IHK Südthringen zur Testangebotspflicht: "Testen gegen Corona nur erfolgreich, wenn Belegschaften Testangebote der Arbeitgeber auch annehmen müssen"
Vor dem Hintergrund der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung und der infolge ergänzten Testangebotspflicht für Unternehmen sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas: „Die IHK Südthüringen unterstützt grundsätzlich die Strategie, durch verstärktes Impfen und Testen den Lockdown abzulösen – und damit auch die Schließung von Branchen und Innenstädten. Dass die Wirtschaft dazu ihren Beitrag leisten muss, stellen wir nicht infrage. Allerdings kann das Testen nur zum Erfolg führen, wenn die Belegschaften die Testangebote der Arbeitgeber auch annehmen müssen. Hier braucht es die gleiche Konsequenz, wie beispielsweise beim Betreten von Schulen.
Wir begrüßen, dass es gelungen ist, das Testen weitgehend
dokumentations- und damit bürokratiefrei in den Unternehmen abwickeln zu
können. Hinsichtlich der Kosten für die Tests sollte jedoch ein
unkompliziert einzuführendes Steuermodell als akzeptable Lösung
nachgeschoben werden. Getreu dem Motto „wer bestellt, muss auch
bezahlen“, sollte ein Modell, wie man es beim Abzug von
Handwerkerleistungen von der Steuerschuld der Einkommenssteuer kennt,
das Mittel der Wahl sein. Dies würde die Akzeptanz der Testpflicht in
der Wirtschaft noch einmal deutlich steigern.
Letztlich
erwarten die Unternehmen, dass sich in der Politik endlich Vertrauen in
die ausgerufene Impf- und Teststrategie breitmacht – und damit
Wirtschaft und Gesellschaft nach einem Jahr Lockdown endlich wieder
aufatmen.“
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl
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