Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Freitag, 13. September 2019

Wirtschaft gegen Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe im Saarland.


Keine weiteren Belastungen: Finanzierung der Tourismusinfrastruktur ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe - „Die Finanzierung der touristischen Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht zu einer weiteren Sonderlast für einzelne Branchen und  Unternehmen führen. Bereits heute ist das Saarland Hochsteuerland. Die finanzielle Belastung der Unternehmen durch Steuern und Beiträge ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich. Wird nun auch noch ein Tourismusbeitrag eingeführt, schadet dies dem Wirtschaftsstandort Saarland gleich in mehrfacher Hinsicht: Er verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit.
Die Kommunen sollten stattdessen Einnahmen dort generieren, wo die Belastung im Saarland nur unterdurchschnittlich ist – etwa die Grundsteuer B.“ So kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen im Vorfeld der Anhörung im Landtag am 12. September die von der Landesregierung geplante Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrags im Saarland.

Tourismusbeitrag belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Zusammen mit der IHK sprechen sich auch die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), der Dehoga Saarland und der Handelsverband Saar gegen zusätzliche Belastungen der Wirtschaft aus. Sie weisen insbesondere darauf hin, dass die Kommunen bereits über die Gewerbebesteuer an der Wertschöpfung im touristischen Sektor partizipieren. Insgesamt beläuft sich die finanzielle Mehrbelastung der Unternehmen der Saarwirtschaft gegenüber dem Bundesschnitt auf inzwischen fast 60 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus können einzelne Kommunen unter engen Voraussetzungen Kurbeiträge erheben. Die nun geplante Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) weitet den Kreis dieser Gemeinden erheblich aus. Die Zahl der beitragspflichtigen Unternehmen wird dadurch größer, so dass zukünftig alle Unternehmen beitragspflichtig werden, denen durch den Tourismus vermeintliche Vorteile entstehen.
Aus Sicht der Verbände läuft ein derartiger neuer Beitrag auf eine doppelte Finanzierung hinaus, da der Betrieb und die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur heute bereits aus dem Gewerbesteueraufkommen geleistet werden können. Mit anderen Worten: Kommunen, die eine solche Abgabe einführen, müssen die Gewerbesteuer entsprechend reduzieren. Nach Auffassung der Wirtschaft wird ein Tourismusbeitrag vor allem kleine und mittlere Unternehmen belasten. Sollte er eingeführt werden, stehen die Unternehmen vor der Notwendigkeit, entweder Preiserhöhungen durchzusetzen oder die Mehrbelastung selbst zu tragen.

Gleiches gilt für die Einführung einer Tourismusabgabe, mit der die Übernachtungsgäste belastet werden sollen. Der gestiegene Wettbewerb und die hohe Preistransparenz werden in vielen Fällen dazu führen, dass sich die ohnehin unterdurchschnittliche Gewinnmarge der Hotelbetriebe weiter verschlechtert. Darüber hinaus würden sowohl eine Tourismusabgabe als auch ein Tourismusbeitrag die bereits hohe Bürokratielast nochmals deutlich erhöhen.  

Erheblicher Nachbesserungsbedarf

Zudem sehen die Kammern und Verbände erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Formulierung der Gesetzesvorlage, um die negativen Folgen für die Wirtschaft in Grenzen zu halten. Besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Option, dass die Gemeinden ohne  eine verbindliche Kopplung an die Ziele der Tourismusstrategie touristische Mittel generieren können, stößt in der Wirtschaft auf Kritik. „Das halten wir für den falschen Weg. Investitionen in die touristische Infrastruktur verlangen ein abgestimmtes interkommunales Engagement. Es ist daher sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe und die touristischen Akteure bei der Entscheidung zur Verwendung der Gelder eingebunden werden“, so Klingen.

Aus Sicht der Wirtschaft sollten Unternehmer, die zur Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen herangezogen werden, gegenüber der Kommune auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der zielgerichteten Verwendung der eingenommenen Mittel haben. Die Aufnahme eines derartigen Mitbestimmungsrechts in die Gesetzesvorlage würde diesem Ansinnen Rechnung tragen.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Donnerstag, 5. September 2019


Angekommen, herausgefordert, angepackt! - Stand und Perspektiven der Arbeitsmarktintegration im Saarland. -  Wie ist der Stand der Arbeitsmarktintegration in Deutschland und im Saarland? Was läuft gut und wo gibt es noch Defizite und Herausforderungen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des Vereins „Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen“ in der IHK Saarland. Mit von der Partie war auch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die ebenso wie der Verein ein positives Resümee des bisher Erreichten zog.

Heino Klingen, Vorsitzender von Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen e.V. und IHK-Hauptgeschäftsführer betonte: „Die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt hat im Saarland besser funktioniert als in vielen anderen Bundesländern. Ursächlich dafür sind sicherlich die Kleinheit unseres Bundeslandes und die damit verbundenen kurzen Wege. Es ist aber vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die politischen Verantwortlichen frühzeitig die richtigen Weichen gestellt haben und alle wichtigen Akteure zusammengebracht wurden. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass sehr viele saarländische Unternehmen bereit waren und weiterhin bereit sind, Geflüchtete in ihren Betrieben aufzunehmen, sie auszubilden und ihnen mit einem Arbeitsplatz eine Perspektive zu bieten.“

Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit untermauerte mit aktuellen Zahlen zur derzeitigen Situation von Geflüchteten auf dem saarländischen Arbeitsmarkt das Geleistete: „Nach den aktuellen Daten sind 4.500 geflüchtete Frauen und Männer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Dies sind 1.700 oder 60 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der größte Teil der Beschäftigten arbeitet in der Zeitarbeit, im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe. Nach wie vor sind gute Sprachkenntnisse der wichtigste Erfolgsfaktor für eine Arbeitsaufnahme.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Montag, 12. August 2019

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handwerkernachrichten
Jack Hauswald

Hirtenpfad 1
26506 Norden /Ns.
redaktion@handwerkernachrichten.de

Mittwoch, 7. August 2019

Kleine Betriebe brauchen deutsch sprechende Mitarbeiter.


Deutsch als Voraussetzung zur Einschulung - Der Landesvorstand der Mittelstands-Union (MU) unterstützt die Forderung des MIT-Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann, ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen zur Voraussetzung für eine Einschulung zu machen. Er sagte: „Kinder, die kaum Deutsch sprechen, dürfen in der ersten Klasse nicht benachteiligt sein.“ Neben verpflichtenden Sprachtests im 5. Lebensjahr sollen Kinder mit Sprachdefiziten Vorschulkurse besuchen. Der MU-Landesvorsitzende Franz Josef Pschierer hat kein Verständnis für die aktuelle Diskussion und den Vorwurf, Linnemann habe ein Grundschulverbot für ausländische Kinder gefordert. „Ich stimme Carsten Linnemann zu. Mangelnde Sprachkenntnisse schaden nicht nur den Schülern mit schlechten Deutschkenntnissen, sie gefährden auch einen erfolgreichen und effizienten Grundschulunterricht sowie das Gelingen von Integration“, so Pschierer. Darüber hinaus stellte Pschierer fest: „Auch in den kleinen und mittleren Betrieben sind mangelnde Sprachkenntnisse ein ernstzunehmendes Problem. Unsere Betriebe leiden darunter. Neben Sprachkenntnissen mangelt es auch oft an anderen Grundkenntnissen, wie beispielsweise das Beherrschen von Grundrechenarten.“

CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus, Mies-van-der-Rohe-Straße 1, 80807 München

Info zur Einreise von nigerianischen Migranten >> https://www.welt.de/politik/ausland/article189516909/Nigeria-BND-warnt-vor-brutalen-Mafia-Banden-in-Europa.html

Termine

ISMMA 2025 Kommen Sie zum Community Event 2025 im Saarland! Am 8. und 9. März 2025 geht die ISMMA (Innung Saarland Mode Messe Award) im E-Werk in Saarbrücken in die zweite Runde. --------- Vom 13. bis 17. Januar 2025 öffnet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, in München ihre Türen. https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/innovation/blog-1/ausblick-auf-die-bau-2025-die-zukunft-des-bauens-aktiv-gestalten/