaftsstrukturen beurteilen wir sie als gesamtwirtschaftlich vertretbar sowie als fiskalisch verkraftbar und als Ausnahme von der Schuldenbremse als gerechtfertigt.“ Die hohe Steuerkraft des hessischen Mittelstands werde nur erhalten bleiben, wenn jetzt Insolvenzen und nach Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen weiter vermieden würden.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

Dienstag, 28. April 2020

Regionale Reisebranche schlägt Alarm - „Es geht um das nackte Überleben“.


Heimische Reisebranche richtet Appell an Bund und Land - Die regionale Reisebranche schlägt Alarm: Hunderte Arbeitsplätze alleine in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sind gefährdet. Die Reiseunternehmen benötigten dringend und unbürokratisch Liquiditätshilfen, um nicht in Existenzgefahr zu geraten. Die vorherrschenden Reisebeschränkungen führten dazu, dass die Reisebüros und Reiseveranstalter ihre Dienstleistungen nicht erbringen können. Die Einnahmen blieben aus, erklärt Manuela Badziong, Inhaberin des TUI ReiseCenters Siegen Unterstadt. „Trotz laufender Kosten müssen wir die bereits erarbeiteten Provisionen für die abgesagten Reisen zurückzahlen.“ Das TUI ReiseCenter Siegen Unterstadt ist eines von 30 Unternehmen des hiesigen Reisehandelsgewerbes, die sich in einem dringenden Appell an die heimischen Abgeordneten in Berlin und Düsseldorf gewandt haben, um die dramatischen Corona-Auswirkungen deutlich zu machen.

Die Aussichten auf die bevorstehende Urlaubssaison sind schlecht. Erst vor wenigen Tagen hatte Bundesaußenminister Heiko Maas öffentlich klargestellt, dass es einen „normalen Urlaub“ nicht geben werde. Er dämpfte Erwartungen an eine baldige Öffnung von europäischen Reisezielen. Einen Anlass, die Reisewarnungen zu lockern und internationale Urlaube wieder zu ermöglichen, sieht die Bundesregierung demnach aktuell nicht. Das führe viele Unternehmen der Branche in eine drastische Klemme, beschreibt Andreas Theis, Inhaber der IDEAL REISEN GmbH in Siegen. „Zum einen haben wir in erheblichem Umfang Zahlungen an Leistungsträger, etwa Fluggesellschaften, Agenturen oder Konzert- und Theaterhäuser, geleistet, die uns voraussichtlich allenfalls gutgeschrieben werden. Zum anderen sind wir bei Stornierungen gesetzlich verpflichtet, Zahlungen vollständig an die Kunden zurückzugeben.“

Unklar ist überdies, ob und wie die bezahlten Leistungsträger selbst die Krise überstehen. Nico Ginsberg, Geschäftsführer der Ruck Zuck Urlaub GbR in Freudenberg: „Wir gehen davon aus, dass es auch hier vermehrt zu Insolvenzen kommen wird. Dies würde für viele Reisebüros und Reiseveranstalter in kürzester Zeit das Aus bedeuten. Immerhin mussten bundesweit bereits mehr als 1.500 Unternehmen in der Touristik Insolvenz anmelden.“ Die bisherigen Bundes- und Landesmittel reichten nicht aus.

Bei den 120 Unternehmen der Reisebranche in Siegen-Wittgenstein und Olpe handelt es sich in der Regel um Klein- und Kleinstunternehmen. Finanzielle Rücklagen seien hier meist nicht vorhanden, ergänzt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. „Viele dieser Betriebe stehen ganz schnell mit dem Rücken zur Wand und kämpfen schon in kürzester Zeit um das nackte Überleben. Bei der Bereitstellung von Liquidität ist daher besondere Eile geboten.“ Die IHK stehe hierzu in engem Austausch mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der sich auf Bundes- und EU-Ebene etwa nachdrücklich für eine Gutschein-Lösung für die Reisebranche eingesetzt habe. Überall im Land seien geplante Reisen und Übernachtungen storniert worden. Die Kunden verlangten ihr Geld zurück und seien zurückhaltend mit neuen Buchungen. „Eine solche verpflichtende Gutscheinlösung nach dem Muster anderer EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder den Niederlanden könnte den Mittelabfluss eindämmen und Liquidität sichern. Allerdings gibt es hier noch einige juristische Hürden“, betont Langer.

Die heimischen Reiseunternehmen bedauern, dass ihre Anliegen bislang kaum Eingang in die politische Debatte gefunden hätten. Hoffnung machten indes erste positive Rückmeldungen aus der Politik. Dankbar zeigen sich betroffene Unternehmen bei Nezahat Baradari MdB, die schnell geantwortet und auf notwendige weitere Schritte des Bundesjustizministeriums und der EU-Kommission für eine Gutscheinlösung hingewiesen habe. Begrüßt wurde auch die umgehende Reaktion von Volkmar Klein MdB, der angekündigt habe, im Rahmen einer Branchenkonferenz mit den Unternehmen Kontakt aufzunehmen. „Diese Rückmeldungen zeigen uns, dass wir bei diesen politischen Vertretern nicht nur auf Verständnis gestoßen sind, sondern dass der Ernst unserer Lage erfasst wurde und unser Anliegen in die Beratungen aufgenommen wird“, freut sich Nico Ginsberg. Allerdings: Die Zeit drängt.


Industrie- und Handelskammer Siegen
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