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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Samstag, 6. Juli 2019

„Marktdaten 2019“ für saarländische Gemeinden – Platz 3 im Bundesranking - handwerkernachrichten.com




Saarländischer Einzelhandel profitiert vom Kaufkraftzufluss aus den
Nachbarregionen – Platz 3 im Bundesranking. „Die jüngsten Marktdaten zur
Kaufkraft und Zentralität belegen einmal mehr, in welchem Maße dem
saarländischen Einzelhandel Kaufkraft von außen zufließt – insbesondere
aus Rheinland-Pfalz, Lothringen und Luxemburg. Dies zeugt von der
Attraktivität des saarländischen Einzelhandels, dessen Angebot auch in
Zeiten des zunehmenden Onlinehandels, des demographischen Wandels und
der anhaltenden Flächenexpansion  im Lebensmitteleinzelhandel stimmig
ist. Mit einer Zentralität von 111,1 liegt das Saarland im Ranking der
Bundesländer ganz weit vorne – auf Platz drei hinter Bremen (120,7) und
Hamburg (113,7). Vor allem für Kunden aus Lothringen und Luxemburg sind
das günstige Preisniveau sowie die gute und schnelle Erreichbarkeit
wichtige Argumente für eine Shoppingtour ins Saarland.“ So kommentierte
IHK-Geschäftsführer Dr. Carsten Meier das Ergebnis der MB-Research
„Marktdaten 2019“, die heute (05. Juli)  von der IHK veröffentlicht
wurden.



IHK stellt MB-Research „Marktdaten 2019“ für saarländische Gemeinden vor


Im Jahr 2019 wird der saarländische Einzelhandel der Prognose von
MB-Research zufolge einen Umsatz in Höhe von 6,46 Milliarden Euro Umsatz
erwirtschaften. Einkaufsmagneten sind wie in den Vorjahren vor allem
die Städte Saarbrücken, Saarlouis, Homburg, Neunkirchen und St. Wendel.
Mit einem Einzelhandelsumsatz von 1,56 Milliarden Euro liegt die
Landeshauptstadt unangefochten auf Platz 1, gefolgt von Saarlouis mit
559 Millionen und Homburg mit 439 Millionen Euro.

Stadt/Gemeinde                Zentralitätskennziffer
§        Saarlouis                        266,0
§        St. Wendel                        201,2
§        Homburg                        174,0
§        Losheim am See                167,8
§        Neunkirchen                        167,6
§        Dillingen                        148,6
§ Saarbrücken                        146,4


Elf von 38 Städten und Gemeinden des Saarlandes mit über 10.000
Einwohnern haben eine Zentralität von über 100. Das bedeutet: In diesen
Städten wird mehr Umsatz erzielt, als die dort lebende Bevölkerung an
Kaufkraft zur Verfügung hat. Die übrigen 27 saarländischen Kommunen
weisen eine Zentralität von unter 100 auf. Aus diesen Orten fließt damit
Kaufkraft in andere Kommunen ab. Ursächlich hierfür ist vor allem die
zentralörtliche Gliederung. Demnach sind Gemeinden eingeteilt in
Oberzentren (Saarbrücken), Mittelzentren (fast alle Kreisstädte sowie
Blieskastel, Dillingen, Lebach, Völklingen, St. Ingbert und Wadern)
sowie Grundzentren. Da Grundzentren – entsprechend ihres
Versorgungsauftrages – zu den Versorgungsbereichen der Mittelzentren
bzw. des Oberzentrums gehören, kann nicht jede Kommune die vor Ort
vorhandene Kaufkraft zu 100 Prozent binden. In den Grundzentren geht es
vor allem darum, Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zur
Verfügung zu stellen und damit die Grundversorgung der Bevölkerung zu
sichern.

Die von der IHK veröffentlichten Zahlen geben einen
Einblick in die Gesamtumsätze und Umsätze pro Einwohner saarländischer
Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. Die fünf Städte und
Gemeinden mit der höchsten einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro
Einwohner sind:

Stadt/Gemeinde                Euro pro Einwohner
§        St. Wendel                        7.786
§        Kirkel                                7.505
§        Riegelsberg                        7.393
§        Mandelbachtal                7.386
§        St. Ingbert                        7.291


Damit liegen die fünf Spitzenreiter allesamt über dem bundesweiten
Durchschnitt von 7.086 Euro. Die durchschnittliche Kaufkraft rangiert im
Saarland mit 6.720 Euro je Einwohner jedoch um fünf Prozent unter dem
Bundesdurchschnitt.

Ballungsraum Saarbrücken bundesweit als eigenständige Marke positionieren!


Mit seinen 330.000 Einwohnern lebt jeder dritte Saarländer im
Regionalverband Saarbrücken. Sie erwirtschaften zusammen einen
Einzelhandelsumsatz von knapp 2,3 Mrd. Euro und damit rund 35 Prozent
des Gesamteinzelhandelsumsatzes im Saarland.
Damit nimmt der
Regionalverband als Ballungsraum zugleich eine Sonderstellung gegenüber
den anderen Landkreisen im Saarland ein. Darüber hinaus belegt eine
Zentralität von 118,8 für den Regionalverband sehr deutlich, wie stark
der Großraum Saarbrücken als Einkaufsregion eine Sogwirkung auf die
umliegende Region ausübt. Eine vergleichbare Strahlkraft kann unter
allen saarländischen Landkreisen nur noch der Landkreis Saarlouis
entfalten. Dort liegt die Zentralität sogar bei 120,8 – auch wenn sich
der Einzelhandelsumsatz mit 1,4 Milliarden Euro p. a. gemessen an
196.000 Einwohnern auf deutlich niedrigerem Niveau befindet. „Dies
verdeutlicht, wie sinnvoll es wäre, in der Tourismusstrategie der
Landeshauptstadt den Ballungsraum Saarbrücken bundesweit als
eigenständige Marke zu positionieren. Nur so wird es gelingen,
überregional bei den Entscheidern zu punkten und neue Investitionen ins
Land zu holen“, so Meier.

Landkreis                                Zentralitätskennziffer
Saarlouis                                120,8
Regionalverband Saarbrücken        118,8
Saarpfalz-Kreis                        104,5
St. Wendel                                103,9
Merzig-Wadern                        102,5
Neunkirchen                                  96,3

Die komplette Übersicht der MB-Research-Studie „Marktdaten 2019“ für den Einzelhandel im Saarland mit Gemeinden über 10.000 Einwohnern finden Sie hier

Mittwoch, 19. Juni 2019

Grundsteuer - Wirtschaft begrüßt grundsätzliche Einigung im Bund mit Einzelregelungen der Länder.


Reimann: „Hessen soll Grundsteuer als Flächenmodell umsetzen“ - In Hessen soll die Grundsteuer als Flächensteuer erhoben werden, fordert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), nachdem sich die CDU/CSU-SPD-Koalition im Bund auf eine Reform der Grundsteuer verständigt hat. Der Kompromiss ermöglicht es den Ländern, eigene Regelungen zur Grundsteuer umzusetzen. „Je einfacher die Steuer, desto besser ist sie“, erklärte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt. Die VhU unterstützt deshalb die heutige Äußerung von Finanzminister Schäfer, dass er die vorgesehene Verlagerung des Grundsteuerrechts vom Bund auf die Länder nutzen möchte „um in Hessen eine möglichst unbürokratische, an der Grundstücksfläche orientierte Regelung einzuführen.“

Reimann: „Es ist sehr wichtig, dass Bund und Länder mit der Grundsteuer-Reform Bürger und Betriebe nicht zusätzlich belasten, aber zugleich das bisherige Steueraufkommen von 14 Mrd. Euro für die Kommunen sichern. Denn auch die Wirtschaft ist auf handlungsfähige Kommunen und ihre wirtschaftsnahen Investitionen angewiesen.“ Als Ziele der Reform nannte Reimann „Aufkommensneutralität bundesweit und in jeder Gemeinde“ sowie „weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Bürger, Betriebe und Behörden.“ Zudem müsse die Möglichkeit zur Umlage der Steuer auf Mieter erhalten bleiben. Schließlich profitierten alle Einwohner einer Kommune von den Leistungen, die durch die Grundsteuer mitfinanziert werden.

Die Grundsteuer-Reform bietet aus VhU-Sicht überdies die Chance, die Steuerverwaltung zu digitalisieren. Ziel müsse es sein, die Erklärungs- und Anzeigepflichten der Grundsteuer elektronisch abzuwickeln – und nicht mehr auf Papier.
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

Mittwoch, 12. Juni 2019

Praktikumsplätze für Flüchtlinge in Handwerksbetrieben gesucht. - handwerkernachrichten.com





Berufsorientierung für Flüchtlinge“ - Seit Ende Mai durchlaufen zehn
junge Männer aus Syrien, Afghanistan und Mali eine „Berufsorientierung
für Flüchtlinge“ (BOF). Teil dieser Orientierungsmaßnahme ist ein
Praktikum in einem Handwerksbetrieb. Dafür werden Handwerksbetriebe aus
verschiedenen Gewerken gesucht, die zwischen dem 15. Juli und dem 23.
August 2019 ein sechswöchiges Praktikum anbieten.
Die
Praktikumsplätze sollten sich in Halle oder Merseburg befinden, da die
Geflüchteten in diesen Städten leben. Die Projektteilnehmer sind
motiviert und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Wunschberufe der
Teilnehmer sind Kfz-Mechatroniker, Fahrzeuglackierer, Elektrotechniker
sowie Maler und Lackierer. Auch in anderen Gewerken sind Praktika
möglich.




Während des Praktikums werden die Praktikanten und die
Unternehmen von Projektmitarbeitern begleitet. Handwerksbetriebe können
sich im Bildungs- und Technologiezentrum melden (BOF@hwkhalle.de, Tel. 0345 7798-756). Ziel des Projekts ist die Vermittlung der Teilnehmer in eine duale Ausbildung in einem Handwerksbetrieb.

Über das Projekt „Berufsorientierung für Flüchtlinge“

Das Projekt, das die Handwerkskammer zum achten Mal durchführt, dauert
drei Monate und begleitet die Teilnehmer bei der beruflichen
Orientierung. Im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer
erproben sich die Teilnehmer in den Bereichen Metall, Kfz-Mechatronik
sowie Maler- und Lackierer. Parallel erhalten sie neunzig Stunden
berufsbezogenen Sprachunterricht. Den Abschluss des Projektes bildet ein
Betriebspraktikum.

Das Projekt zur „Berufsorientierung für
Flüchtlinge“ wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) finanziert. Das BMBF kooperiert dabei mit dem
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). (See attached file:
45_Praktikumsbetriebe BOF.pdf)


Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle

Dienstag, 11. Juni 2019

Schlaglicht aktuell: Lohnraub-Vorwurf des DGB ist Schlag ins Gesicht von Unternehmern. - handwerkernachrichten.com





Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weist die
Darstellung des DGB Bayern, die Arbeitgeber in Bayern würden durch
fehlende Tarifbindung „Lohnraub“ begehen, entschieden zurück. „Nach
Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB)
unterlagen 2017 rund 51 Prozent der Beschäftigten in Bayern direkt einem
Flächentarifvertrag, weitere fünf Prozent einem Haustarifvertrag.
Außerdem hat sich die Bezahlung von weiteren 23 Prozent der
Beschäftigten an einem Tarifvertrag orientiert. Somit gelten für rund 80
Prozent der Arbeitnehmer in Bayern direkt oder indirekt Tarifverträge.
Das zeigt: Die Bedeutung von Tarifverträgen in Bayern ist weiterhin hoch
und damit auch die Bezahlung nach Tarif“, sagte vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. -  Die vbw weist gleichzeitig
darauf hin, dass Tarifbindung kein Selbstzweck ist. „Die
Tarifträgerverbände haben es selbst in der Hand, durch wettbewerbsfähige
Tarifverträge Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die negative
Koalitionsfreiheit beachtet werden: Jedem Unternehmen steht es frei,
darüber zu entscheiden, ob es sich einem Tarifvertrag unterwirft oder
nicht“, sagte Brossardt. Er forderte, dass die Tarifverträge
wettbewerbsfähiger werden müssen: „Erforderlich ist eine moderne
Tarifpolitik, die Unternehmen dabei unterstützt, aktuellen
Herausforderungen wie der Digitalisierung oder der Globalisierung
gerecht zu werden. Für die Gewerkschaften heißt das, von Forderungen
Abstand zu nehmen, mit denen Tarifverträge überfrachtet werden.
Tarifverträge dürfen lediglich Mindeststandards abbilden. Der
Tarifvertrag muss einen Rahmen schaffen, darf aber nicht jedes Detail
regeln. Wenn wir wieder da hinkommen, steigt auch die Akzeptanz von
Tarifverträgen.“



vbw weist Vorwurf des „Lohnraubs“ entschieden zurück


Der Vorwurf des „Lohnraubs“ ist nach Brossardts Worten auch deshalb
absurd, weil die Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in Deutschland in
den vergangenen zehn Jahren um 27 Prozent gestiegen sind. Die Entgelte
in Deutschland liegen um 15 Prozent höher als im Schnitt der Eurozone,
in der Industrie sogar um 22 Prozent. „Diese Daten umfassen die
tarifgebundenen ebenso wie die nicht-tarifgebundenen Arbeitnehmer. Das
zeigt: Deutschland ist und bleibt ein Hochlohnland“, so Brossardt. Auch
insgesamt weist die vbw die Berechnung des DGB als wenig seriös zurück
und fordert den DGB Bayern auf, zu einem auch in der Sprache sachlichen
Ton zurückzukehren.

Die vbw bewertet auch das EuGH-Urteil zur
Arbeitszeit vollkommen anders als der DGB. „Beschäftigte und Unternehmen
wünschen sich neue, flexible Arbeitsformen. Die Entscheidung des EuGH
zur Arbeitszeit geht in die genau entgegengesetzte Richtung. Die Antwort
auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die
flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und zur Wiedereinführung der
Arbeitszeiterfassung 1.0 sein.“

Die Ausführungen des DGB zu
den Überstunden zeigen laut vbw auch die Dringlichkeit, das
Arbeitszeitgesetz zu reformieren. „Die Begrenzung der täglichen
Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Wir
brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer
täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung.“





ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Termine

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