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Donnerstag, 8. Februar 2024

Groß- und Einzelhändlerin fordert von Kaffeeherstellerin Kartellschadenersatz.

08.02.2024 - Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt am 14. Februar 2024 um 9.30 Uhr im Saal BZ5, Cecilienallee 3 in Düsseldorf eine Klage der Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co.KG (Klägerin) gegen die Melitta Europa GmbH & Co. KG (Beklagte). Die Klä- gerin,  die Famila-Warenhäuser, Markant-Märkte und Bäckereien in Deutschland betreibt, fordert Schadenersatz in Millionenhöhe, weil sie kartellbedingt überhöhte Kaffeepreise habe zahlen müssen. Die Verhandlung leitet der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Ulrich Egger. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VI-6 U 6/22 (Kart).

Die Klägerin behauptet, die beklagte Kaffeeherstellerin sei an einem deutschlandweiten Kaffeeröster-Kartell beteiligt gewesen, an dem sich neben ihr auch die Alois Dallmayr Kaffee OHG, die Kraft Foods Deutschland GmbH (jetzt Mondelez Deutschland GmbH) sowie die Tchibo GmbH beteiligt hätten. Sie habe im Kartellzeitraum von 2002 bis März 2008 von Melitta, der Alois Dallmayr Kaffee OHG und der Kraft Foods Deutschland GmbH Kaffee bezogen. Die ihr gezahlten Preise seien im Kartellzeitraum um ca. 11% und danach bis September 2009 um ca. 4% kartellbedingt überhöht gewesen, so dass ihr ein Kartellschaden in Millionenhöhe entstanden sei. Der Kartellverstoß von Melitta stehe aufgrund des Urteils des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 2014, Az. V-4 Kart 5/11 (OWi), fest. Das Gericht habe die Beklagte damals wegen der kartellrechtswidrigen Absprache zu einer Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro verurteilt.

Die Beklagte behauptet, die Klägerin sei Teil des Kartells gewesen. Kaffeeröster, Groß- und Einzelhändler hätten im Rahmen eines einheitlichen Horizontal-/Vertikalkartells, eines sogenannten „Hub-and-Spoke-Kartells“, die Endverkaufspreise zulasten der Endkunden abgesprochen. Die Klägerin habe die zwischen den Kaffeeröstern vereinbarten Preiserhöhungen wissentlich umgesetzt, an die Endkunden weitergegeben und so ihrerseits von dem Kartell profitiert. Ein Schaden sei ihr daher nicht entstanden. Die Klägerin bestreitet dagegen, an dem von Melitta behaupteten „Hub-and-Spoke“-Kartell beteiligt gewesen zu sein.

Zum Verhandlungstermin sind mehrere Zeugen geladen, um ggfs. den Ablauf der Verhandlungen zwischen der Klägerin und den Kaffeeröstern zu klären.

Christina Klein Reesink - Richterin am Oberlandesgericht 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Cecilienallee 3

 

40474 Düsseldorf  

www.olg-duesseldorf.nrw.de 

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