Im Programm der Bundesregierung klafft eine Lücke bei den Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand. Für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten werden die angekündigten Liquiditätshilfen in Form von KfW-Krediten nicht ausreichen. Bisher haben nur einzelne Bundesländer unterschiedliche finanzielle Soforthilfen in Form von Zuschüssen auch für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten in Aussicht gestellt. Im Programm der Bundesregierung sind direkte Zuschüsse für den Mittelstand (ab zehn Beschäftigte) nicht enthalten.
Die angekündigten KfW-Krediten mit höherer staatlicher Risikoübernahme von bis zu 90 Prozent sind ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings stellt das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren über die Hausbanken nach wie vor einen unsicheren Zeitrahmen dar. Die Unternehmerinnen mahnen an, dass dieser Prozess weiter verschlankt und beschleunigt werden muss, da vielen Unternehmen die Zeit davonrennt. Eine Lösung wäre die direkte Prüfung und Auszahlung durch die KfW. Auch wenn Kredite vorübergehend für Liquidität sorgen, bleibt ungewiss, ob die Wirtschaftslage nach der akuten Krise eine Rückzahlung der Kredite ermöglicht.
Kredite sind generell ein Schuldenrisiko. Kleine und mittlere Unternehmen brauchen jetzt Kredite mit eingeschränkter Tilgungspflicht, die sie in den Folgejahren nur dann zurückzahlen müssen, wenn das Einkommen der Selbständigen bzw. der Gewinn des Unternehmens über einer bestimmten Grenze liegen. Auch längere Laufzeiten für laufende Kredite von Unternehmen wären eine wichtige Maßnahme, um die Tilgung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Unternehmen wieder wirtschaftlich betrieben werden können. Eine schnelle Liquiditätshilfe wäre das Aussetzen der Vorauszahlungen der Unternehmenssteuern sowie der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Erleichterungen bei Bezug und Dauer des Kurzarbeitergeldes sind richtig. Die Unternehmerinnen weisen aber darauf hin, dass diese Erleichterungen keine Anwendung finden in Kleinstbetrieben, in denen mehrheitlich Minijobber tätig sind, und zwar nicht nur in der Gastronomie und Eventbranche, weil kein Kurzarbeitergeld für Minijobber gewährt wird. Eine Ausweitung des Kurzarbeitergelds für Minijobber ist daher dringend geboten. Außerdem weist der Verband darauf hin, dass in Teilzeit beschäftigte Alleinerziehende mit 67 Prozent ihres Einkommens aus dem Kurzarbeitergeld oft nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Die vom Bund angekündigten Ermessensspielräume der Finanzbehörden bei der Gewährung von Steuererleichterungen für betroffene Unternehmen sind Kannregelungen und schaffen keine Rechtssicherheit. Die Unternehmerinnen erwarten mit Sorge, dass Behörden weiterhin restriktiv agieren und Anträge mehrheitlich ablehnen. Hier muss Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen werden.
Für Selbständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen drängt die Zeit. Noch vor 14 Tagen waren von den Auswirkungen der Corona-Pandemie nur rund die Hälfte der Unternehmerinnen des VdU betroffen. Die erneute Mitgliederbefragung von letzter Woche zeigt, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Unternehmerinnen die Auswirkungen spüren, und zwar in einem deutlich stärkeren Maße. Die Zahl der Betriebsschließungen ist auf 17 Prozent gestiegen, mehr als die Hälfte muss Stornierungen von Aufträgen in Kauf nehmen. Angesichts der rasanten Entwicklungen appellieren die Unternehmerinnen an die Politik schnell und unbürokratisch zu handeln.
Über den VdU
Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.
Verband deutscher Unternehmerinnen e. V.
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