Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Montag, 3. August 2020

Ausbildungsjahr 2020 – Auch später starten ist möglich!



Der 1. August gilt traditionell als Start des Ausbildungsjahres. Auch in diesem Jahr verzeichnet die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zu Essen (IHK) zum Monatsbeginn 1.800 neue registrierte Ausbildungsverträge. „Wir wünschen einen guten Start in die Ausbildung und ins Berufsleben“, begrüßt die stellvertretende Geschäftsführerin der Aus- und Weiterbildung Maike Fritzsching den neuen Ausbildungsjahrgang. „Auch wenn die Rahmenbedingungen schon mal einfacher waren, freuen wir uns über zahlreiche angehende Fachkräfte.“ - Im Jahr 2020 ist vieles anders. Covid-19 hat dazu geführt, dass Ausbildungsmessen ausgefallen sind, Berufsorientierung nicht stattfinden konnte und Vorstellungsgespräche verschoben werden mussten.
Die Folge: Der Ausbildungsmarkt ist in seiner Entwicklung mehrere Wochen hinterher. Im Vorjahr waren zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zwei Drittel der Ausbildungsverträge des Ausbildungsjahres abgeschlossen. Für dieses Jahr geht die IHK davon aus, dass deutlich mehr Ausbildungsverhältnisse erst später beginnen werden. Die IHK-Bildungsexpertin erläutert hierzu: „Auch wenn der 1. August üblicherweise als Ausbildungsstart gilt, so ist dieser keineswegs in Stein gemeißelt oder formal vorgegeben. Unternehmen werden auch bis in den Winter hinein noch Azubis einstellen.“ Trotz dieser Flexibilität gelte aber das Prinzip „je früher desto besser“, denn Spätstarter müssten versäumten Berufsschulstoff aufholen.

Dass auf dem Ausbildungsmarkt noch vieles möglich ist, verdeutlichen auch die in der letzten Woche veröffentlichten Zahlen der Arbeitsagenturen: In den Städten Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen waren zum Monatsende Juli noch 2.285 Ausbildungsplätze frei.

Auch auf der IHK-Lehrstellenbörse (https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/) bieten noch zahlreiche Betriebe Ausbildungsplätze an. Die IHK-Azubimacher (www.azubimacher.de) helfen zudem interessierten jungen Menschen gerne bei der Vermittlung.
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr,
Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen

IHK informiert - Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. August


03.08.2020 - Merkblatt der IHK informiert - Zum 1. August 2020 tritt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Daraus ergeben sich Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten. Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche „Wohlverhaltensregelungen“ aufgenommen bzw. bestehende Vorschriften an die Vorgaben der MiFID II angepasst.
Die IHK Saarland rät Betroffenen dazu, sich mit den Neuregelungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen. Sie hält hierfür ein spezielles Infoblatt bereit, G62a „Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. August 2020“, zu finden unter der Kennzahl 1755 auf www.saarland.ihk.de.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Donnerstag, 30. Juli 2020

Arbeitsmarkt im Juli - Bayerische Wirtschaft befürwortet Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld



30.07.2020. „Die gegenüber dem Vormonat gleichgebliebene Arbeitslosenquote von 3,9 Prozent im Juli am bayerischen Arbeitsmarkt zeigt eine Bodenbildung. Diese wird auch deutlich durch den dritten Anstieg in Folge bei der Zahl an Stellenangeboten, wenngleich auf niedrigem Niveau. Es wurden im Juli rund 21.000 neue Angebote in Bayern gemeldet, das sind nochmals 22 Prozent mehr als im Juni“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. anlässlich der Vorstellung der Juli-Zahlen vom Arbeitsmarkt durch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Die vbw wertet die gestiegene Zahl an Stellenangeboten als Vorboten, dass das Wirtschaftsgeschehen wieder in Gang kommt. Doch Brossardt warnt: „Nachhaltig ist das noch nicht. Corona hat den bayerischen Arbeitsmarkt weiter fest im Griff.

Eine schnelle Arbeitsmarkterholung ist nicht zu erwarten, Kurzarbeit und staatliche Maßnahmen verhindern derzeit Schlimmeres. Eine zweite Corona-Welle mit entsprechend einschneidenden staatlichen Maßnahmen kann die aufkeimende Hoffnung jederzeit zunichte machen. Daher sind die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung von Infektionen weiterhin richtig und notwendig.“

Die vbw weist darauf hin, dass die Unternehmen weiterhin das Instrument der Kurzarbeit nutzen, um Mitarbeiter im Betrieb zu halten. Sie fordert daher eine mögliche Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregeln bis Ende 2021. Brossardt warnt aber vor einer Koppelung der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen: „Weiterbildung kann für Betriebe sinnvoll sein und ist aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit attraktiv. Eine Pflicht zur Qualifizierung als Anspruchsvoraussetzung für den verlängerten Zugang zum Kurzarbeitergeld, wie sie Bundesarbeitsminister Heil vorschlägt, ist allerdings abzulehnen. Das wäre eine weitere Belastung für die Unternehmen. Weiterbildung muss bedarfsgerecht erfolgen und nicht mit der Gießkanne.“

Um den Wiederaufbau zu beschleunigen, fordert die vbw, auf alles zu verzichten, was die Unternehmen belastet: „Zu einem solchen Belastungsmoratorium gehört vor allem, auf jegliche Steuererhöhungen zu verzichten, bürokratische Hemmnisse abzubauen und keine neue Hürden für den Arbeitsmarkt zu errichten, wie zum Beispiel durch die Verschärfung der Befristungsregeln für Unternehmen“, sagte Brossardt.

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Freitag, 24. Juli 2020

Das Mobilitätsgesetz darf nicht zum Stillstandsgesetz für die Berliner Wirtschaft werden.


Verbände zu Eckpunkten Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz: „Wesentliche Punkte fehlen“ - Die im Mobilitätsbeirat vertretenen Kammern und Verbände halten die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) veröffentlichten Eckpunkte für die Integration des Wirtschaftsverkehrs in das Mobilitätsgesetz für unzureichend. Die Eckpunkte würden weder inhaltlich noch strukturell der Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs für die Stadt und für die Mobilitätswende gerecht, so die Beiratsmitglieder in ihrer Stellungnahme für die Senatsverwaltung.   
Die Wirtschaftsvertreter begrüßten zwar, dass sich wesentliche Anforderungen eines nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs wie die Einrichtung von Lieferzonen, Mikrodepots und Austauschplattformen zumindest als Stichworte wiederfänden. Allerdings fehlen konkrete Umsetzungsplanungen und belastbare Regelungen, um die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Wirtschaftsverkehrs auch zukünftig zu gewährleisten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der Erreichbarkeit von Gewerbestandorten, die Weiterentwicklung der Umschlagplätze für Ver- und Entsorgung und die Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs an Knotenpunkten durch bessere Ampelsteuerungen.

Das Berliner Mobilitätsgesetz soll die rechtliche Basis bilden für die Neuorganisation des Berliner Straßenraums im Sinne von Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Anforderungsgerechtigkeit. Das kann allerdings nur gelingen, wenn neben den Anforderungen des ÖPNV und des Fahrradverkehrs auch die des Wirtschaftsverkehrs zügig berücksichtigt werden, so die Wirtschaftsvertreter.
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Es spricht Bände, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis zumindest Eckpunkte für den Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz vorliegen. Leider muss man sagen: Ein großer Wurf sieht anders aus. Wenn der Politik wirklich daran gelegen ist, die Mobilitätswende in der Stadt voran zu treiben, muss sie dem Wirtschaftsverkehr den seiner Bedeutung für die Versorgung der Stadt entsprechenden Raum im Gesetz einräumen.“

Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin: „Handwerksbetriebe müssen ihre Kunden erreichen können, schließlich hält das Handwerk unsere Stadt am Laufen. Wir brauchen daher dringend ein eigenes Kapitel Wirtschaftsverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz, um die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen auch weiterhin sicherzustellen.“

Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg: „Das Mobilitätsgesetz darf nicht zum Stillstandsgesetz für die Wirtschaft werden. Der Verkehrssenat sieht den Wirtschaftsverkehr offenbar in erster Linie als Störfaktor. Das ist der falsche Ansatz für eine Stadt, in der Handwerker, Pflegedienste oder Paketboten ihre Kunden erreichen und Industrie, Supermärkte, Baustellen, Hotels und Händler beliefert werden müssen. Wir teilen das Ziel, den Verkehr so stadt- und umweltverträglich wie möglich zu organisieren. Dirigismus und Eingriffe in Geschäftsprozesse führen aber nicht weiter. Für ein Mobilitätskonzept braucht es zudem aktuelle und verlässliche Verkehrsdaten. Von Entscheidungen ohne eine solche Grundlage raten wir dringend ab.“

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Berlin-Brandenburg: „Allein 3 Millionen Tonnen Ware bewegen unsere Lebensmittelhändler jährlich. Um die Versorgung der Unternehmen und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu gewährleisten, brauchen wir u.a. dringend eine vernünftige Anzahl von Lieferzonen. Dazu benötigt Berlin unbedingt ein ordentliches Wirtschaftsverkehrskonzept.“

Gerd Bretschneider, Geschäftsführer Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V.: „Für die Transportunternehmen sind LKW und Straße faktisch der Arbeitsplatz. Insofern muss die Infrastruktur qualitativ und quantitativ dem Wirtschaftsverkehr den nötigen Raum für alle Prozesse gewähren. Dazu benötigen wir im Mobilitätsgesetz klar definierte Bedingungen, die genauso klar vollziehbar sind. Ladezonen sind hierfür ein anschauliches Beispiel.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link: https://www.ihk-berlin.de/mobilitaetsgesetz
Sie wurde verfasst von IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V., Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V., Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V., Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., Bauindustrieverband Ost e.V., Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg e.V. und ADAC Berlin-Brandenburg e.V.


IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Termine

ISMMA 2025 Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. --------- Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen. https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/