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Freitag, 24. Juli 2020

Das Mobilitätsgesetz darf nicht zum Stillstandsgesetz für die Berliner Wirtschaft werden.


Verbände zu Eckpunkten Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz: „Wesentliche Punkte fehlen“ - Die im Mobilitätsbeirat vertretenen Kammern und Verbände halten die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) veröffentlichten Eckpunkte für die Integration des Wirtschaftsverkehrs in das Mobilitätsgesetz für unzureichend. Die Eckpunkte würden weder inhaltlich noch strukturell der Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs für die Stadt und für die Mobilitätswende gerecht, so die Beiratsmitglieder in ihrer Stellungnahme für die Senatsverwaltung.   
Die Wirtschaftsvertreter begrüßten zwar, dass sich wesentliche Anforderungen eines nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs wie die Einrichtung von Lieferzonen, Mikrodepots und Austauschplattformen zumindest als Stichworte wiederfänden. Allerdings fehlen konkrete Umsetzungsplanungen und belastbare Regelungen, um die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Wirtschaftsverkehrs auch zukünftig zu gewährleisten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der Erreichbarkeit von Gewerbestandorten, die Weiterentwicklung der Umschlagplätze für Ver- und Entsorgung und die Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs an Knotenpunkten durch bessere Ampelsteuerungen.

Das Berliner Mobilitätsgesetz soll die rechtliche Basis bilden für die Neuorganisation des Berliner Straßenraums im Sinne von Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Anforderungsgerechtigkeit. Das kann allerdings nur gelingen, wenn neben den Anforderungen des ÖPNV und des Fahrradverkehrs auch die des Wirtschaftsverkehrs zügig berücksichtigt werden, so die Wirtschaftsvertreter.
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Es spricht Bände, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis zumindest Eckpunkte für den Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz vorliegen. Leider muss man sagen: Ein großer Wurf sieht anders aus. Wenn der Politik wirklich daran gelegen ist, die Mobilitätswende in der Stadt voran zu treiben, muss sie dem Wirtschaftsverkehr den seiner Bedeutung für die Versorgung der Stadt entsprechenden Raum im Gesetz einräumen.“

Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin: „Handwerksbetriebe müssen ihre Kunden erreichen können, schließlich hält das Handwerk unsere Stadt am Laufen. Wir brauchen daher dringend ein eigenes Kapitel Wirtschaftsverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz, um die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen auch weiterhin sicherzustellen.“

Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg: „Das Mobilitätsgesetz darf nicht zum Stillstandsgesetz für die Wirtschaft werden. Der Verkehrssenat sieht den Wirtschaftsverkehr offenbar in erster Linie als Störfaktor. Das ist der falsche Ansatz für eine Stadt, in der Handwerker, Pflegedienste oder Paketboten ihre Kunden erreichen und Industrie, Supermärkte, Baustellen, Hotels und Händler beliefert werden müssen. Wir teilen das Ziel, den Verkehr so stadt- und umweltverträglich wie möglich zu organisieren. Dirigismus und Eingriffe in Geschäftsprozesse führen aber nicht weiter. Für ein Mobilitätskonzept braucht es zudem aktuelle und verlässliche Verkehrsdaten. Von Entscheidungen ohne eine solche Grundlage raten wir dringend ab.“

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Berlin-Brandenburg: „Allein 3 Millionen Tonnen Ware bewegen unsere Lebensmittelhändler jährlich. Um die Versorgung der Unternehmen und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu gewährleisten, brauchen wir u.a. dringend eine vernünftige Anzahl von Lieferzonen. Dazu benötigt Berlin unbedingt ein ordentliches Wirtschaftsverkehrskonzept.“

Gerd Bretschneider, Geschäftsführer Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V.: „Für die Transportunternehmen sind LKW und Straße faktisch der Arbeitsplatz. Insofern muss die Infrastruktur qualitativ und quantitativ dem Wirtschaftsverkehr den nötigen Raum für alle Prozesse gewähren. Dazu benötigen wir im Mobilitätsgesetz klar definierte Bedingungen, die genauso klar vollziehbar sind. Ladezonen sind hierfür ein anschauliches Beispiel.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link: https://www.ihk-berlin.de/mobilitaetsgesetz
Sie wurde verfasst von IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V., Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V., Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V., Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., Bauindustrieverband Ost e.V., Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg e.V. und ADAC Berlin-Brandenburg e.V.


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