
07.04.2026 - Thomé: „Negativer Gründungssaldo erfordert entschlossenes Handeln“. Im Saarland ist die Zahl der Menschen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, im Jahr 2025 wieder deutlich gestiegen. So legten die Existenzgründungen im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Vorjahr um 11,1 Prozent auf 2.882 zu. Damit entwickelte sich das Saarland dynamischer als der Bund, wo die Zahl der Existenzgründungen im selben Zeitraum um 7,2 Prozent zunahm.
Die Entwicklung zeigt, dass unternehmerische Initiative und Gründungsbereitschaft im Land weiterhin vorhanden sind. Gleichzeitig bleibt die Dynamik insgesamt zu schwach, um die strukturellen Herausforderungen des Standorts zu bewältigen. Insbesondere die seit Jahren bestehende Gründungslücke gegenüber dem Bund konnte auch im Jahr 2025 nicht geschlossen werden. Je eine Million Einwohner wurden im Saarland rund 2.859 Unternehmen gegründet, im Bund waren es 3.318. Der Abstand liegt mit 459 auf einem weiterhin hohen Niveau und verdeutlicht die im Bundesvergleich unterdurchschnittliche Gründungsintensität.
„Der deutliche Abstand zum Bund zeigt, dass das Saarland sein unternehmerisches Potenzial noch nicht ausschöpft und im Standortwettbewerb zurückfällt. Die gestiegenen Gründungszahlen sind zwar ein positives Signal, sie reichen aber nicht aus, um die bestehende Lücke nachhaltig zu schließen. Dafür braucht es bessere Rahmenbedingungen, die unternehmerische Initiative fördern und den Schritt in die Selbstständigkeit attraktiver machen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.
Die Dynamik beim Gründungsgeschehen spiegelt sich auch in der Arbeit der IHK Saarland wider. So wurden im Jahr 2025 insgesamt 447 Projekte im Bereich Gründung und Nachfolge über die Unternehmenswerkstatt Saarland begleitet. Gegenüber 351 Projekten im Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von über 27 Prozent. Ergänzend dazu wurden 304 Gründungsinteressierte individuell beraten.
Das gestiegene Gründungsgeschehen ist damit auch Ausdruck einer gezielt ausgebauten Gründungsinfrastruktur im Saarland. Programme wie das Starter-Stipendium, der Business Angels Starterfonds sowie die Aktivitäten von Hochschulen, Netzwerken und Transferstellen verbessern den Zugang zu Finanzierung und Know-how spürbar. Diese Impulse setzen wichtige Akzente, reichen jedoch nicht aus, um die strukturellen Standortnachteile auszugleichen und eine dauerhaft höhere Gründungsdynamik zu entfalten.
Negativer Gründungssaldo
Besonders kritisch ist die Entwicklung des Gründungssaldos, der als zentraler Indikator für die wirtschaftliche Erneuerungsfähigkeit eines Standorts gilt. Auch im Jahr 2025 wurden im Saarland erneut mehr Unternehmen aufgegeben als neu gegründet. Mit einem negativen Existenzgründungssaldo in Höhe von -302 überstieg die Zahl der Liquidationen die Zahl der Existenzgründungen bereits im zweiten Jahr in Folge. Damit setzt sich ein Trend fort, der auf eine schleichende Erosion des Unternehmensbestandes hindeutet.
Ein wesentlicher Grund für den negativen Gründungssaldo ist der deutliche Anstieg der Unternehmensaufgaben. Im Jahr 2025 nahm die Zahl der Liquidationen im Saarland um 8,2 Prozent zu, während sie bundesweit leicht rückläufig war. Besonders betroffen sind Handel, Gastgewerbe und Bauwirtschaft.
Dies unterstreicht die Belastungssituation im Saarland und verweist auf bestehende Standortnachteile im Wettbewerb der Regionen. Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen geraten zunehmend unter Druck, weil steigende Kosten, Fachkräfteengpässe und bürokratische Anforderungen ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken.
„Der negative Gründungssaldo ist kein kurzfristiges Phänomen, sondern Ausdruck struktureller Schwächen. Er zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für viele Unternehmen nicht mehr tragfähig sind. Wenn dauerhaft mehr Unternehmen vom Markt verschwinden als neu entstehen, verliert der Standort an wirtschaftlicher Dynamik, Innovationskraft und Beschäftigungsperspektiven. Ohne eine stärkere Gründungsdynamik wird es nicht gelingen, neue Wachstumsfelder zu erschließen und die wirtschaftliche Transformation erfolgreich zu gestalten“, so Thomé.
Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass sich die Entwicklung innerhalb der einzelnen Gründungsformen unterschiedlich darstellt. Positiv ist die Zunahme wirtschaftlich relevanter Gründungen. Die Zahl der Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen, die in der Regel mit höherer wirtschaftlicher Substanz und Beschäftigungswirkung verbunden sind, stieg um 9,5 Prozent auf 1.093. In diesem Segment ergibt sich ein deutlich positiver Saldo von +249. Auch die Gründungen im Zuge von Unternehmensnachfolgen nahmen um 15,6 Prozent zu, mit einem Saldo von +42.
Diese Entwicklung zeigt, dass tragfähige Geschäftsmodelle und substanzielle Gründungsvorhaben im Saarland vorhanden sind. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese positiven Impulse aber nicht ausreichen, um die Gesamtentwicklung zu stabilisieren. Ausschlaggebend hierfür ist der stark negative Saldo im Bereich der Kleingewerbetreibenden, der bei -603 liegt.
Gerade hier zeigt sich die besondere Verwundbarkeit vieler Gründungsvorhaben, die häufig über geringere finanzielle und organisatorische Puffer verfügen und daher sensibel auf Kostensteigerungen und regulatorische Belastungen reagieren. Der deutlich negative Saldo deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil dieser Gründungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht nachhaltig tragfähig ist.
Mehr Freiraum für Unternehmertum
Angesichts der anhaltenden strukturellen Schwächen im Gründungsgeschehen besteht erheblicher wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf. Im Zentrum steht dabei die Schaffung von mehr Freiraum für Unternehmertum. Entscheidend sind aus Sicht der IHK vor allem drei Punkte: ein konsequenter Abbau bürokratischer Belastungen, eine spürbare Entlastung bei Steuern und Abgaben sowie bessere Finanzierungsbedingungen für Gründer und junge Unternehmen. Ziel muss es sein, mehr unternehmerische Initiative zu entfachen und den Schritt in die Selbstständigkeit wieder attraktiver zu machen.
Dafür braucht es Rahmenbedingungen, die Gründungen ermöglichen und beschleunigen. Komplexe Genehmigungsverfahren, umfangreiche Dokumentationspflichten und hohe regulatorische Anforderungen stellen erhebliche Markteintrittsbarrieren dar. Sie führen dazu, dass Gründungsvorhaben verzögert oder gar nicht realisiert werden.
„Wer mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung will, muss Gründungen erleichtern und unternehmerisches Handeln ermöglichen. Wir brauchen eine echte Entfesselungsoffensive für Gründer – mit weniger Bürokratie, schnelleren Verfahren und spürbaren Entlastungen. Für eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes braucht es deshalb mehr Freiraum für Unternehmertum“, sagt Thomé.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die spezifischen Bedürfnisse von Gründern systematisch stärker in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Dazu gehört die Einführung eines verpflichtenden „Start-up-Checks“ bei neuen Gesetzen und Verordnungen, um Auswirkungen auf Gründungsvorhaben frühzeitig zu identifizieren und unnötige Belastungen zu vermeiden. Ergänzend sollten gezielte Entlastungen, etwa bei Statistik- und Meldepflichten in den ersten Jahren nach der Gründung umgesetzt werden.
Der IHK-Gründerreport steht auf der IHK-Homepage www.saarland.ihk.de unter der Kennziffer 9.765 zum Download bereit.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken

27.03.2026 - Zur Beratung des Tariftreuegesetzes im Bundesrat erklärt der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas: „Es ist ein schwerer Fehler, dass der Bundesrat beim Tariftreuegesetz nicht die Notbremse gezogen hat. Der Gang in den Vermittlungsausschuss wäre dringend erforderlich gewesen. Das Gesetz in seiner jetzigen Form bedeutet mehr Bürokratie, mehr Belastungen für den Mittelstand und weniger Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen. Für die Unternehmen in Südthüringen ist klar: Nicht noch mehr Regulierung, sondern praxistaugliche und wirtschaftsfreundliche Lösungen sind jetzt das Gebot der Stunde.
Es der falsche Weg, zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu schaffen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit neuen Nachweis-, Prüf- und Dokumentationspflichten belasten. Unsere Wirtschaft braucht in der aktuellen Lage keine weiteren bürokratischen Hürden, sondern das Gegenteil.
Kritisch zu sehen am Tariftreuegesetz ist insbesondere der zusätzliche administrative Aufwand, die Eingriffe in bestehende betriebliche Vergütungsstrukturen und damit der Umstand, dass sich gerade kleinere Unternehmen aus öffentlichen Ausschreibungen zurückziehen. Das wird weder den Vergabeverfahren noch der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in Südthüringen helfen.
Öffentliche Vergabe muss sich an Qualität, Wirtschaftlichkeit und Leistung orientieren. Wenn staatliche Aufträge mit immer neuen Auflagen verbunden werden, steigen Aufwand und Kosten auf Unternehmensseite erheblich. Das mindert die Bereitschaft, sich an Ausschreibungen zu beteiligen und wird am Ende sogar zu weniger Wettbewerb führen. Es ist bedauerlich, dass die Chance, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren und ein deutliches Signal gegen zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu setzen, nicht genutzt wurde.“
foto Blick in den Plenarsaal
© Bundesrat

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstraße 4 – 8 • 98527 Suhl

Umweltminister Carsten Schneider hat heute in Berlin die Eckpunkte zur Erweiterten Herstellerverantwortung vorgestellt. Torben Schütz, Hauptgeschäftsführer HDS/L: Union und SPD haben angekündigt, ein großes Reformpaket für Deutschland auf den Weg zu bringen. Von einem "Reformfenster" bis zum Sommer ist die Rede. An akuten Themen mangelt es nicht. Die Pläne von Umweltminister Carsten Schneider zur „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) für Textilien sprechen allerdings eine andere Sprache.
Das heute veröffentlichte Eckpunktepapier für ein Textilgesetz bleibt nicht nur hinter den politischen Ankündigungen zurück. „Es belastet unsere Hersteller und Marken von Schuhen in erheblichem Maße“, kritisiert Torben Schütz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Schuh- und Lederwarenindustrie (HDS/L). Mit dem angekündigten Gesetz werden die Probleme von Fast Fashion nicht im Ansatz gelöst. „Das ist keine Maßnahme, um die globale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu fördern. Anstelle von Bürokratie-Abbau sind erhebliche Belastungen und weitere, unkalkulierbare Kosten auf unsere Mitglieder vorgesehen. Das ist alles andere als eine industriefreundliche, effiziente Politik“, moniert Schütz.
Torben Schütz fordert faire und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch, Schuhe und Bekleidung nicht in einen Topf zu werfen. „Man kann Schuhe und Bekleidung nicht 1:1 vergleichen. Die Materialzusammensetzungen sind bei Schuhen viel komplexer. Was hat eine Unterhose mit einem Overknee-Stiefel zu tun“, bringt es Torben Schütz plakativ auf den Punkt.
Bundesverband der Schuh-
und Lederwarenindustrie e.V.
Berliner Str. 48
63065 Offenbach
27. März 2026 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit seinem heute veröffentlichten Eckpunktepapier zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien den überfälligen Einstieg in ein deutsches Textilgesetz vollzieht. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt, um die anhaltende Krise bei Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien strukturell zu adressieren und die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Die Eckpunkte sehen insbesondere vor, dass Hersteller künftig die finanzielle Verantwortung für Sammlung, Beförderung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien übernehmen.
„Wir freuen uns, dass mit dem Eckpunktepapier nun ein erster Orientierungsrahmen für die nationale Gestaltung der Herstellerverantwortung für Textilien vorliegt. Die Branche braucht endlich einen verlässlichen Rechtsrahmen, der die tatsächlichen Kosten der Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung abbildet“, sagt Dr. Andreas Bruckschen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE.
Positiv bewertet der BDE, dass Hersteller die finanzielle Verantwortung für Sammlung und Verwertung der Alttextilien tragen sollen und die organisatorische Verantwortung bei privatwirtschaftlich organisierten Organisationen für Herstellerverantwortung liegen soll. Der BDE hatte sich für ein solches Modell der „Systeme im Wettbewerb“ eingesetzt, weil es eine wirksame und kosteneffiziente Organisation der Kreislaufführung von Textilien gewährleistet.
Die geplante Sammelverantwortung in den Händen der Organisationen für Herstellerverantwortung hält der BDE für den richtigen Ansatz. Dieser Plan sollte aber auch konsequent zu Ende gedacht werden. Kritisch ist beim Thema Sammlung insbesondere, dass das Eckpunktepapier einzelnen Akteursgruppen Sonderrollen einräumt, die über eine 1:1-Übernahme der EU-Abfallrahmenrichtlinie hinaus gehen. Während öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Optierungsmöglichkeiten zur Eigenverwertung erhalten und gemeinnützige Sammler über die Übergabe gesammelter Mengen mitentscheiden können, sollen gewerbliche Sammler ihre Alttextilien grundsätzlich an die Organisationen für Herstellerverantwortung abgeben. Aus Sicht des BDE drohen hier die Gefahr des „Cherry Pickings“ und weiterer Wettbewerbsverzerrungen zulasten eines fairen, leistungsorientierten Systems.
„Die erweiterte Herstellerverantwortung kann nur funktionieren, wenn sie wettbewerbsneutral ausgestaltet wird. Es darf keine Privilegierung einzelner Sammelakteure geben. Entscheidend ist, dass die Organisationen für Herstellerverantwortung die Sammelverantwortung tatsächlich aus einer Hand organisieren können und Aufträge diskriminierungsfrei vergeben werden“, betont Bruckschen.
Der BDE begrüßt, dass Hersteller Beiträge auch auf Basis von umwelt- und kreislauffreundlichen Qualitätskriterien der Textilien zahlen sollen. Erfahrungen aus dem Verpackungsrecht zeigen aber, dass das ohne klare Regeln und einen ordnungsrechtlichen Rahmen nicht über den Wettbewerb der Systeme zu vollziehen ist. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass ein funktionierendes Ökomodulationsmodell auf Basis der zukünftigen Kriterien der europäischen Ökodesign-Verordnung entwickelt wird.
Der BDE wird sich mit seiner Stellungnahme bis zum Ende der Konsultationsfrist gewohnt konstruktiv in das Verfahren einbringen. Ziel bleibt ein Textilgesetz, das ökologische Lenkungswirkung mit fairen Wettbewerbsbedingungen verbindet, bestehende Sammel- und Recyclingstrukturen stärkt und die Voraussetzungen für mehr Wiederverwendung und hochwertiges Recycling schafft.
Über den BDE
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. vertritt die Interessen der privaten Recyclingwirtschaft in Deutschland. Die Branche ist zentraler Treiber einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit.
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin
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ISMMA 2025
Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. ---------
Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen.
https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/