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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Donnerstag, 7. Juli 2022

IHK begrüßt Eckpunktepapier der Bundesregierung für eine neue Handelspolitik

06.07.2022  – Die Bundesregierung hat in ihrem in der letzten Woche beschlossenen Eckpunktepapier wesentliche Elemente für eine neue Handelspolitik beschrieben. Die Bundesregierung nehme im Eckpunktepapier auch die notwendige weitere Diversifizierung des deutschen und europäischen Außenhandels in den Blick, so Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Eine Abhängigkeit von einzelnen Ländern soll dadurch verringert, Absatzmärkte sollen breiter aufgestellt werden. Gleichzeitig sollen Schutzmechanismen eingeführt werden, um einen Missbrauch von Handelsprivilegien und die Verletzung wichtiger Arbeits- und Klimaverpflichtungen durch Vertragspartnerländer zu verhindern. Mögliche Sanktionen sollen laut Bundesregierung bis zur Aussetzung von Handelszugeständnissen reichen.

„Internationaler Handel braucht Spielregeln“

„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung anerkennt, dass es ihre ureigene Aufgabe ist, für die Einhaltung grundlegender internationaler Verträge und Abkommen durch Partnerländer zu sorgen. Diese Aufgabe darf nicht an die Unternehmen delegiert werden“, so Lötzsch. „Internationaler Handel braucht faire Spielregeln. Spielregeln, die durch die Politik gesetzt werden und deren Einhaltung dann auch durch die Politik überwacht wird.“

Wenn sich Vertragspartnerländer zur Einhaltung wichtiger Arbeits- und Klimavereinbarungen verpflichteten, hätten sie diese auch in ihrem jeweiligen Hoheitsbereich durchzusetzen. Dafür müsse die Politik in Berlin und Brüssel Sorge tragen, so Markus Lötzsch. Dass deutsche Unternehmen darüber hinaus ihre kompletten Wertschöpfungsketten überprüfen, sei damit eigentlich nicht mehr notwendig. „Ich hoffe, dass die Bundesregierung dies bei dem deutschen Lieferkettengesetz, das im kommenden Jahr in Kraft tritt, noch berücksichtigen wird.“

Wünschenswert seien jetzt konkretere Aussagen zu einzelnen Aspekten des Papiers, zum Beispiel zur Definition der möglichen Länder, mit denen Handel und Austausch intensiviert werden sollten. „Unsere Unternehmen brauchen transparente und nachvollziehbare Regelungen im Auslandsgeschäft. Eine weitere Bürokratisierung des Handels, der vor allem unsere mittelständischen Unternehmen weiter belasten würde, darf nicht entstehen“, so Lötzsch.

Eckpunktepapier der Bundesregierung
auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktpapier-handelsagenda.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25-27
90403 Nürnberg

 

Dienstag, 7. Juni 2022

Fachkräftemangel auf besorgniserregendem Niveau - Arbeitsmarktzahlen im Mai 2022

31.05.2022 -  Zentrale Ausländerbehörde für beschleunigte Fachkräfteverfahren jetzt auch in Hessen schaffen.Die Zahl der Arbeitslosen ist von April auf Mai um 3.600 auf rund 152.600 gesunken. Die Zahl der offiziell gemeldeten offenen Stellen in Hessen hat mit derzeit rund 54.000 um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert zugelegt. Einschließlich der nicht bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen sind rund 120.000 Stellen in Hessen zu besetzen. „Wenn wir den Fachkräftemangel nicht in den Griff kriegen, wird dies zu einer dauerhaften Aufschwungbremse. Bereits jetzt klagt fast die Hälfte aller Unternehmen darüber, dass ihre Geschäfte durch den Fachkräftemangel ausgebremst werden. Die Fachkräftelücke in den MINT-Fächern Mathematik, IT, Naturwissenschaften und Technik liegt auf dem höchsten Niveau seit Beginn der Aufzeichnung 2011. Vor dieser Entwicklung haben wir lange gewarnt. Leider wurden diese Warnungen von Teilen der Politik aber genauso lange nicht nur in den Wind geschlagen, sondern mit der Frührente ab 63 sogar noch verschärft. Wenn hier nicht schnell ein Kurswechsel stattfindet, wird sich die Lage weiter verschlechtern, mit massiven negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Um den Brain Drain erfahrener Arbeitskräfte zu stoppen, fordere ich die Landesregierung auf, sich für ein Ende der Rente mit 63 einzusetzen. Allen sollte aber auch klar sein, dass wir viel mehr qualifizierte Zuwanderung brauchen, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern. Die Probleme zeigen sich vor allem in einer schleppenden Verwaltungspraxis: Monatelange Wartezeiten bei Visastellen und langwierige und komplizierte Anerkennungsverfahren von beruflichen Qualifikationen sind eher die Regel als die Ausnahme. Hinzu kommen im internationalen Vergleich sehr hohe Steuern und Sozialabgaben. Das alles macht unseren Standort im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern unattraktiver und muss sich dringend ändern“, so Pollert weiter.

Als „etwas unverständlich“ bezeichnete Pollert die Abwehrhaltung der hessischen Landesregierung gegen eine Zentrale Ausländerbehörde speziell für das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren. „Für das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren sind in Hessen weiterhin die 31 kommunalen Ausländerbehörden zuständig, die aber auch noch viele andere Aufgabenbereiche betreuen müssen. Die guten Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit einer zentralen Behörde sollten uns hier Vorbild sein, denn die Erreichbarkeit, fachliche Expertise und der Austausch mit anderen Behörden wären in einer zentralen Behörde besser aufgehoben. Die Landesregierung sollte ihre Position hier dringend überdenken“, so Pollert abschließend.


Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

Dienstag, 24. Mai 2022

IHK erwartet hohes Tempo nicht nur bei Erdgasterminals - „Keine Zweiklassen-Beschleunigung!“

24.05.2022 - Beim Neubau der Talbrücke Rahmede ist aus Sicht der IHK Siegen höchstes Tempo gefragt. ( foto) „Um den Einsatz von verflüssigtem Erdgas auf den Weg zu bringen, legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges ein beeindruckendes Tempo vor. In Rekordzeit wurde das ‚LNG-Beschleunigungsgesetz‘ in die politische Beratung gebracht. Wir würden uns wünschen, dass man mit solchem Vollgas auch den Neubau der A45-Talbrücke Rahmede gesetzlich absichert!“ Für IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener droht hier eine „Zweiklassen-Beschleunigung“. Im Koalitionsvertrag hätten sich die Regierungsparteien auf umfangreiche und politisch weitgehend unstrittige Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verständigt. Wenn das LNG-Beschleunigungsgesetz nun richtigerweise mit einer besonderen Dringlichkeit begründet werde, stelle sich die Frage, warum dies bei nicht mehr befahrbaren Verkehrswegen mit überragender Bedeutung nicht auch erfolge.
IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Wir brauchen auch bei maroden Autobahnbrücken genau das Tempo, das Wirtschaftsminister Robert Habeck beim Flüssiggas vorlegt. Warum nur dort, nicht aber bei überregional wirkenden Notlagen wie in Lüdenscheid?“

Die im Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen seien zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf andere Infrastrukturvorhaben übertragbar, betont Hans-Peter Langer: „Verkehrsadern wie die A45 sind für die Wirtschaft und die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Das bestreitet kein vernünftiger Mensch. Daher: Mehr Tempo gerade dort. Zeitliches Einsparpotenzial ergibt sich beispielsweise durch den Wegfall von Prüfschritten, kürzere Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung.“ Das alles ließe sich auf den Verkehrsbereich übertragen, wenn es denn politisch hierzu einen Konsens im Deutschen Bundestag gäbe, verdeutlichen Klaus Gräbener und Hans-Peter Langer: „Wir würden uns wünschen, dass die südwestfälischen Abgeordneten im Bundestag ihr gesamtes Gewicht in die politische Waagschale werfen, um gemeinsam mehr Rechtssicherheit zu schaffen und damit mehr Tempo beim Brückenbau zu ermöglichen. Was dem Deutschen Bundestag beim LNG recht ist, sollte ihm auch in Lüdenscheid billig sein!“

Allerdings werfe auch das LNG-Beschleunigungsgesetz Fragen zur Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben auf: Manche Einschränkung lasse das eigentlich lobenswerte Ziel einer effektiven Beschleunigung in die Ferne rücken, erläutert Hans-Peter Langer weiter: „Der gesetzliche Anwendungsbereich ist auf bestimmte LNG-Terminals und deren Anbindungsleitungen beschränkt. Damit sind Probleme beim weiteren Ausbau der LNG-Infrastruktur bereits vorprogrammiert.“ Die Anforderungen der Zukunft gingen über die reine Erdgasversorgung hinaus: Sinnvoll könnte daher sein, die zukünftig geplante Infrastruktur für Wasserstoff oder auch Glasfaser- bzw. Wasserleitungen direkt mit zu verlegen. Die Einschränkung im Gesetzentwurf auf LNG oder Erdgas könnte dem entgegenstehen.

„Jeder Schritt zu mehr Beschleunigung ist zu begrüßen. Wenn man allerdings Gas geben will, darf man nicht schon im Gesetzentwurf zu viele ‚Bremspedale‘ einbauen. Ansonsten folgt der politischen Ankündigung einmal mehr die Ernüchterung auf dem Fuße“, ist sich Klaus Gräbener sicher. Er nennt beispielhaft die vorgesehenen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung mit ihren umfangreichen Berichts-, Prüf-, Informations- und Beteiligungspflichten. Monate gingen hierfür regelmäßig ins Land. Der Gesetzentwurf sehe Ausnahmen nur dann vor, „wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden.“ Derlei sprachliche Auslegungs-Schlupflöcher schafften lediglich Unsicherheiten und öffneten neuen gerichtlichen Verfahren Tür und Tor. Zudem gebe es zusätzliche Beschleunigungsmöglichkeiten, die leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten, darunter die generelle Zulässigkeit eines vorzeitigen Baubeginns oder die grundsätzliche Annahme der Zustimmung, wenn die Rückmeldung einer beteiligten Behörde ausbleibe. Klaus Gräbener: „Wir müssen bei der Planungsbeschleunigung endlich alle Register ziehen! Wenn nicht jetzt, wann dann?“

(Foto: Autobahn Westfalen)


Industrie- und Handelskammer Siegen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Koblenzer Straße 121
57072 Siegen

Senkung der Neuverschuldung und Tilgung alter Schulden haben Vorrang

Pollert: „Finanzminister zurecht vorsichtig: Erwartete Steuermehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung und zur Tilgung alter Schulden einsetzen.“ -  Als „politisch richtige Vorsorgepolitik ganz im Sinne der Schuldenbremse“ begrüßt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die Ankündigung von Finanzminister Michael Boddenberg, die erneut hohen prognostizierten Steuermehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung und zur Tilgung von Altschulden einzusetzen, wenn sie sich tatsächlich realisieren sollten. „Die künftigen Mehreinnahmen werden auch Ergebnis der hohen Inflation sein, etwa über ein höheres Aufkommen an Mehrwertsteuer. Sie sind keineswegs Ausdruck von höheren Realeinkommen der Privathaushalte oder von profitableren Unternehmen.

Zudem bestehen erhebliche Haushaltsrisiken wie steigende Zinsen, inflationsbedingte Belastungen des Landesetats und Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung auch infolge des russischen Kriegs in der Ukraine. In dieser Situation bleibt der Finanzminister zurecht vorsichtig“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert zur heute vorgestellten Steuerschätzung für Hessen.

Für 2022 werden knapp 1,2 Milliarden Euro mehr Einnahmen erwartet als bei der Steuerschätzung im November 2021 angenommen. Auch für die Jahre 2023 bis 2026 erwarten die Steuerschätzer Verbesserungen von knapp 1,3 bis knapp 1,4 Mrd. Euro pro Jahr.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

Termine

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