
Verbände zu Eckpunkten Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz:
„Wesentliche Punkte fehlen“ - Die im Mobilitätsbeirat vertretenen
Kammern und Verbände halten die von der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) veröffentlichten Eckpunkte für die
Integration des Wirtschaftsverkehrs in das Mobilitätsgesetz für
unzureichend. Die Eckpunkte würden weder inhaltlich noch strukturell der
Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs für die Stadt und für die
Mobilitätswende gerecht, so die Beiratsmitglieder in ihrer Stellungnahme
für die Senatsverwaltung.
Die Wirtschaftsvertreter begrüßten
zwar, dass sich wesentliche Anforderungen eines nachhaltigen
Wirtschaftsverkehrs wie die Einrichtung von Lieferzonen, Mikrodepots und
Austauschplattformen zumindest als Stichworte wiederfänden. Allerdings
fehlen konkrete Umsetzungsplanungen und belastbare Regelungen, um die
Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Wirtschaftsverkehrs auch
zukünftig zu gewährleisten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der
Erreichbarkeit von Gewerbestandorten, die Weiterentwicklung der
Umschlagplätze für Ver- und Entsorgung und die Erleichterung des
Wirtschaftsverkehrs an Knotenpunkten durch bessere Ampelsteuerungen.
Das Berliner Mobilitätsgesetz soll die rechtliche Basis bilden
für die Neuorganisation des Berliner Straßenraums im Sinne von
Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Anforderungsgerechtigkeit. Das kann
allerdings nur gelingen, wenn neben den Anforderungen des ÖPNV und des
Fahrradverkehrs auch die des Wirtschaftsverkehrs zügig berücksichtigt
werden, so die Wirtschaftsvertreter.
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer
der IHK Berlin: „Es spricht Bände, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis
zumindest Eckpunkte für den Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz
vorliegen. Leider muss man sagen: Ein großer Wurf sieht anders aus. Wenn
der Politik wirklich daran gelegen ist, die Mobilitätswende in der
Stadt voran zu treiben, muss sie dem Wirtschaftsverkehr den seiner
Bedeutung für die Versorgung der Stadt entsprechenden Raum im Gesetz
einräumen.“
Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin:
„Handwerksbetriebe müssen ihre Kunden erreichen können, schließlich hält
das Handwerk unsere Stadt am Laufen. Wir brauchen daher dringend ein
eigenes Kapitel Wirtschaftsverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz, um die
Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit handwerklichen Produkten
und Dienstleistungen auch weiterhin sicherzustellen.“
Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände
Berlin-Brandenburg: „Das Mobilitätsgesetz darf nicht zum
Stillstandsgesetz für die Wirtschaft werden. Der Verkehrssenat sieht den
Wirtschaftsverkehr offenbar in erster Linie als Störfaktor. Das ist der
falsche Ansatz für eine Stadt, in der Handwerker, Pflegedienste oder
Paketboten ihre Kunden erreichen und Industrie, Supermärkte, Baustellen,
Hotels und Händler beliefert werden müssen. Wir teilen das Ziel, den
Verkehr so stadt- und umweltverträglich wie möglich zu organisieren.
Dirigismus und Eingriffe in Geschäftsprozesse führen aber nicht weiter.
Für ein Mobilitätskonzept braucht es zudem aktuelle und verlässliche
Verkehrsdaten. Von Entscheidungen ohne eine solche Grundlage raten wir
dringend ab.“
Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband
Berlin-Brandenburg: „Allein 3 Millionen Tonnen Ware bewegen unsere
Lebensmittelhändler jährlich. Um die Versorgung der Unternehmen und
gleichzeitig den Verkehrsfluss zu gewährleisten, brauchen wir u.a.
dringend eine vernünftige Anzahl von Lieferzonen. Dazu benötigt Berlin
unbedingt ein ordentliches Wirtschaftsverkehrskonzept.“
Gerd Bretschneider, Geschäftsführer Fuhrgewerbe-Innung
Berlin-Brandenburg e.V.: „Für die Transportunternehmen sind LKW und
Straße faktisch der Arbeitsplatz. Insofern muss die Infrastruktur
qualitativ und quantitativ dem Wirtschaftsverkehr den nötigen Raum für
alle Prozesse gewähren. Dazu benötigen wir im Mobilitätsgesetz klar
definierte Bedingungen, die genauso klar vollziehbar sind. Ladezonen
sind hierfür ein anschauliches Beispiel.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ihk-berlin.de/mobilitaetsgesetz Sie
wurde verfasst von IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin,
Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V., Fuhrgewerbe-Innung
Berlin-Brandenburg e.V., Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V.,
Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., Bauindustrieverband Ost e.V.,
Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg e.V. und ADAC
Berlin-Brandenburg e.V.
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