Wir machen den Check: Familien – Unternehmer – Umweltbewusstes Fahren - Das ändert sich 2019 - Unser neues Infomaterial zu Steuerrechtsänderungen für Bürger und Betriebe - Höheres Kindergeld, neue Regeln für Gutscheine oder härtere Steuervorschriften im Onlinehandel: Was sich 2019 im Steuerrecht ändert, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem neuen Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2019“ zusammengestellt. Wir machen den Check! Denn Bürger und Betriebe müssen sich im neuen Jahr auf mehr als 30 Änderungen einstellen. Wir zeigen, welche Rechengrößen sich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern. Einige Beispiele aus unserem Infomaterial: Familien dürfen sich ab Juli 2019 über monatlich zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind freuen. Bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.168 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Unternehmer müssen sich auf neue Umsatzsteuerregeln im Onlinehandel und beim Verkauf von Gutscheinen einstellen.
Die „Steuerrechtsänderungen 2019“ können Mitglieder hier downloaden. Interessierte erhalten das Material kostenlos über unsere Service-Hotline 0800 / 883 83 88.
Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
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