Mang: „Geschäfte, Gaststätten, Kitas, Schulen sollten schrittweise 
schnellstmöglich öffnen, sobald Infektionsschutz es erlaubt“. Die 
hessische Wirtschaft hofft auf eine schrittweise Öffnung von Geschäften 
und Gaststätten sowie von Kindertagesstätten und Schulen, sobald der 
Infektionsschutz dies erlaubt, da die Ausbreitung des Coronavirus 
wirksam verlangsamt wird. Dazu, wie dann die Lockerungen erfolgen 
könnten, hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) 
einen 4-Phasen-Plan vorgelegt, der gestern vom VhU-Präsidium beschlossen
 wurde. -  „Die Lockerungen sollten in mehreren Phasen erfolgen, sich 
weitgehend an den jeweils geltenden Vorschriften zur Einschränkung von 
Kontakten in der Öffentlichkeit orientieren und den Schutz von Älteren 
und Vorerkrankten besonders im Blick haben“, sagte VhU-Präsident Wolf 
Matthias Mang. Die Dauer einzelner Phasen sei nicht vorab definierbar. 
Sie könne Wochen oder Monate betragen.
 
Mang dankte der Landesregierung sowie den Beschäftigten in den 
Verwaltungen für den „entschlossenen Einsatz und klugen Pragmatismus“ in
 der Reaktion auf die Pandemie. Er bekräftigte, dass die hessische 
Wirtschaft die Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte in räumlicher 
Nähe sowie die Beschränkungen und Verbote wirtschaftlicher Tätigkeiten 
unterstütze, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Wir tragen 
das mit, obwohl der harte Kurs für viele Unternehmen extrem negative 
Konsequenzen hat. Schon jetzt ist klar, dass die Wirtschaftsleistung in 
Deutschland in 2020 um mehr als 5 Prozent oder 175 Mrd. Euro sinken 
wird. Wir müssen diesen schmerzhaften Weg gehen – in der Hoffnung, dass 
‚die Medizin wirkt‘ und umso schneller Lockerungen erwogen und 
vorbereitet werden können.“ Die VhU fordere ausdrücklich keine 
vorzeitigen Lockerungen, etwa während der Osterferien.
Mang betonte, in der aktuellen Lage bleibe es wichtig, einen 
teilweisen industriellen oder gar gesamtwirtschaftlichen „Shutdown“ 
strikt zu verhindern, wie er mancherorts diskutiert oder in manchen 
Staaten praktiziert wird: „Die industriellen Lieferketten müssen 
erhalten werden!“
Die VhU hofft, dass beginnend ab Montag, 20. April 2020, eine 
schrittweise Rücknahme der Beschränkungen und Verbote wirtschaftlicher 
Tätigkeiten sowie eine Öffnung von Kindertagesstätten und Schulen, 
zumindest der Berufsschulen, verantwortbar wären und dann umgesetzt 
würden – soweit es die Erfordernisse des Infektionsschutzes erlauben. 
Ansonsten sollten die wirtschaftlichen Tätigkeiten schnellstmöglich 
später wieder schrittweise zugelassen werden, um wirtschaftliche Schäden
 zu begrenzen, erläuterte Mang.
Phase 1
 In der ersten Phase der Lockerungen sollten laut VhU alle
 Geschäfte und Dienstleistungen ihre Räume wieder öffnen dürfen, wo eine
 Begrenzung der Anzahl der Kunden sowie der Abstand von Personen 
gewährleistet werden könnten. Beispiele seien Verkaufsstellen von 
Fahrrädern und Autos, Buchläden, Kleidungs- und Schuhgeschäfte, Möbel- 
und Einrichtungsgeschäfte oder Elektrofachgeschäfte. Dabei sollte sich 
die Limitierung der Personenzahl in Räumen bzw. pro Fläche daran 
orientieren, was derzeit für Bäckereien und Supermärkte gelte.
Restaurants und Cafés könnten laut VhU beispielsweise unter der 
Auflage wieder öffnen, dass sie ihre Innenräume bzw. Außenflächen so 
umgestalten und die Anzahl der Tische so begrenzen, dass zwischen 
Gruppen von Gästen ein großer Abstand gewährleistet sei. Auch eine 
Begrenzung der Anzahl der Stühle je Tisch erscheine angemessen, 
beispielsweise auf zwei Stühle je Tisch bzw. mehr für Mitglieder 
desselben Haushalts. Falls erforderlich, könnte die Landesregierung die 
Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben abends begrenzen.
Die Landesregierung sollte prüfen, ob eine Öffnung der 
Kindertagesstätten und Schulen nach den Osterferien möglich sei. 
Zumindest sollten die Berufsschulen öffnen, da die Berufsschüler ohnehin
 die Betriebe aufsuchen dürften, um ihre Ausbildung fortzusetzen. Mang: 
„Ein zeitliches Verschieben von Bildungspartizipation wäre ein Nachteil 
für unsere jungen Menschen. Deshalb war es richtig, die Abiturprüfungen 
fortzusetzen.“ Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs und der 
Kinderbetreuung sei auch bedeutsam, weil nur so Eltern mit der 
notwendigen Aufmerksamkeit ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten.
Phase 2
 In einer zweiten Phase, wenn die Landesregierung die 
Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum von derzeit maximal zwei Personen
 lockere, z. B. auf fünf Personen, sollten weitere wirtschaftliche 
Tätigkeiten zugelassen werden, in denen Ansammlungen von mehr als zwei 
Personen üblich seien, bei denen aber noch eine Begrenzung der Kontakte 
gut möglich ist.
Ausgewählte Dienstleistungen wie Friseure, die auch körperliche 
Berührungen beinhalten, sollten wieder zugelassen werden, wenn die 
Dienstleister sich und die Kunden ausreichend schützen. 
Übernachtungsangebote zu touristischen und privaten Zwecken sollten 
wieder erlaubt werden, aber nur für Individualtouristen oder kleine 
Gruppen.
Die Angebote an öffentlichen Bus- und Bahnverkehren sollten schnell 
erhöht werden, um nach und nach den Berufspendlern, die derzeit im 
Homeoffice arbeiten, den Weg zur Arbeitsstätte im ÖPNV wieder zumuten zu
 können. Durch eine möglichst hohe Taktung sollte die Zahl der Personen 
im jeweiligen Bus oder Zugwaggon reduziert gehalten werden. Die 
öffentliche Verwaltung sei ebenfalls zügig wieder zu öffnen, auch für 
den Besucherverkehr. Allgemeine Einreisebeschränkungen nach Deutschland 
sollten aufgehoben werden, sofern dem der Infektionsschutz nicht 
entgegenstehe. Ausnahmen im Luftverkehr seien nötig.
Phase 3
 Eine dritte Phase könne beginnen, wenn die staatlich 
angeordnete Begrenzung von Kontakten im öffentlichen Raum aufgehoben 
würde. Voraussichtlich werde es aber weiter eine Empfehlung zur 
Vermeidung räumlicher Nähe mit Älteren und Vorerkrankten geben. In 
dieser dritten Phase sollten zusätzliche wirtschaftliche und kulturelle 
Einrichtungen für Freizeitaktivitäten zugelassen werden, bei denen 
Berührungen von Personen zwar nicht die Regel seien, aber auch nicht 
ausgeschlossen werden können.
Es sollte keine Mobilitätsbeschränkungen mehr geben, die Grenzen 
sollten wieder geöffnet werden. Übernachtungsangebote zu touristischen 
und privaten Zwecken sollten unbeschränkt erlaubt werden. 
Reisebusverkehre und Schiffsausflüge sollten wieder zulässig sein.
Phase 4
 Erst in einer späteren Phase, wenn der Infektionsschutz 
weitgehende Normalität wieder zulasse, sollten alle wirtschaftlichen 
Tätigkeiten wieder erlaubt werden, in denen menschliche Nähe bis hin zu 
Berührungen normal ist. Dazu gehörten etwa Tanzveranstaltungen, 
Diskotheken, Bars, Kneipen, Freizeitparks und Jahrmärkte sowie 
kulturelle Einrichtungen mit enger Bestuhlung wie Kinos, Theater, 
Freilichttheater, Schauspiel- und Konzerthäuser.
Das VhU-Positionspapier zur schrittweisen Zulassung wirtschaftlicher Tätigkeiten finden Sie hier: 
https://www.vhu.de/newsroom/meldungen/details/tx_news/corona-krise-4-phasen-plan-der-hessischen-wirtschaft.html
 Geschäftsführer Kommunikation und Presse, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)