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Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Freitag, 5. April 2019

Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2018

Neues BdSt-Informationsmaterial klärt die wichtigsten Fragen - Welche Grundregeln und Neuerungen sollten Steuerzahler bei ihrer Einkommensteuererklärung 2018 kennen? Das erklärt der Bund der Steuerzahler in seinem neuen Informationsmaterial: Wir zeigen, welche Änderungen jetzt bei der Abgabe der Steuererklärung zu beachten sind. Und wir informieren darüber, welche Belege der Erklärung beigefügt werden sollten und welche Zeilen in den Formularen neu sind. Neben den wichtigsten Änderungen beantwortet das Infomaterial auch grundlegende Fragen: Wer muss überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben, wo erhält man die Formulare und welche Fristen müssen beachtet werden? Also: Jetzt mit der Einkommensteuererklärung starten und sich eine mögliche Steuererstattung sichern! Denn eine Steuererklärung kann sich lohnen: Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler in Erstattungsfällen knapp 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Und wer seine Einkommensteuererklärung frühzeitig abgibt, bekommt seine Erstattung im Regelfall auch schneller. Weitergehende Informationen bieten wir in unseren Broschüren: • Meine erste Steuererklärung: für Auszubildende, Studenten, Berufseinsteieger und diejenigen, die zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung anfertigen wollen • Steuererklärung für Arbeitnehmer 2018: Zeile für Zeile gehen wir mit Arbeitnehmern durch die Steuerformulare • Steuererklärung für Senioren 2018: Welche Einnahmen und Ausgaben Ruheständler angeben sollten und welche Steuerformulare erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Heft. Interessierte Steuerzahler können das Infomaterial sowie die Broschüren unter info@steuerzahler.de kostenfrei anfordern. Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

Steigende Baupreise zum größten Teil auf gestiegene Baumaterialkosten und Lohnerhöhung zurückzuführen

„Für die aktuellen Baupreissteigerungen sind nach wie vor zu einem großen Teil die gestiegenen Baumaterialkosten sowie die deutliche Tariflohnerhöhung des vergangenen Jahres verantwortlich. Aber auch der Staat selbst hat mit gestiegenen technischen Anforderungen zur Preissteigerung beigetragen.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreise. Demnach seien die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Februar 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gestiegen, nach einem Plus von 4,4 % im Durchschnitt des Jahres 2018. Im Straßenbau hätten die Neubaupreise im Februar sogar um 7,5 % über dem vergleichbaren Vorjahresniveau gelegen. Verband appelliert an Auftraggeber und -nehmer Preisgleitungen zu vereinbaren, um Risiken von Preisschwankungen aufzufangen. „Zum einen können die Bauunternehmen – im Gegensatz zu früheren Zeiten – im Moment die gestiegenen Kosten weitergeben. Schließlich sollten Preise auskömmlich sein. Zum anderen nutzen sie die anhaltend gute Baukonjunktur, um ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Es ist ja auch im Interesse der Auftraggeber, wenn die Unternehmen über eine gute Liquidität verfügen, was eine langfristige Zusammenarbeit erst ermöglicht“, erläuterte Babiel die aktuelle Situation. Dass die Insolvenzquote im Baugewerbe in den vergangenen Jahren gesunken sei, sei nur darauf zurückzuführen, dass die Bauunternehmen endlich auch mal etwas verdienen. „Als die Bauunternehmen in Zeiten der Baurezession, auch aufgrund eines ruinösen Preiswettbewerbs, reihenweise Pleite gegangen sind, wurden wir ja auch nicht gefragt, schafft ihr das überhaupt?“. Babiel: „Uns ist eine partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen am Bau Beteiligten sehr wichtig. Mit dem Finger ständig auf die anderen zu zeigen, hilft dabei nicht, sondern vergiftet nur die Stimmung. Ein gutes Instrument zum fairen Umgang miteinander ist u. E. die konsequente Vereinbarung von Preisgleitklauseln in Bauverträgen. Risiken aus Preisschwankungen bei weltweit gehandelten Bauprodukten könnten damit abgefedert werden, gerade in Zeiten mit zunehmender Volatilität der Rohstoffpreise aufgrund von politisch ausgelösten Handelsstreitigkeiten. Beim Abschluss von längerfristigen Verträgen kann durch die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel das Preisrisiko beim Auftragnehmer bei steigenden bzw. beim Auftraggeber bei fallenden Stoffpreisen reduziert werden.“ Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin

Donnerstag, 4. April 2019

Danke Herr Spahn, wir brauchen nicht noch mehr Staatsmedizin.

Die hessischen Unternehmerverbände üben Kritik am Generalangriff von Gesundheitsminister Spahn auf die Beitragszahler mit dem "Faire-Kassenwahl-Gesetz" - Pollert: "Unabhängige Stimme der Beitragszahler im Gesundheitswesen nicht mundtot machen. - Wo viel Geld ist, da gibt es auch viele Interessen. Deshalb ist die unabhängige Stellung der Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein wertvolles Gut in einem Gesundheitsmarkt mit einem bundesweiten Gesamtvolumen von 400 Mrd. Euro, wovon 230 Mrd. durch die Krankenkassen bewegt werden. Denn Versicherte und Arbeitgeber haben als Beitragszahler ein hohes Interesse an einer guten Versorgung und einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz. In ihre Arbeit fließt das Wissen aus der Praxis ein. Mit dem von Gesundheitsminister Spahn geplanten Generalangriff auf die Beitragszahler würde die gesetzliche Krankenversicherung Unabhängigkeit verlieren und noch stärker unter den Zugriff der Politik geraten... Denn im Verwaltungsrat des Spitzenverbands der Krankenkassen und damit an einer entscheidenden Stelle im Gesundheitssystem würde ein unabhängiges Gegengewicht fehlen. Die hessische Wirtschaft weist Spahn's Vorstoß deshalb entschieden zurück. Die unabhängige Stimme der Beitragszahler darf nicht zugunsten von mehr Staatsmedizin mundtot gemacht werden“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Ziel des "Faire-Kassenwahl-Gesetz" ist laut Spahn's Ministerium "die vollständige Wahlfreiheit für alle Mitglieder" der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). "Es ist nur schwer zu vermitteln, warum einem gesetzlich Versicherten attraktive Zusatzleistungen, bestimmte Wahltarife oder günstigere Beiträge verwehrt werden, weil er scheinbar am falschen Ort wohnt", schrieb Spahn in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" vom Montag. Spahn's Gesetz sieht ferner vor, den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA) umzugestalten. Dabei handelt es sich um einen Finanzausgleich unter den Kassen. Er soll dafür sorgen, dass diese keine Nachteile haben, wenn sie etwa viele Ältere mit diversen Gebrechen und damit einhergehenden hohen Behandlungskosten versichern. Bislang werden in den RSA nur 50 bis 80 Krankheiten einbezogen. Künftig soll das sogenannte Vollmodell gelten, das das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Ausserdem soll der RSA um eine Regionalkomponente ergänzt werden. Diese soll zum Beispiel abbilden, dass in einer Region besonders viele Pflegebedürftige leben. Mit der Einführung von Vorsorgepauschalen im RSA will Spahn die Kassen zwingen, ihre Versicherten zur Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zu animieren. Ausserdem soll die Einführung eines "Risikopools" die Kassen bei der Finanzierung besonders hoher Ausgaben für einzelne Patienten unterstützen. Neu wird auch Haftung der Kassen sein. Bisher müssen vor allem die Konkurrenten der gleichen Kassenart, etwa Ersatzkassen, gerade stehen, wenn eine von ihnen pleite geht oder dicht gemacht wird. Künftig soll der GKV-Spitzenverband die entstehenden Kosten übernehmen und sich das Geld bei allen Krankenkassen gleichermassen wieder holen. Und es sollen neue Vorgaben für Werbung eingeführt werden - verstösst eine Kasse dagegen, sollen andere sie leichter als bisher verklagen können. Der GKV-Spitzenverband soll umorganisiert werden und eine Frauenquote bekommen. Nach diesem beabsichtigten Tabubruch der Beseitigung der Selbstverwaltung im Verwaltungsrat stünde zu befürchten, dass die Rechte der Beitragszahler auch auf der Ebene der Krankenkassen und bei anderen Sozialversicherungsträgern weiter beschnitten oder beseitigt wird. „Auf lange Sicht würde das Kaltstellen der Beitragszahler mit einer schlechteren Gesundheitsversorgung und höheren Preisen bezahlt werden. Denn die soziale Selbstverwaltung der Beitragszahler unterliegt nicht den Zwängen des politischen Tagesgeschäfts und der Versuchung, durch populäre Ankündigungen kurzfristig Sympathien zu gewinnen, ohne für die langfristigen Wirkungen Verantwortung übernehmen zu müssen“, sagte Pollert. Die Beitragszahler wachten nicht nur über eine sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung der Beitragsgelder, sondern auch darüber, dass Politik und Gesetzgeber Beiträge nicht zweckentfremden. „Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass Beitragsgelder zu anderen Zwecken als der Finanzierung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers nicht zur Verfügung stehen und damit vor dem Zugriff des Staates verfassungsrechtlich geschützt sind. Trotzdem gibt es immer wieder Übergriffe auch des Bundesgesetzgebers, zuletzt mit der Abzweigung von jährlich 32 Mio. Euro Beitragsgelder der Krankenversicherung für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hiergegen wehren sich die Beitragszahler im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands politisch und juristisch. Die Stimme der Beitragszahler als ein unbequemer Mahner der Bundespolitik ist auch an dieser Stelle unverzichtbar“, so Pollert. Hintergrund Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Wahrnehmung ihrer Interessen. Nach dem Referentenentwurf eines "Faire-Kassenwahl-Gesetzes" soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes zukünftig statt mit Vertretern der Beitragszahler mit hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt werden (§ 173 SGB V neu). Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

Dienstag, 5. März 2019

Bewerbungen für Gründerstipendium.NRW sind noch bis 11.03.19

Mit dem Gründerstipendium.NRW ging ein neuer Baustein der Landesinitiative „Neue Gründerzeit NRW“ an den Start. Das STARTERCENTER der Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) ist Leadpartner des akkreditierten Gründernetzwerkes in der MEO-Region, über die auch die Empfehlung für die Vergabe der Fördermittel erteilt wird. Die nächste Jury-Sitzung findet am 18. März 2019 statt – Bewerbungen sind bis zum 11. März 2019 möglich. IHK-STARTERCENTER: Bewerbungen für Gründerstipendium.NRW sind noch bis 11.03.19 möglich Das Gründerstipendium setzt da an, wo laut zahlreicher Studien der Schuh drückt: bei der Einkommensunsicherheit in der Anfangsphase. Bestehende oder angehende Start-ups und Gründer werden in NRW mit 1.000 Euro monatlich für ein Jahr unterstützt. Darüber hinaus erhalten die Stipendiaten die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen. Neben dem STARTERCENTER Essen gehören dem Gründernetzwerk der MEO-Region folgende Partner an: STARTERCENTER Mülheim an der Ruhr bei der Wirtschaftsförderung Mülheim & Business GmbH STARTERCENTER Oberhausen im Handwerkszentrum Ruhr EWG-Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH OWT - Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH IDE an der Universität Duisburg-Essen Senior Consult Ruhr e. V. Gründersupport Ruhr e. V. Weitere Informationen zur Förderung: IHK zu Essen, Eugenia Dottai, Tel. 0201 1892-238, eugenia.dottai@essen.ihk.de, http://www.gruenderstipendium.nrw/ Industrie- und Handelskammer zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen

Termine

ISMMA 2025 Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. --------- Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen. https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/