Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Freitag, 18. Juni 2021

Betriebliches Impfen nimmt Fahrt auf - hohe Impfbereitschaft in den Betrieben.


Fr 18.06.2021 - Saarwirtschaft - Betriebliches Impfen nimmt Fahrt auf – geringe Impfstoffmengen dämpfen Hoffnung auf schnelle Fortschritte. -  Thomé: „Unternehmen brauchen mehr Planungssicherheit!“ - „Die Unternehmen der Saarwirtschaft haben nach ihrem hohen Engagement im Rahmen der Testungen nun auch beim Impfen gegen COVID-19 eine besondere Verantwortung zur Bewältigung der Pandemie übernommen. Im Verbund mit Betriebsärzten wurden zahlreiche betriebliche Impfkapazitäten eingerichtet. Damit diese dritte Impfsäule ihr Potenzial aber voll entfalten kann, muss die bereitgestellte Impfstoffmenge rasch erhöht werden. Die Unternehmen brauchen angesichts des für sie erheblichen Aufwandes deutlich mehr Planungssicherheit bei Lieferquoten und -fristen. Dies würde nicht nur den Ablauf verbessern, sondern zudem die hohe Impfbereitschaft in den Betrieben weiter fördern. Hier ist aktuell in erster Linie die Landesregierung gefordert, geeignete Rahmenbedingungen bei der Zuteilung von Impfstoffmengen zu gewährleisten.“ So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé die Ergebnisse der IHK-Blitzumfrage, an der im Zeitraum vom 9. bis 14. Juni rund 40 Unternehmen mit gut 65.000 Beschäftigten aus Industrie, Handel und Dienstleistungen teilgenommen haben.

Die Ergebnisse im Einzelnen

§        Rund 92 Prozent der befragten Unternehmen haben im Verbund mit Betriebsärzten Impfzentren eingerichtet und impfen ihre Beschäftigten bereits. Weitere zwei Prozent planen, dies innerhalb der nächsten vier Wochen umzusetzen. Lediglich sechs Prozent der Unternehmen werden von dieser Möglichkeit aus unterschiedlichen Gründen (mangelnde personelle Ressourcen, mangelnde Verfügbarkeit an geeigneten Räumen etc.) mittelfristig keinen Gebrauch machen.

§        Ein Blick auf die Sektoren zeigt deutliche Unterschiede: In der Industrie haben alle Unternehmen, die an der Blitzumfrage teilgenommen haben, Impfzentren eingerichtet. Allein hierdurch könnten rein rechnerisch rund 57.000 Beschäftigte geimpft werden, sofern genügend Impfstoff zur Verfügung stünde. Etwas geringer, aber noch immer hoch ist die Quote der impfenden Unternehmen in der Dienstleistungsbrache. Hier haben vor allem Unternehmen aus der Finanzwirtschaft und der Logistikbranche Impfzentren eingerichtet oder planen dies in Kürze zu tun. Die großen Handelshäuser, deren Beschäftigte von den Priorisierungscodes profitiert haben, und die Bauwirtschaft halten sich dagegen mit entsprechenden Angeboten bislang zurück.

§        Als Engpassfaktor stellt sich die gelieferte Impfstoffmenge heraus. Lediglich 16 Prozent der Unternehmen haben die Gesamtzahl der bestellten Impfdosen erhalten. 84 Prozent der Unternehmen melden hingegen teils deutlich geringere Lieferquoten. Die Spanne reicht hier von 10 bis 80 Prozent. Dies verdeutlicht, dass Lieferengpässe die Impfmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene deutlich einschränken.

§        Nachbesserungsbedarf sehen die Unternehmen zum einen bei der Menge der bereitgestellten Impfdosen sowie bei den Lieferintervallen. Zum anderen wünschen sie sich einen pro-aktiven, planbaren und damit zuverlässigeren Informationsfluss seitens der verantwortlichen Akteure, insbesondere aus der Politik, an die Betriebsärzte.

Zum Hintergrund:
Seit dem 7. Juni dürfen Arbeitgeber im Verbund mit Betriebsärzten eigene Impfzentren einrichten. Im Interesse einer beschleunigten Durchimpfung der Bevölkerung hatte sich die IHK Saarland im Rahmen der politischen Beratung bereits sehr frühzeitig für dieses zusätzliche Impfangebot eingesetzt und auf Unternehmensebene für eine hohe Beteiligung geworben. Das Impfangebot in Betrieben wird insbesondere mit Blick auf Auffrischungsimpfungen auch mittel- und langfristig ein wichtiges Standbein des Impfgeschehens bilden und durch seine Niedrigschwelligkeit und Arbeitsplatznähe auch breitere Bevölkerungsschichten sowie Impfunwillige ansprechen.

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Donnerstag, 20. Mai 2021

EU Pläne zur Unternehmensbesteuerung: Alter Wein in neuen Schläuchen.


Kommission stellt Mitteilung zu Unternehmensbesteuerung vor. Markus Ferber kritisiert unambitionierte Vorschläge. - „Die Bilanz von Steuerkommissar Gentiloni ist bisher ziemlich dünn. Weder beim Kampf gegen aggressive Steuerplanung noch beim Abbau von Steuerhindernissen hat Gentiloni in den vergangenen Jahren bisher Akzente setzen können. Es wäre gut, wenn die von der Leyen-Kommission nach mehr als zwei Jahren im Amt nun langsam ein steuerpolitisches Profil entwickelt. Auch diese Mitteilung wärmt vor allem altbekannte Vorschläge auf“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert. Der Europaabgeordnete sieht vor allem zwei Prioritäten: „Die Kommission muss beim Thema Unternehmensbesteuerung vor allem zwei Ziele verfolgen: der Abbau von Steuerhindernissen im Binnenmarkt und das Schließen von Steuerschlupflöchern auf internationaler Ebene.“


Fragwürdiger Zeitpunkt:
 
„Angesichts der derzeit laufenden Verhandlungen über einen neuen internationalen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung ist fraglich, wie lang die Halbwertszeit der heutigen Mitteilung ist“, kritisiert der CSU-Steuerexperte mit Blick auf die Verhandlungen im Rahmen der OECD für eine umfassende Reform des Unternehmenssteuerrechts, deren Abschluss für Jahresmitte erwartet werden.
 
Schlappe der Europäischen Kommission in Beihilferechtsverfahren:
 
„Mit ihrer schlampigen Vorbereitung von Beihilfeverfahren gegen Steuerdumping von Amazon und Apple hat die Europäische Kommission den Bemühungen für ein faires Unternehmenssteuerrecht einen Bärendienst erwiesen“, kritisiert Ferber. „Hätte die Kommission diese Verfahren vernünftig zu Ende gebracht, wäre damit mehr gewonnen gewesen als mit jeder neuen Mitteilung.“
 
Neuer Anlauf bei der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage notwendig:
 
„Eines der wesentlichen steuerlichen Hindernisse im Binnenmarkt ist der Umstand, dass es 27 verschiedene Körperschaftssteuersysteme gibt. Es ist dringend Zeit für einen neuen Anlauf bei der gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage. Das wäre ein echter Schritt für eine stärkere Integration des europäischen Binnenmarktes und für die Kapitalmarktunion“, so Ferber zu den Kommissionsvorschlägen für einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)). Ferber warnt jedoch: „Die Kommission muss aber diesmal auch eine überzeugende Strategie präsentieren, wie sie ihre Vorschläge den Mitgliedstaaten schmackhaft macht. Dem Kind einfach einen neuen Namen zu geben, wird die Mitgliedstaaten am Ende des Tages nicht überzeugen.“

 

Markus Ferber, Dipl.-Ing | Mitglied des Europäischen Parlaments | CSU-Bezirksvorsitzender von Schwaben | Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung

 

Kontakt Augsburg

 

CSU-Europabüro | Heilig-Kreuz-Str. 24 |

 

D-86152 Augsburg

Dienstag, 18. Mai 2021

IHK Berlin kritisiert Corona-Entscheidung des Senats.

Zu den Ergebnissen der heutigen Senatssitzung sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder:  „Die Ergebnisse der heutigen Senatssitzung zum Stufenplan der Wiederöffnung lassen die Wirtschaft ratlos und auch fassungslos zurück. Der Senat hat zwar eben jenen Stufenplan beschlossen, will ihn allerdings in den Details erst in den kommenden Tagen veröffentlichen. Der nächste Öffnungsschritt für den 4. Juni wird dabei in Aussicht gestellt, bleibt jedoch unter dem Vorbehalt des nächsten Senatsbeschlusses vom 1. Juni. Planungssicherheit, eine konkrete Öffnungsperspektive und Transparenz, all das bleibt der Senat der Wirtschaft schuldig.

Dabei zeigen andere Bundesländer, dass es auch anders geht. Brandenburg mit einer aktuellen 7-Tages-Inzidenz von 60,4 laut RKI (Berlin steht bei aktuell 63,3) hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass beispielsweise Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios oder Tanzschulen zum 1. Juni wieder öffnen dürfen. Baden-Württemberg (7-Tages-Inzidenz von aktuell 95) gab am 14. Mai mit dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung den Unternehmen aus der Beherbergung und Gastronomen mit Innenbereich einen klaren Öffnungsplan bei einer Inzidenz von unter 100. Weitere Beispiele aus anderen Bundesländern können hier nahtlos angeschlossen werden. Als IHK Berlin sagen wir daher, dass das, was der Senat heute abgeliefert hat, nicht reicht.“

 

 

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Donnerstag, 29. April 2021

Impfungen durch Betriebsärzte bringen neuen Schub.


VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im April 2021 in Hessen -   Im April ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um rund 3.200 gesunken, und zwar von rund 191.200 auf rund 188.000. Trotz der leichten Erholung im ersten Quartal ist die Lage auf dem hessischen Arbeitsmarkt weiterhin angespannt. Weit über 200.000 Arbeitsplätze werden mit Kurzarbeit gestützt. „Nur flächendeckendes und rasches Impfen verbunden mit einer intelligenten Öffnungsstrategie kann das Infektionsgeschehen durchbrechen und gleichzeitig den durch Corona gebeutelten Arbeitsmarkt wiederbeleben. Vollständig Geimpfte, von denen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, müssen wieder ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und ab Juni in Verbindung mit dem europäischen digitalen Impfpass problemlos in Europa reisen können, sei es dienstlich oder privat. Ich appelliere an jeden und jede Einzelne: Bitte gehen Sie zur Impfung. So schützen Sie andere und sich selbst und leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich unser Leben bald wieder normalisiert“ sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am heutigen Donnerstag.


Pollert: „Impf-Appell an alle Hessen“
Deutliche Verbesserungspotenziale sieht der VhU-Hauptgeschäftsführer bei der Impfgeschwindigkeit. Hessen stünde im Ländervergleich mit rund 30,7 verabreichten Impfdosen pro 100 Einwohnern derzeit an vorletzter Stelle. „Die Einbeziehung der Hausärzte nach Ostern hat doch gezeigt, was in kurzer Zeit alles möglich ist, wenn man die bestehenden Strukturen nutzt. In unseren Betrieben stehen hunderte Betriebsärzte und werksärztliche Dienste bereit, um hunderttausende Beschäftigte in Hessen sicher und unkompliziert zu impfen. Daher sollte die hessische Landesregierung – möglichst noch vor Juni – grünes Licht für die Impfung in den Betrieben geben, wenn genügend Impfstoff verfügbar ist. Flankierend sollte die Priorisierung bei den Impfungen baldmöglichst aufgehoben werden. Wenn bald auch die Betriebsärzte impfen, hoffen wir auf einen ähnlichen Schub wie kurz nach Ostern.“

VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Emil-von-Behring-Straße 4

60439 Frankfurt

Dienstag, 20. April 2021

IHK 21.-23.April 2021 - Südthüringen bietet neue Webinare zur „Testpflicht in Unternehmen“ an.

Freiwillige Selbstverpflichtung wird zum Zwang - Es ist offiziell: Ab dem 20. April 2021 müssen Unternehmen ihren Arbeitnehmern wöchentlich mindestens einen Corona-Test anbieten. Beschäftigte, die besonders gefährdet sind, z. B. in personennahen Dienstleistungen, sollen zwei Tests pro Woche erhalten. Laut geänderter Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Selbsttests ausreichend. Arbeitgeber müssen keinerlei Dokumentation über die Testung vorhalten. Die Beschaffungsbelege der Tests oder die Beauftragung Dritter ist als Nachweis ausreichend.

Bereits am 16. April 2021 hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen das erste kostenfreie Webinar „Testpflicht in Unternehmen – Was ist zu beachten?“ angeboten. Trotz kurzfristiger Einladung über den IHK-Newsletter nahmen knapp hundert Unternehmen des Kammerbezirks teil.

Die Fragen der Unternehmensvertreter reichten von Test-Arten bis hin zur Organisation und Durchführung in der Unternehmenspraxis. Auch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wurden beantwortet.

Aufgrund großer Nachfrage und Aktualität des Themas werden zusätzliche Termine angeboten:
/ Mittwoch, 21. April 2021        08:00 – 09:00 Uhr
/ Donnerstag, 22. April 2021        16:30 – 17:30 Uhr
/ Freitag, 23. April 2021        08:00 – 09:00 Uhr

Das Webinar ist kostenfrei und wird über das Videokonferenz-Tool Cisco Webex durchgeführt. Interessierte Unternehmensvertreter, wie Personalverantwortliche oder Testbeauftragte, können sich unter www.suhl.ihk.de/veranstaltungen anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt.

Weitere Fragen zum Umgang mit den Corona-Tests können jederzeit auch telefonisch an die Ansprechpartnerin der IHK Südthüringen, Mandy Gries, unter +49 3681 362-169 gerichtet werden. Nützliche Informationen sowie Handreichungen sind jederzeit auch auf der IHK-Website www.suhl.ihk.de/coronavirus/corona-tests abrufbar.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl

Sonntag, 18. April 2021

Frühlingspreise für Holzpellets im April

18.04.2021 - Einlagerungsaktionen senken Kosten der Presslinge -Im April ist der Preis für Holzpellets deutschlandweit saisonüblich gesunken. Wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) berichtet, kostet eine Tonne (t) durchschnittlich 226,74 Euro (Abnahme 6 t). Das sind 5,5 Prozent weniger als im März und 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Kilopreis beträgt entsprechend 22,67 Cent, die Kilowattstunde (kWh) Wärme aus Pellets kostet 4,53 Cent. Der Preisvorteil zu Heizöl liegt bei 27,1 Prozent, der zu Erdgas bei rd. 29 Prozent. „Wie gewohnt bieten viele Pellethändler nach der Heizsaison Einlagerungsaktionen an“, erklärt DEPI-Geschäftsführer Martin Bentele. „Pelletheizer sollten das Frühjahr zum Auffüllen ihrer Lager nutzen“, empfiehlt der Branchenfachmann. Der Pelletpreis folge in der Regel im Jahresverlauf der Regel „günstig im Sommer, etwas teurer im Winter“.

Neben dem Preis sollten Kunden allerdings auch immer auf hochwertige Qualität achten. Schnäppchenkäufe zahlen sich hier nicht aus. Wer seine Presslinge bei einem qualifizierten Händler mit dem ENplus-Zertifikat ordert, geht hier auf Nummer sicher. Alle Bezugsadressen listet die Seite www.enplus-pellets.de.
Regionalpreise
Beim Preis für Holzpellets ergeben sich im April 2021 regional folgende Unterschiede (Abnahmemenge 6 t): In Süddeutschland sind Pellets mit 219,36 Euro/t erneut am günstigsten, mit einigem Abstand folgt Norddeutschland mit 233,37 Euro/t. In Mitteldeutschland kosten die Presslinge derzeit 233,42 Euro/t.
Größere Mengen (26 t) werden im April 2021 zu folgenden Konditionen gehandelt:
Süd: 207,20 Euro/t, Mitte: 216,19 Euro/t, Nord/Ost: 222,83 Euro/t (alle inkl. MwSt.).
DEPI-Pelletpreis
Der DEPI-Pelletpreis wird seit 2011 im Monatsrhythmus veröffentlicht, bis Oktober 2020 vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV). Er bezeichnet den Durchschnittspreis in Deutschland für eine Tonne Pellets der Qualitätsklasse ENplus A1 der jeweiligen Abnahmemenge (Lieferung im Umkreis 50 km, inkl. aller Nebenkosten und MwSt.) – deutschlandweit und in drei Regionen. Beim DEPV ist ein DEPV-Pelletpreis für Lieferverträge (netto) abrufbar.

Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI) 10117 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 8

Mittwoch, 14. April 2021

IHK Südthringen zur Testangebotspflicht: "Testen gegen Corona nur erfolgreich, ...

IHK Südthringen zur Testangebotspflicht: "Testen gegen Corona nur erfolgreich, wenn Belegschaften Testangebote der Arbeitgeber auch annehmen müssen"

Vor dem Hintergrund der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung und der infolge ergänzten Testangebotspflicht für Unternehmen sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas: „Die IHK Südthüringen unterstützt grundsätzlich die Strategie, durch verstärktes Impfen und Testen den Lockdown abzulösen – und damit auch die Schließung von Branchen und Innenstädten. Dass die Wirtschaft dazu ihren Beitrag leisten muss, stellen wir nicht infrage. Allerdings kann das Testen nur zum Erfolg führen, wenn die Belegschaften die Testangebote der Arbeitgeber auch annehmen müssen. Hier braucht es die gleiche Konsequenz, wie beispielsweise beim Betreten von Schulen.

Wir begrüßen, dass es gelungen ist, das Testen weitgehend dokumentations- und damit bürokratiefrei in den Unternehmen abwickeln zu können. Hinsichtlich der Kosten für die Tests sollte jedoch ein unkompliziert einzuführendes Steuermodell als akzeptable Lösung nachgeschoben werden. Getreu dem Motto „wer bestellt, muss auch bezahlen“, sollte ein Modell, wie man es beim Abzug von Handwerkerleistungen von der Steuerschuld der Einkommenssteuer kennt, das Mittel der Wahl sein. Dies würde die Akzeptanz der Testpflicht in der Wirtschaft noch einmal deutlich steigern.

Letztlich erwarten die Unternehmen, dass sich in der Politik endlich Vertrauen in die ausgerufene Impf- und Teststrategie breitmacht – und damit Wirtschaft und Gesellschaft nach einem Jahr Lockdown endlich wieder aufatmen.“

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl

Termine

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