05.01.2021
- Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für Anmeldungen im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ab. Bis zu diesem Termin
müssen sich alle Betreiber von bestehenden Anlagen erneuerbarer
Energien, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben.
Besonders groß ist derzeit noch das Defizit bei den Meldungen von
Photovoltaik-Anlagenbetreibern.
Eine Meldepflicht gilt auch für
alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an der Hoch- oder
Höchstspannung angeschlossen sind, sowie für alle gasabnehmenden
Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind.
Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro
geahndet werden kann.
Auf der Webseite des Marktstammdatenregisters (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
wird aktuell auf die hohe Belastung des Systems hingewiesen. Daher kann
es zu einer verzögerten Bearbeitung bei der Registrierung kommen.
Wartezeiten und Einschränkungen der Dienste bei der Registrierung
sollten deshalb eingeplant werden.
Ansprechpartner: Dr. Uwe Rentmeister, e-Mail: uwe.rentmeister@saarland.ihk.de
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken
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