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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Freitag, 13. September 2019

CO2-Bepreisung: Berliner Wirtschaft für mehr marktwirtschaftliche Instrumente beim Klimaschutz.


Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Energie- und Klimapolitik in Deutschland und Berlin und der bevorstehenden Sitzung des Klimakabinetts am 20. September setzt die Berliner Wirtschaft ein klares Signal für eine ambitionierte Klimapolitik mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Mit der Position „Berliner Wirtschaft für Klimaschutz: Zehn Leitgedanken für eine CO2-Bepreisung“ bekennt sich die Berliner Wirtschaft ausdrücklich zum Umwelt- und Klimaschutz. Die IHK Berlin spricht sich dafür aus, die Klimapolitik auf Basis eines effizienten und technologieoffenen CO2-Bepreisungsmodell neu zu justieren.
Zentrales Instrument einer Neuausrichtung der Klimapolitik ist aus Sicht der IHK Berlin ein CO2-Preis, der einer effektive und effiziente Steuerung der Klimaschutzziele zu volkswirtschaftlich geringstmöglichen Kosten ermöglicht. Ergänzt werden muss dieser Baustein um einen klugen Mix aus Förderung, öffentlichen Investitionen sowie einer Entbürokratisierung des bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmens sowie des Abgabe- und Umlagesystems.
In ihrem Positionspapier „Berliner Wirtschaft für Klimaschutz: Zehn Leitgedanken für eine CO2-Bepreisung“ fordert die IHK Berlin eine Neujustierung der Klimapolitik mit mehr marktwirtschaftlichen Instrumenten. Das Papier wurde am 11. September einstimmig von den Unternehmern der Vollversammlung, dem höchsten Beschlussgremium der IHK Berlin, verabschiedet.
Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „Die Bundesregierung sollte sich sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene für die Einführung einer einheitlichen Bepreisung von CO2 auf der Grundlage internationaler Klimaschutzvereinbarungen einsetzen. Voraussetzung für einen solchen CO2-Preis ist, dass damit ein grundsätzlicher Systemwechsel im energie- und klimapolitischen Instrumentenmix verbunden ist - weg von einem ineffizienten und kostenintensiven System aus Umlagen und Abgaben, hin zu einem effektiven, marktwirtschaftlichen Rahmen.
Viele Berliner Unternehmen haben nicht zuletzt mit dem Blick auf die Fridays for Future-Bewegung ihre eigenen Klimaschutzaktivitäten ausgeweitet. Diesen Impuls greifen wir mit unserer Positionierung auf und senden ein klares Signal an die Politik: Ambitionierter Klimaschutz und wirtschaftliches Wachstum passen zusammen.
Lutz Wedegärtner, Vorsitzender des Ausschusses Umwelt und Energie der IHK Berlin: „Das zentrale Element einer effektiven und effizienten Klimapolitik sollte aus Sicht der Berliner Wirtschaft ein CO2-Preis sein. In einem Gesamtmodell mit begleitenden Maßnahmen können die Klimaziele am besten mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden. Dazu gehört eine zielorientierte Förderung über Beratungsangebote ebenso wie die notwendige Entschlackung des Abgabe- und Umlagesystems. Die Einnahmen aus einer CO2-Steuer dürfen dabei nicht im Staatshaushalt verbleiben, sondern müssen zeitnah auch an die Unternehmen rückverteilt werden.“
Deutschland verfehlt laut aktuellem Klimaschutzbericht 2018 seine unverbindlichen, nationalen Klimaziele für das Jahr 2020 deutlich. Statt der angestrebten 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 beträgt die Verringerung der Emissionen in Deutschland lediglich etwa 32 Prozent.
Die europarechtlich verbindlichen Ziele in Höhe von minus 14 Prozent bis 2020 bzw. minus 38 Prozent bis 2030 (gegenüber 2005), die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind (Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft), werden ebenfalls stark verfehlt. Ende 2017 lagen diese nur um 3 Prozent niedriger als 2005. Strafzahlungen drohen – mit erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt, denn vom Emissionsbudget nicht gedeckte Emissionsberechtigungen müssen von anderen EU-Mitgliedstaaten angekauft werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im April dieses Jahres das sog. Klimakabinett eingesetzt und für den 20. September richtungsweisende Entscheidungen u. a. eine Grundsatzentscheidung zu einer CO2-Bepreisung angekündigt, die bis zum Ende des Jahres verabschiedet werden sollen.
Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier:  www.ihk-berlin.de/co2-bepreisung
IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Wirtschaft gegen Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe im Saarland.


Keine weiteren Belastungen: Finanzierung der Tourismusinfrastruktur ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe - „Die Finanzierung der touristischen Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht zu einer weiteren Sonderlast für einzelne Branchen und  Unternehmen führen. Bereits heute ist das Saarland Hochsteuerland. Die finanzielle Belastung der Unternehmen durch Steuern und Beiträge ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich. Wird nun auch noch ein Tourismusbeitrag eingeführt, schadet dies dem Wirtschaftsstandort Saarland gleich in mehrfacher Hinsicht: Er verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit.
Die Kommunen sollten stattdessen Einnahmen dort generieren, wo die Belastung im Saarland nur unterdurchschnittlich ist – etwa die Grundsteuer B.“ So kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen im Vorfeld der Anhörung im Landtag am 12. September die von der Landesregierung geplante Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrags im Saarland.

Tourismusbeitrag belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Zusammen mit der IHK sprechen sich auch die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), der Dehoga Saarland und der Handelsverband Saar gegen zusätzliche Belastungen der Wirtschaft aus. Sie weisen insbesondere darauf hin, dass die Kommunen bereits über die Gewerbebesteuer an der Wertschöpfung im touristischen Sektor partizipieren. Insgesamt beläuft sich die finanzielle Mehrbelastung der Unternehmen der Saarwirtschaft gegenüber dem Bundesschnitt auf inzwischen fast 60 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus können einzelne Kommunen unter engen Voraussetzungen Kurbeiträge erheben. Die nun geplante Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) weitet den Kreis dieser Gemeinden erheblich aus. Die Zahl der beitragspflichtigen Unternehmen wird dadurch größer, so dass zukünftig alle Unternehmen beitragspflichtig werden, denen durch den Tourismus vermeintliche Vorteile entstehen.
Aus Sicht der Verbände läuft ein derartiger neuer Beitrag auf eine doppelte Finanzierung hinaus, da der Betrieb und die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur heute bereits aus dem Gewerbesteueraufkommen geleistet werden können. Mit anderen Worten: Kommunen, die eine solche Abgabe einführen, müssen die Gewerbesteuer entsprechend reduzieren. Nach Auffassung der Wirtschaft wird ein Tourismusbeitrag vor allem kleine und mittlere Unternehmen belasten. Sollte er eingeführt werden, stehen die Unternehmen vor der Notwendigkeit, entweder Preiserhöhungen durchzusetzen oder die Mehrbelastung selbst zu tragen.

Gleiches gilt für die Einführung einer Tourismusabgabe, mit der die Übernachtungsgäste belastet werden sollen. Der gestiegene Wettbewerb und die hohe Preistransparenz werden in vielen Fällen dazu führen, dass sich die ohnehin unterdurchschnittliche Gewinnmarge der Hotelbetriebe weiter verschlechtert. Darüber hinaus würden sowohl eine Tourismusabgabe als auch ein Tourismusbeitrag die bereits hohe Bürokratielast nochmals deutlich erhöhen.  

Erheblicher Nachbesserungsbedarf

Zudem sehen die Kammern und Verbände erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Formulierung der Gesetzesvorlage, um die negativen Folgen für die Wirtschaft in Grenzen zu halten. Besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Option, dass die Gemeinden ohne  eine verbindliche Kopplung an die Ziele der Tourismusstrategie touristische Mittel generieren können, stößt in der Wirtschaft auf Kritik. „Das halten wir für den falschen Weg. Investitionen in die touristische Infrastruktur verlangen ein abgestimmtes interkommunales Engagement. Es ist daher sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe und die touristischen Akteure bei der Entscheidung zur Verwendung der Gelder eingebunden werden“, so Klingen.

Aus Sicht der Wirtschaft sollten Unternehmer, die zur Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen herangezogen werden, gegenüber der Kommune auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der zielgerichteten Verwendung der eingenommenen Mittel haben. Die Aufnahme eines derartigen Mitbestimmungsrechts in die Gesetzesvorlage würde diesem Ansinnen Rechnung tragen.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Donnerstag, 5. September 2019


Angekommen, herausgefordert, angepackt! - Stand und Perspektiven der Arbeitsmarktintegration im Saarland. -  Wie ist der Stand der Arbeitsmarktintegration in Deutschland und im Saarland? Was läuft gut und wo gibt es noch Defizite und Herausforderungen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des Vereins „Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen“ in der IHK Saarland. Mit von der Partie war auch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die ebenso wie der Verein ein positives Resümee des bisher Erreichten zog.

Heino Klingen, Vorsitzender von Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen e.V. und IHK-Hauptgeschäftsführer betonte: „Die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt hat im Saarland besser funktioniert als in vielen anderen Bundesländern. Ursächlich dafür sind sicherlich die Kleinheit unseres Bundeslandes und die damit verbundenen kurzen Wege. Es ist aber vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die politischen Verantwortlichen frühzeitig die richtigen Weichen gestellt haben und alle wichtigen Akteure zusammengebracht wurden. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass sehr viele saarländische Unternehmen bereit waren und weiterhin bereit sind, Geflüchtete in ihren Betrieben aufzunehmen, sie auszubilden und ihnen mit einem Arbeitsplatz eine Perspektive zu bieten.“

Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit untermauerte mit aktuellen Zahlen zur derzeitigen Situation von Geflüchteten auf dem saarländischen Arbeitsmarkt das Geleistete: „Nach den aktuellen Daten sind 4.500 geflüchtete Frauen und Männer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Dies sind 1.700 oder 60 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der größte Teil der Beschäftigten arbeitet in der Zeitarbeit, im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe. Nach wie vor sind gute Sprachkenntnisse der wichtigste Erfolgsfaktor für eine Arbeitsaufnahme.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Montag, 12. August 2019

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Jack Hauswald

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Termine

ISMMA 2025 Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. --------- Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen. https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/