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Montag, 24. September 2018

Hessische Handwerkskammern informieren über die 1.000 Euro - Meisterprämie


1.000 Euro für frisch gebackene Meisterinnen und Meister - Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach dem 1. Januar 2018 ihre Meisterprüfung vor einer hessischen Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Arbeitsplatz in Hessen haben, können ab sofort eine Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Möglich macht dies die jüngst veröffentlichte Richtlinie zur Hessischen Qualifizierungsoffensive. „Junge Menschen, die eine Berufskarriere im Handwerk anstreben, erhalten damit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, ihnen wird damit auch eine besondere Wertschätzung der hessischen Landesregierung zuteil“, erklärte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Heinrich Gringel.
Wer bekommt die Aufstiegsprämie?
Alle Jungmeisterinnen und Jungmeister, die ihre Meisterprüfung in Hessen in diesem Jahr abgeschlossen haben, werden von ihrer Handwerkskammer angeschrieben und erhalten Informationen sowie das entsprechende Formular. Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Richtlinie am 17. September 2018 für diejenigen, die vorher im Jahr 2018 ihre Meisterprüfung bestanden haben. Für alle anderen startet die Frist mit dem Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses.
Die Aufstiegsprämie wird für alle Personen gewährt,
  • die erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde, oder
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2019 festgestellt
    wurde, und
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen oder - sofern in Hessen diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegt.

Die Aufstiegsprämie des Landes Hessen würdigt die erfolgreiche Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Damit sollen finanzielle Anreize für Fachkräfte geschaffen werden, sich für den beruflichen Aufstieg zum Meister zu entschließen und damit die eigene Qualifikation zu stärken.
Auch in anderen Bundesländern werden bereits Aufstiegsprämien gezahlt. „Um allerdings einen „Flickenteppich“ zwischen den einzelnen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Fördersätze zu vermeiden“, so Heinrich Gringel, „sollte Hessen sich für eine schnellstmögliche bundeseinheitliche Regelung einsetzen.“


Arbeitsgemeinschaft der Hessischen
Handwerkskammern
Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden

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