Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 5. Dezember 2022

IHK Südthüringen begrüßt finanzielle Hilfen für Heizöl- und Kohlekunden

5.12.2022 - IHK Südthüringen begrüßt Energieträgeroffenheit des Thüringer Existenzsicherungsprogramms für Unternehmen. -  Am Donnerstagabend, 1. Dezember 2022 um 18:00 Uhr, ist das Thüringer Existenzsicherungsprogramm mit einem Volumen von 120 Mio. Euro an den Start gegangen. Es soll Thüringer Unternehmen helfen, die durch gestiegene Energiepreise, aber auch aufgrund von Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte oder Rohstoffe in Existenznot geraten sind. Auch Unternehmen, die ihre Energieversorgung bspw. mit Heizöl, Fernwärme oder Kohle sichern, können das Programm nutzen. Im Vergleich zu den Preisbremsen des Bundes auf Strom und Gas schätzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen insbesondere die Energieträgeroffenheit positiv ein. „Es ist ein starkes Signal an die Thüringer Wirtschaft, dass nicht nur Strom und Gas, sondern auch weitere Energieträger wie Heizöl oder Pellets und sogar Treibstoffe berücksichtigt werden.

Etliche Unternehmen haben uns in den vergangenen Wochen berichtet, dass sie sich von der Bundesregierung im Stich gelassen gefühlt haben, weil keine anderen Energieträger als Strom und leitungsgebundenes Gas im Fokus der Entlastungsdiskussion standen. Hier im ländlichen Raum werden aber häufig auch Flüssiggastanks, Pellets oder auch Öl genutzt“, begrüßt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, das Programm der Thüringer Landesregierung.

Antragsberechtigt sind u. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmenshauptsitz in Thüringen, denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bis zum Jahresende 2023 droht und deren Energiekosten sich im Zeitraum März bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Summe mindestens verdoppelt haben. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der Differenz der Energieaufwendungen im Vergleich zum Referenzzeitraum.

„Wir haben die Hoffnung, dass nur wenige Südthüringer Unternehmen finanzielle Hilfen aus dem Existenzsicherungsprogramm beantragen müssen und doch ist es gut, dieses substanzerhaltende Sicherheitsnetz zu haben“, zeigt sich Pieterwas zuversichtlich.

Neben direkten Zuschüssen für in Not geratene Unternehmen sieht das Hilfspaket des Freistaats auch zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Thüringer Konsolidierungsfonds und die Förderung von Zukunftsinvestitionen durch den Dekarbonisierungsbonus oder das neue Förderprogramm InnoInvest vor. Davon profitieren auch Unternehmen, deren Existenz nicht gefährdet ist.

 

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Hauptgeschäftsstelle

Bahnhofstraße 4 - 8 • 98527 Suhl

 

Bayerische Metall- und Elektro- Industrie - die konjunkturelle Lage ist angespannt und die Sorge vor der Zukunft wächst.

05.12.2022 - M+E Konjunkturreport 4/2022 - Produktion noch immer unter Niveau von vor der Corona-Pandemie - „Fach- und Arbeitskräftemangel wird zu immer größerem Problem. Der derzeitige Krisen-Cocktail belastet die bayerische Metall- und Elektro- Industrie (M+E) schwer: Die Produktion ist noch immer unter dem Niveau von vor der Corona-Pandemie, die konjunkturelle Lage ist angespannt und die Sorge vor der Zukunft bei den Betrieben groß. Der Fach- und Arbeitskräftemangel wird zudem zu einem immer größeren Problem“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der bayerischen M+E Arbeitgeberverbände bayme vbm zum aktuellen M+E Konjunkturreport. Die Produktion in der bayerischen M+E Industrie ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem zweiten Quartal um 1,7 Prozent und gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,7 Prozent gestiegen. „Damit liegt das Produktionsniveau jedoch weiterhin rund vier Prozent unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Das Vor-Rezessions-Niveau des Jahres 2018 wird um über 15 Prozent unterschritten“, stellt Brossardt klar und ergänzt: „Zwar stieg der Output gegenüber dem dritten Quartal 2021 bei elektrischen Ausrüstungen um 5,8 Prozent und in der Elektronikindustrie um 3,0 Prozent. Die Hersteller von Kfz und Kfz-Teilen verzeichneten aber einen Produktionsrückgang von 4,3 Prozent und die Hersteller von Metallerzeugnissen von 7,4 Prozent.“

Hauptgrund für die gebremste Produktion war der bestehende Mangel an Material und Vorprodukten. „Die Situation entspannt sich zwar gerade ein wenig, aber noch immer berichten fast drei von vier M+E Unternehmen von Engpässen“, so Brossardt.

Die Zahl der Beschäftigten in der bayerischen M+E Industrie steigt dagegen seit dem Corona-bedingten Tiefpunkt im Frühjahr 2021 wieder an. Im September 2022 waren rund 859.000 Personen in der bayerischen M+E Industrie beschäftigt. Allein seit Jahresbeginn entstanden 9.900 neue Arbeitsplätze. „Die Betriebe wollen auch weiterhin einstellen. Ob sich die Beschäftigungspläne angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels realisieren lassen, ist jedoch unklar. Mit über 46 Prozent berichtet fast die Hälfte der Unternehmen aus der M+E Industrie von Produktionsbehinderungen durch das Fehlen von Fachkräften“, erklärt Brossardt.

Den vollständigen M+E Konjunkturreport 04/2022 finden Sie online unter:
www.baymevbm.de/konjunkturreport

bayme – Bayerischer Unternehmens-
verband Metall und Elektro e. V.
vbm – Verband der Bayerischen Metall-
und Elektro-Industrie e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München

 

Dienstag, 15. November 2022

Urteil in dem Bußgeldverfahren gegen Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung


15.11.2022 - Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gegen die Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 21 Millionen Euro verhängt, sie von dem Vorwurf einer weiteren Tat freigesprochen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann verkündete am 11. November 2022 am 22. Verhandlungstag das Urteil (Az.: V-2 Kart 2/22 (OWi)).
Mit Bußgeldbescheid vom 5. Dezember 2019 (Az.: B 11 - 27200 - KiB -21/14 -U6) hatte das Bundeskartellamt der Nebenbetroffenen Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) zur Last gelegt, bei der Vergabe von Großaufträgen über Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in insgesamt sieben Fällen kartellrechtswidrige Absprachen getroffen zu haben und eine Buße über 47,5 Millionen Euro verhängt. Neben der Kraftanlagen Energies & Services GmbH wurden Bußgelder gegen zehn weitere Unternehmen ausgesprochen, insgesamt 110 Millionen Euro. Gegen den Bußgeldbescheid hat die Nebenbetroffene Einspruch eingelegt.

Nach den Feststellungen des 2. Kartellsenats hatte sich zwischen Ende 2006/Anfang 2007 auf Initiative der Kraftanlagen Energies & Services GmbH ein fester Kreis von Wettbewerbern gegründet, um die Vergabe von durch den Siemens-Konzern ausgeschriebenen TGA-Leistungen für insgesamt 18 Kraftwerksprojekte durch Absprachen zu steuern. Wegen der einzelnen Kraftwerksprojekte wird auf den Fallbericht des Bundeskartellamts vom 27. März 2020 (B11-21/14) Bezug genommen.
Der Senat ist der Rechtsansicht des Bundeskartellamts gefolgt und hat insgesamt 18 Einzelabsprachen, von denen 16 später erfolgreich umgesetzt wurden, wegen einer zwischen den Beteiligten getroffenen Grundabsprache als einen Verstoß geahndet und ein Bußgeld in Höhe von 20 Millionen Euro verhängt.
In einem weiteren Fall betreffend den Neubau eines Verwaltungsgebäudes sieht der 2. Kartellsenat es als erwiesen an, dass zwischen den Wettbewerbern Angebotssummen ausgetauscht worden waren und verhängte wegen dieses Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1 Millionen Euro.
Auch im Hinblick auf ein Hotelprojekt hat sich der Vorwurf einer kartellrechtswidrigen Absprache nach den Feststellungen des Senats bestätigt. Der handelnde Mitarbeiter der Nebenbetroffenen war nach Ansicht des Senats im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung seiner Stellung indes kein tauglicher Täter einer Anknüpfungstat gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, so dass die Kraftanlagen Energies & Services GmbH insoweit freigesprochen wurde.
In vier weiteren Fällen hat der 2. Kartellsenat das Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt. Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021, Az.: C -450/19, Kilpailu-ja Kulatta javirasto). Nach den Ausführungen des Senats ist danach für die Frage des Beginns der Verjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden. Auf das Datum der Schlussrechnung, worauf der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung abgestellt hat, kann dies nach Auffassung des Senats nicht mehr erfolgen; stattdessen sei in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Zuschlag abzustellen. Bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte die Verteidigung der Kraftanlagen ihren Einspruch vor allem auch auf den Einwand der Verjährung gestützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundeskartellamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Kraftanlagen Energies & Services GmbH können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.


Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

 

Immer mehr Menschen leiden unter Depressionen.

15. November 2022 – Belastende Ereignisse wie die Energie-Krise, der Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie: Sind sie die Brandbeschleuniger für psychische Erkrankungen? Fakt ist: Die Zahl der Patienten mit Depressionen in Deutschland nimmt seit Jahren besorgniserregend zu. Laut Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind vor allem die Diagnosen von wiederkehrenden Depressionen stark gestiegen – von 2011 auf 2021 um bundesweit rund 71 Prozent. Den deutschlandweit höchsten Wert verzeichnet die KKH mit fast 112 Prozent in Baden-Württemberg, den niedrigsten mit 39 Prozent in Hamburg. Bei depressiven Episoden, also kürzeren einmaligen depressiven Phasen, fällt das Plus zwar auch deutlich, aber viel geringer aus (20 Prozent). Hier liegt Sachsen-Anhalt mit rund 48 Prozent vorn. Schlusslicht ist ebenfalls Hamburg mit rund fünf Prozent. Mittlerweile leiden bundesweit 18,4 Prozent der Frauen und 9,4 Prozent der Männer an einer oder beiden genannten Formen der Depression.

Deutliches Plus vor allem bei langwierigen, wiederkehrenden Fällen

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die das Leben stark beeinträchtigen können. Auslöser für depressive Episoden können Verlusterlebnisse und -ängste durch politische, gesellschaftliche und private Krisen sein, aber auch scheinbar positive Veränderungen wie die Geburt eines Kindes. „Ob jemand langfristig an einer Depression erkrankt, hängt meist vom Zusammenwirken mehrerer Faktoren ab“, erläutert Aileen Könitz, Ärztin und Expertin für psychiatrische Fragen bei der KKH. Generell seien die Ursachen sehr individuell und vielfältig. Neben traumatischen Erlebnissen wie Gewalt und Missbrauch, Verlusterfahrungen in der Kindheit, schweren Krankheiten oder chronischem Stress spielen auch die genetische Veranlagung sowie neurobiologische Faktoren eine Rolle. Leidet jemand bereits an einer Depression, können Krisen wie die Virus-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine wie ein Brennglas wirken und die Erkrankung negativ beeinflussen.

Die Corona-Krise drückt sich in der KKH-Analyse zu Depressionen bislang allerdings noch verhalten aus. Vom Vor-Pandemie-Jahr 2019 auf 2021 verzeichnet die Kasse nur bei wiederkehrenden Depressionen ein leichtes Plus von bundesweit etwa sechs Prozent. Bei den Männern ist der Anstieg mit neun Prozent mehr als doppelt so groß wie bei den Frauen. Bei depressiven Episoden stagnieren die Zahlen hingegen noch. Das zeigt, dass sich die Pandemie vor allem negativ auf Menschen auswirkt, die bereits an einer Depression leiden. Darüber hinaus haben die Lockdowns zu massiven Einschnitten in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen und zu einer wegbrechenden Alltagsstruktur geführt, die gerade für solche Patienten besonders wichtig ist. Noch sei es aber zu früh, die Entwicklung in der Corona-Krise umfänglich zu bewerten, sagt Aileen Könitz. Denn Fakt ist auch: Von den ersten Anzeichen bis hin zu einer entsprechenden Diagnose können Monate oder Jahre vergehen.

Merkmale einer Depression sind extreme Niedergeschlagenheit, Erschöpfung und Antriebslosigkeit. Die Betroffenen verlieren ihre Interessen und können darüber hinaus von Schlaflosigkeit, Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und Konzentrationsstörungen geplagt sein. Erkrankte sind oft nicht in der Lage, kleinste Entscheidungen zu treffen und Freude zu empfinden. Häufig spielen auch Schlafstörungen oder Appetitmangel, oft verbunden mit einem Gewichtsverlust, eine Rolle. Viele Erkrankte empfinden zudem Ängste und körperliche Beschwerden wie Magen-, Kopf- oder Rückenschmerzen. Bei einem Verdacht auf eine Depression führt der erste Weg zum Hausarzt. Er überweist dann an einen Psychiater oder einen Psychotherapeuten.

 

Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

 

Termine

ISMMA 2025 Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. --------- Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen. https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/