Brossardt:
„Anpassung an die Zeit der Digitalisierung, Globalisierung und
Individualisierung“ . -Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
e. V. fordert in ihrem Positionspapier ein modernes Arbeitsrecht für die
moderne Arbeitswelt. „Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil
der Sozialen Marktwirtschaft. Wenn es aber die Unternehmen in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und den Arbeitnehmern nicht genügend
Flexibilität bietet, wirkt es kontraproduktiv. Das Arbeitsrecht der
Zukunft muss sich daher den Herausforderungen der Digitalisierung,
Globalisierung und Individualisierung stellen. Es muss zudem die
konjunkturelle Volatilität mit einbeziehen und die Tarifautonomie
sichern“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw verweist in
ihrem Papier darauf, dass das Arbeitsrecht die Möglichkeiten, die sich
aus den fließenden Grenzen zwischen beruflichem und privatem Bereich
ergeben, nur unzureichend abbildet. Die vbw fordert daher eine größere
Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit. Brossardt: „Statt die
tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden zu begrenzen, müssen wir
zu einer wochenbezogenen Betrachtung der Arbeitszeit kommen. Auch die
gesetzlich vorgeschriebene tägliche Ruhephase von 11 Stunden ist nicht
mehr zeitgemäß.“ Der Hauptgeschäftsführer betont, dass es der vbw
insgesamt um eine Flexibilisierung und nicht eine Verlängerung der
Arbeitszeit geht.
Die vbw fordert zudem ein modernes Kündigungsschutzrecht, mit dem Beschäftigungsaufbau und sozialer Schutz in Einklang gebracht werden. „Hierfür brauchen wir rechtssichere Regelungen, unter anderem durch Einführung einer echten Abfindungsoption“, so Brossardt. Um das Gesetz anwenden zu können, soll außerdem ein Arbeitnehmer länger als bisher einem Betrieb angehören müssen und der Schwellenwert der Zahl an Arbeitnehmern im Betrieb erhöht werden.
Die vbw warnt davor, die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund in Frage zu stellen. „Befristungen sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen. Arbeitnehmern ermöglicht ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft den Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz. Wir fordern daher, dass eine Befristung bei mehrmaliger Verlängerung bis zur Dauer von mindestens drei Jahren möglich sein muss“, so Brossardt.
Um die Tarifautonomie zu erhalten, ruft die vbw den Staat auf, von weiteren Mindestarbeitsbedingungen, etwa durch eine Mindestausbildungsvergütung, abzusehen. Brossardt: „Außerdem muss das Arbeitskampfrecht, das nahezu ausschließlich auf Rechtsprechung fußt, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden."
Die vbw fordert zudem ein modernes Kündigungsschutzrecht, mit dem Beschäftigungsaufbau und sozialer Schutz in Einklang gebracht werden. „Hierfür brauchen wir rechtssichere Regelungen, unter anderem durch Einführung einer echten Abfindungsoption“, so Brossardt. Um das Gesetz anwenden zu können, soll außerdem ein Arbeitnehmer länger als bisher einem Betrieb angehören müssen und der Schwellenwert der Zahl an Arbeitnehmern im Betrieb erhöht werden.
Die vbw warnt davor, die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund in Frage zu stellen. „Befristungen sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen. Arbeitnehmern ermöglicht ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft den Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz. Wir fordern daher, dass eine Befristung bei mehrmaliger Verlängerung bis zur Dauer von mindestens drei Jahren möglich sein muss“, so Brossardt.
Um die Tarifautonomie zu erhalten, ruft die vbw den Staat auf, von weiteren Mindestarbeitsbedingungen, etwa durch eine Mindestausbildungsvergütung, abzusehen. Brossardt: „Außerdem muss das Arbeitskampfrecht, das nahezu ausschließlich auf Rechtsprechung fußt, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden."
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
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