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Mittwoch, 4. Dezember 2019

Steuerrechtsänderungen 2020: Das sollten Steuerzahler wissen.


Bund der Steuerzahler informiert über die wichtigsten Neuerungen -  Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler macht den Check und zeigt, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im kommenden Jahr im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert. Zum Jahreswechsel haben wir mehrere aktuelle Gesetzespakete durchforstet: Von E wie Elektromobilität über K wie Klimapaket bis V wie Versicherungssteuergesetz hat der Bund der Steuerzahler die entscheidenden Steuerrechtsänderungen zusammengetragen.  Ausführliche Zahlen, Daten und Fakten enthält das neue Servicematerial „Steuerrechtsänderungen 2020“.
Zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern sich 2020
·         Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig.
·         Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.
·         Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge.
·         Unternehmer und Bauherren können womöglich mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
·         E-Books und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.
Diese und viele weitere Änderungen enthält unser neues Servicematerial.
Die „Steuerrechtsänderungen 2020“ können Mitglieder auf www.steuerzahler.de herunterladen. Andere Interessierte erhalten das Material kostenfrei unter info@steuerzahler.de, Medienvertreter wenden sich bitte an presse@steuerzahler.de
Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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