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Mittwoch, 2. Februar 2022

Bundesverfassungsgericht stärkt Aufgabenteilung beim Klimaschutz.

02.02.2020 - Klimaklage der DUH - Pollert: „ Hessens dringlichste Mission heißt Klimafolgenanpassung.“ - Zum gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Hessen und weitere Bundesländer wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abzuweisen, erklärt Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU): „Das Bundesverfassungsgericht weist vollkommen zu Recht darauf hin, dass CO2-Budgets auf Ebene der Bundesländer weder sinnvoll noch zielführend sind. Das wäre reiner Klima-Aktionismus, und den können wir uns angesichts dieser enormen Herausforderung nicht leisten.

Wir schulden es unserem Planeten und den nachfolgenden Generationen, den CO2-Ausstoß möglichst schnell und möglichst kostengünstig zu reduzieren. Daran müssen alle staatlichen Ebenen arbeiten, aber sie müssen nicht alle das Gleiche tun.“ Klimaschutz brauche laut Pollert eine klare Aufgabenverteilung: EU und Bund setzen mit sinkenden CO2-Obergrenzen und Emissionshandel einen strikten Rahmen, der zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in allen Sektoren zwingt. Innerhalb dieses Rahmens kann und muss ein Bundesland keine eigenen Reduktionsvorgaben machen.

Anstrengungen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bedeuteten auf Landesebene vor allem die Gewährleistung der dafür notwendigen Infrastruktur, damit Betriebe und Haushalte die Vorgaben von Bund und EU umsetzen könnten.

Pollert: „Die dringlichste Mission in Hessen heißt Klimafolgenanpassung. Land und Kommunen müssen schnellstmöglich umfangreiche bauliche Schutzmaßnahmen anstoßen, um die gesamte Infrastruktur an die veränderten Wetterbedingungen anzupassen – von Wohnhäusern, Wirtschafts- und Verwaltungsgebäuden über Verkehrswege, Stromleitungen, Wasserleitungen und Pipelines bis hin zu Funkmasten und Kanalisation. Vermehrt auftretende Extremwetter-Ereignisse wie Stürme, starke Niederschläge, Kälte- und Hitzeperioden und Dürrephasen machen Änderungen bei Bauvorgaben und Raumplanung erforderlich.“

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

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