Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 3. Dezember 2018

Steuerrechtsänderungen ab 2019 für Bürger und Betriebe




Wir machen den Check: Familien – Unternehmer – Umweltbewusstes Fahren -  Das ändert sich 2019 - Unser neues Infomaterial zu Steuerrechtsänderungen für Bürger und Betriebe - Höheres Kindergeld, neue Regeln für Gutscheine oder härtere Steuervorschriften im Onlinehandel: Was sich 2019 im Steuerrecht ändert, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem neuen Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2019“ zusammengestellt. Wir machen den Check! Denn Bürger und Betriebe müssen sich im neuen Jahr auf mehr als 30 Änderungen einstellen. Wir zeigen, welche Rechengrößen sich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern. Einige Beispiele aus unserem Infomaterial: Familien dürfen sich ab Juli 2019 über monatlich zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind freuen. Bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.168 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Unternehmer müssen sich auf neue Umsatzsteuerregeln im Onlinehandel und beim Verkauf von Gutscheinen einstellen.
Im Fokus 2019 steht das umweltbewusste Fahren, das der Gesetzgeber steuerlich unterstützt – gefördert werden elektrische Dienstwagen, Diensträder und das Jobticket. Konkret: Arbeitnehmer und Unternehmer, die ihr Dienstrad auch privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil für die Überlassung künftig nicht mehr versteuern. Die Regelung gilt für alle Fahrräder und Elektrofahrräder befristet vom 1. Januar 2019 bis Ende 2021. Wer ein Elektro- oder schadstoffarmes Hybridfahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann die Privatnutzung ebenfalls steuersparender abrechnen. Bei der sogenannten 1%-Methode wird nur noch der halbierte Bruttolistenpreis des Fahrzeugs statt des vollen Fahrzeugpreises angesetzt. Entsprechendes gilt für die Abrechnung der Privatfahrten per Fahrtenbuch. Und zu guter Letzt: Das steuerfreie Jobticket ist wieder da. Wenn also Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Tickets oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, ist dies ab dem Jahr 2019 wieder steuerfrei. Eine entsprechende Regelung gab es bereits bis Ende 2003. Voraussetzung ist, dass das Ticket bzw. der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird.
Die „Steuerrechtsänderungen 2019“ können Mitglieder hier downloaden. Interessierte erhalten das Material kostenlos über unsere Service-Hotline 0800 / 883 83 88.
Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen