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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Sonntag, 15. Dezember 2024

KMU gegen Cyberkriminalität rüsten: NIS-2-konforme Lösungen im Fokus

 



Die neue EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) verschärft die IT-Sicherheitsanforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erheblich. Bei dem Projekt „KMU.kompetent.sicher.“ werden die Firmen mit Richtlinien-konformen Trainingsinhalten unterstützt, die von der Universität Paderborn, der Universität Hohenheim, dem Innovationsnetzwerk InnoZent OWL und dem IT-Dienstleister coactum GmbH entwickelt worden sind. Auf die neue Richtlinie zugeschnittene Schulungsangebote helfen KMU dabei, ihre individuelle Betroffenheit in Bezug auf die NIS-2-Richtlinie einzuschätzen, Lücken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit rund 1 Million Euro gefördert.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen in den meisten Sektoren zu umfassenden Sicherheitsstrategien, Risikoanalysen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Durch die Einbindung in Lieferketten und die damit oft verbundene digitale Vernetzung betrifft sie indirekt nahezu alle Unternehmen, auch KMU. Zu den Vorgaben gehören Maßnahmen wie Zero-Trust-Grundsätze, regelmäßige Software-Updates, sichere Gerätekonfiguration und Identitätsmanagement. Mitarbeitende sollen zudem für Bedrohungen wie Phishing oder Social-Engineering sensibilisiert werden. Der Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Simon Thanh-Nam Trang von der Universität Paderborn hebt hervor: „Das NIS-2-Umsetzungsgesetz wird in Deutschland schätzungsweise 30.000 Unternehmen betreffen, darunter viele KMU, die oft mit begrenzten Ressourcen im Bereich IT-Sicherheit kämpfen.”

Maßgeschneiderte und praxisorientierte Trainingseinheiten: NIS-2-Anforderungen effizient umsetzen

Die bestehenden Schulungs- und Qualifizierungs-Angebote, die von den Projektpartner*innen bereits in den Vorgängerprojekten „KMU. Einfach Sicher.“ und „ITS.kompetent” entwickelt wurden, werden nun an NIS-2 angepasst und in handlungsorientierte „Learning Nuggets”, also kleine Lernaktivitäten überführt. Prof. Dr. Julia Warwas von der Universität Hohenheim, Professur für Wirtschaftspädagogik, sieht in den Lerneinheiten viele Vorteile: „Wir möchten die vielschichtigen Inhalte zu IT-Sicherheit in kleine, digitale, modular aufgebaute Lerneinheiten verpacken. Diese Learning Nuggets lassen sich dann in einem individuellen Tempo und zeitlich flexibel absolvieren, sodass man sie persönlich gut mit seinem Berufsalltag vereinbaren kann.”

Um den Nutzer*innen einen niedrigschwelligen Zugang zu IT-Sicherheitsthemen zu vermitteln, setzen die Projektpartner*innen zudem auf einen praxisnahen Ansatz mit Storytelling-Elementen. „In Form von True-Crime-Beispielen zeigen wir in den Trainingsinhalten u. a., wie Phishing, eine Form des Internetbetrugs, funktioniert und welche Konsequenzen daraus entstehen können”, erklärt Dominik Niehus, Geschäftsführer von coactum GmbH. Dabei werden reale Fälle analysiert und anschaulich gezeigt, wie Angreifende vorgehen, um sensible Daten zu stehlen, und welche Maßnahmen wirksam schützen können. Alina Kornbach von InnoZent OWL fasst zur Relevanz der Kompetenzentwicklung im Bereich der IT-Sicherheit zusammen: „Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wird ein hohes Maß an Cybersicherheit zu einem immer entscheidenderen Wettbewerbsfaktor werden.”

Projektkonsortium: Interdisziplinäre Basis zur Entwicklung NIS-2-konformer Lösungen

Die Universität Paderborn, vertreten durch den Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik (Prof. Dr. Simon Trang) im Rahmen des SICP – Software Innovation Campus Paderborn, bringt fundierte Expertise in den Bereichen Informationssicherheitsmanagement und Compliance ein. Ergänzt wird dies durch die Universität Hohenheim, deren Team um Prof. Dr. Julia Warwas sich auf die didaktische Gestaltung beruflicher Handlungskompetenzen spezialisiert hat. Das Technologienetzwerk InnoZent OWL e.V. bietet durch seine langjährige Erfahrung im Technologietransfer praxisnahe Unterstützung für KMU. Die coactum GmbH bringt ihre Erfahrung in der Entwicklung und dem Betrieb nachhaltiger E-Learning-Plattformen ein.

Fachkontakt

Dr. Simon Oberthür, SICP – Software Innovation Campus Paderborn, Fon: +49 5251 60-6822, E-Mail: oberthuer@sicp.de


Universität Paderborn
Warburger Straße 100
33098 Paderborn
www.uni-paderborn.de

Strompreise weiterhin zu hoch – Wettbewerbsfähigkeit des Standorts in Gefahr

 



Brossardt: „Industrie braucht spätestens nach Bundestagswahl zügig Entlastung“

(München, 15.12.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. betonte auf einem Kongress, dass ohne bezahlbare Strompreise die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts auf dem Spiel steht. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt machte klar: „Wir stecken durch die Kombination aus einer verfestigten Konjunkturkrise und einer strukturellen Standortkrise gerade in einer Rezession. Die viel zu hohen Strompreise sind dabei ein wichtiger Faktor und begünstigen die De-Industrialisierung in Bund und Freistaat. Nach der anstehenden Bundestagswahl braucht die Wirtschaft grundlegend und schnell Entlastung, denn ohne einen global wettbewerbsfähigen Strompreis ist unsere Zukunftsfähigkeit ernsthaft in Gefahr. Hier sind die nächsten Monate entscheidend. Wir brauchen eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau, Netzkostenzuschüsse und einen Brückenstrompreis für energieintensive Unternehmen – zumindest in der Übergangsphase. Nur so können unsere Betriebe im harten internationalen Wettbewerb bestehen.“

Ohne staatliche Maßnahmen werden die Strompreise nicht rechtzeitig auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken. Das geht aus der Studie „Strompreisprognose 2045“ hervor, die die Prognos AG im Auftrag der vbw erstellt hat. Brossardt führt aus: „Die Studie zeigt, dass die Strompreise trotz kurzfristiger Preisrückgänge mittel- und langfristig höher als vor der Energiekrise liegen werden. Im wahrscheinlichsten Szenario fallen die Großhandelsstrompreise vom derzeitigen Niveau von rund 95 Euro/MWh bis 2030 auf 86 Euro/MWh und sinken bis 2045 weiter auf etwa 73 Euro/MWh. Das ist immer noch weit mehr als in der Vor-Corona-Zeit, als der Preis (2019) bei durchschnittlich 41 Euro/MWh lag. Zusatzkosten für Verbraucher wie Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind hier noch nicht berücksichtigt."

Aus Sicht der vbw muss auch der Ausbau aller erneuerbaren Energien und der dringend benötigten Energieinfrastruktur schneller umgesetzt werden. „Der Ausbau der Erneuerbaren und der entsprechenden Netze braucht viel mehr Tempo als bisher. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern muss zügig beendet werden und die Gefahr einer Strompreiszonenteilung gilt es abzuwenden. Die Bezahlbarkeit muss schließlich auch bei den laufenden Diskussionen über die notwendige Neugestaltung des Strommarktdesigns mit im Fokus stehen, beispielsweise wenn es um den Zubau von Kraftwerken und künftig um die Verstromung von Wasserstoff geht", erklärt Brossardt abschließend.


Donnerstag, 8. Februar 2024

Untersuchung zu den Chancen und Herausforderungen von Nachfolgerinnen in Familienunternehmen.

08. 02. 2024  - Nachfolgerinnen in Familienunternehmen - Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und ihr langfristiger Erfolg hängt stark von einer effektiven Nachfolgeplanung ab. Das Potential von Frauen als Nachfolgerinnen in Verantwortung von Familienunternehmen ist bei weiten nicht ausgeschöpft. Schon heute spielen Nachfolgerinnen eine immer wichtigere Rolle bei der Sicherung des Fortbestands von Familienunternehmen als Stabilitätsanker der Wohlstandssicherung Deutschlands. Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann es gelingen, das Potential von Nachfolgerinnen weiter zu aktivieren. Der Verband deutscher Unternehmerinnen hat gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung eine Untersuchung zu Nachfolgerinnen in Familienunternehmen beauftragt, die das Institut für Familienunternehmen und Management der WHU - Otto Beisheim School of Management durchgeführt hat.

Mit den Fokusthemen Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Unternehmen und ländlicher Standort schließt die Studie eine wissenschaftliche Lücke und bietet ein umfassendes Verständnis darüber, mit welchen Herausforderungen sie in diesen Bereichen konfrontiert werden. Anhand dessen werden konkrete politische Empfehlungen abgeleitet.
Kinderbetreuung
Mit einer betrieblichen Kinderbetreuung wird der begrenzten Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten entgegengewirkt und weiteren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert. Politik kann hier Anreize schaffen und für eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren bei der betrieblichen Kinderbetreuung sorgen.
Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum
Bürokratische Hürden in Unternehmen binden zeitliche Kapazitäten und erschweren damit die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmen. Gezielte Entbürokratisierungsmaßnahmen für mittelständische Unternehmen können hier Abhilfe schaffen und Nachfolgerinnen entlasten.
Ländlicher Raum
Der ländliche Raum bietet Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für das familiäre Zusammenleben, dabei stellt die infrastrukturelle Anbindung eine zentrale Herausforderung dar. Eine Einführung und Förderung von „Kindertaxis“ wird als vielversprechende Maßnahme beschrieben, um Nachfolgerinnen zeitlich und mental zu entlasten.

Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen:
„Dem deutschen Mittelstand fehlt es an Nachfolgerinnen. Das muss nicht sein: Wenn es gelingt, pragmatische und vor allem ganztagsflächendeckende Kinderbetreuung zu gewährleisten und überbordende Bürokratie abzubauen, wird Frauen der Weg ins Unternehmertum erleichtert und Nachfolge als Karriereoption attraktiv – damit wäre potenziellen Unternehmerinnen und nicht zuletzt dem Mittelstand geholfen!“
Maren Jasper-Winter, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:
„Frauen können Unternehmensführung! Sie können einen entscheidenden Beitrag zur Entschärfung des Nachfolgeproblems leisten – ohne ihr Potential wird es in den nächsten Jahren schwierig. Damit sich mehr potentielle Nachfolgerinnen für die Übernahme von Verantwortung entscheiden, müssen wir sie aber besser unterstützen. Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten müssen beispielsweise weiter ausgebaut und qualitativ verbessert werden.“
Die Studie gibt es hier zum Download.
 

 

Über den Verband deutscher Unternehmerinnen
Der Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU) vertritt seit 1954 als Wirtschaftsverband branchenübergreifend die Interessen von Unternehmerinnen in Politik und Gesellschaft. Seit 70 Jahren setzt sich der VdU für mehr weibliches Unternehmertum, mehr Frauen in Führungspositionen und bessere Bedingungen für Frauen in der Wirtschaft ein. In besonderem Maße zeichnet uns die Verbindung von unternehmerischer Interessenvertretung und gleichstellungspolitischer Lobby aus.

Über die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Anliegen und Verpflichtung zugleich: Seit 2007 ist der Zusatz „für die Freiheit“ Bestandteil unseres Namens: In mehr als 60 Ländern setzen wir uns als Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit für Menschenrechte und Demokratie ein, indem wir Politikdialog und Politikberatung unterstützen. Wir bieten liberale Angebote zur Politischen Bildung und ermöglichen damit dem Einzelnen, sich aktiv und informiert ins politische Geschehen einzumischen.

Über das Institut für Familienunternehmen und Mittelstand der WHU
Das Institut für Familienunternehmen und Mittelstand der WHU ist ein Vordenker im Bereich der Familienunternehmen und des Mittelstandes. Sie sind ein engagiertes Team von Wissenschaftlern und Praktikern und untersuchen verschiedene Aspekte von Familienunternehmen, Hidden Champions sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Ihre aktuellen Forschungsprojekte zielen beispielsweise darauf ab, unser Verständnis von Innovation, Führung und Mitarbeiterzufriedenheit, Nachfolge, Nachhaltigkeit und Finanzierung von Familienunternehmen sowie Family Offices zu vertiefen.

 

Verband deutscher Unternehmerinnen e.V.

Glinkastraße 32

10117 Berlin

Groß- und Einzelhändlerin fordert von Kaffeeherstellerin Kartellschadenersatz.

08.02.2024 - Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt am 14. Februar 2024 um 9.30 Uhr im Saal BZ5, Cecilienallee 3 in Düsseldorf eine Klage der Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co.KG (Klägerin) gegen die Melitta Europa GmbH & Co. KG (Beklagte). Die Klä- gerin,  die Famila-Warenhäuser, Markant-Märkte und Bäckereien in Deutschland betreibt, fordert Schadenersatz in Millionenhöhe, weil sie kartellbedingt überhöhte Kaffeepreise habe zahlen müssen. Die Verhandlung leitet der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Ulrich Egger. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VI-6 U 6/22 (Kart).

Die Klägerin behauptet, die beklagte Kaffeeherstellerin sei an einem deutschlandweiten Kaffeeröster-Kartell beteiligt gewesen, an dem sich neben ihr auch die Alois Dallmayr Kaffee OHG, die Kraft Foods Deutschland GmbH (jetzt Mondelez Deutschland GmbH) sowie die Tchibo GmbH beteiligt hätten. Sie habe im Kartellzeitraum von 2002 bis März 2008 von Melitta, der Alois Dallmayr Kaffee OHG und der Kraft Foods Deutschland GmbH Kaffee bezogen. Die ihr gezahlten Preise seien im Kartellzeitraum um ca. 11% und danach bis September 2009 um ca. 4% kartellbedingt überhöht gewesen, so dass ihr ein Kartellschaden in Millionenhöhe entstanden sei. Der Kartellverstoß von Melitta stehe aufgrund des Urteils des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 2014, Az. V-4 Kart 5/11 (OWi), fest. Das Gericht habe die Beklagte damals wegen der kartellrechtswidrigen Absprache zu einer Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro verurteilt.

Die Beklagte behauptet, die Klägerin sei Teil des Kartells gewesen. Kaffeeröster, Groß- und Einzelhändler hätten im Rahmen eines einheitlichen Horizontal-/Vertikalkartells, eines sogenannten „Hub-and-Spoke-Kartells“, die Endverkaufspreise zulasten der Endkunden abgesprochen. Die Klägerin habe die zwischen den Kaffeeröstern vereinbarten Preiserhöhungen wissentlich umgesetzt, an die Endkunden weitergegeben und so ihrerseits von dem Kartell profitiert. Ein Schaden sei ihr daher nicht entstanden. Die Klägerin bestreitet dagegen, an dem von Melitta behaupteten „Hub-and-Spoke“-Kartell beteiligt gewesen zu sein.

Zum Verhandlungstermin sind mehrere Zeugen geladen, um ggfs. den Ablauf der Verhandlungen zwischen der Klägerin und den Kaffeeröstern zu klären.

Christina Klein Reesink - Richterin am Oberlandesgericht 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Cecilienallee 3

 

40474 Düsseldorf  

www.olg-duesseldorf.nrw.de 

Termine

ISMMA 2025 Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. --------- Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen. https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/