Business-blogger

Business-blogger mit täglichen Nachrichten und Themenbeiträgen von Industrie-und Handelskammern (IHK ) aus Deutschland und Österreich.

Donnerstag, 26. September 2019

Grundsteuer sollte in Hessen unbürokratisch als Flächensteuer ohne Mehrbelastung von Bürgern und Betrieben erhoben werden.



Landtagsdebatte zu Grundsteuer  - Reimann: „Hessen sollte einfaches Flächenmodell einführen, sobald die Länder eine eigene Regelungskompetenz nach der Grundsteuerreform haben.“ - Die Grundsteuer sollte in Hessen unbürokratisch als Flächensteuer ohne Mehrbelastung von Bürgern und Betrieben erhoben werden, sobald die Länder eine eigene Regelungskompetenz nach der Grundsteuerreform haben. Das fordert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) anlässlich der heutigen Landtagsdebatte.

„Je einfacher die Steuer erhoben wird, desto besser ist sie. Wir werben dafür, dass in Hessen ein unbürokratisches und aufkommensneutrales Flächenmodell einführt wird“, erklärte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt.

Die VhU begrüßt, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (20.09.2019) für eine umfassende Regelungskompetenz der Länder bei der Erhebung der Grundsteuer votiert hat. Reimann: „Eine solche Länderöffnungsklausel gehört ins neue Grundsteuergesetz! Bundestag und Bundesregierung sollten dem zustimmen.
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

Mittwoch, 25. September 2019

Negative Entwicklung der saarländischen Wirtschaft hält an.


IHK zu den Wachstumszahlen im ersten Halbjahr 2019 - Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen: „Die negative Entwicklung der saarländischen Wirtschaft zeichnete sich bereits seit dem Frühsommer ab, als die Saarindustrie immer stärker in den Sog der weltweiten Konjunkturschwäche geriet. Solange der Handelskonflikt zwischen den USA und China nicht beigelegt wird, dürfte sich daran auch wenig ändern.
Deshalb sollte die Politik im Bund auch nicht länger die Augen davor verschließen, dass Deutschland eine veritable Wachstumskrise droht. Aus Sicht der IHK ist es deshalb an der Zeit, die konjunkturellen Binnenkräfte zu stärken. Ansatzpunkte hierfür wären eine umfassende Investitions- und Innovationsoffensive sowie weitere vertrauensbildende Maßnahmen im steuerlichen Bereich – etwa die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Montag, 23. September 2019

Klimapaket nur halb gepackt - Wie handlungsfähig ist diese Regierung noch?


Die Beschlüsse des Klimakabinetts sind leider nicht der erhoffte große Wurf. Trotz einer Vielzahl sinnvoller Ansätze und einiger richtiger Instrumente fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept, das marktwirtschaftliche Möglichkeiten zielgerichtet und effizient für den Klimaschutz nutzt und zugleich Fehlentwicklungen der Energiewende mutig begegnet. Wir befürchten, dass so die Komplexität der Energie- und Klimapolitik noch größer, damit noch störanfälliger und voraussichtlich auch teurer wird....Hier die Stellungnahmen von Verbänden und Kammern...
„Dass die Bundesregierung nun endlich die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Angriff nimmt, ist ein gutes Zeichen“, kommentiert Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das Klimaschutzpaket der Bundesregierung. „Besonders erfreulich ist die Förderung der seriellen Sanierung, denn um die notwendige Erhöhung der Sanierungsquote unseres Gebäudebestands zu erreichen, braucht es attraktive, effiziente und vor allem großmaßstäbliche Lösungsansätze. Serielle und industrielle Bauweisen können hier einen wichtigen Beitrag leisten“, so Babiel weiter. „Die Bundesregierung muss jetzt schnell die entsprechenden Rahmen-bedingungen schaffen. Ein wichtiger Schritt wäre, den Quartiersansatz auf einen Portfolioansatz zu erweitern, der die gemeinsame Bearbeitung auch nicht räumlich zusammenhängenden Gebäudebeständen ermöglicht“, sagt Babiel. „Der Fokus muss endlich vom Wohnungsbau auf alle anderen Gebäudetypologien erweitert werden.
Umfassende Servicepakete könnten die komplette Projektabwicklung von der Bestandsaufnahme über das Mietermanagement bis zur Betriebsaufnahme beinhalten. Hierfür hat die BAUINDUSTRIE Lösungen parat“, fügt Babiel hinzu.
Zu bedauern sei, dass keine steuerliche Förderung für kommerziell genutzte bzw. vermietete Gebäude vorgesehen ist. „Hier lässt die Bundesregierung Einsparpotenzial liegen. Der benötigte Sanierungsschub auch bei Nicht-Wohngebäuden bleibt damit aus“, so Babiel abschließend.
 
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
www.bauindustrie.de
Schwannecke: Beschlüsse des Klimakabinetts nicht der erhoffte große Wurf
Zu den vom Klimakabinett getroffenen Beschlüssen erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Die Beschlüsse des Klimakabinetts sind leider nicht der erhoffte große Wurf. Trotz einer Vielzahl sinnvoller Ansätze und einiger richtiger Instrumente fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept, das marktwirtschaftliche Möglichkeiten zielgerichtet und effizient für den Klimaschutz nutzt und zugleich Fehlentwicklungen der Energiewende mutig begegnet. Wir befürchten, dass so die Komplexität der Energie- und Klimapolitik noch größer, damit noch störanfälliger und voraussichtlich auch teurer wird.
Mit der Entscheidung für eine Mengensteuerung von CO2 mit Zertifikatehandel – nun auch im Gebäude- und Verkehrsbereich – wird im Grundsatz der richtige Weg eingeschlagen. Durch die engen Vorgaben für den Zertifikatepreis werden sich die marktwirtschaftlichen Steuerungspotenziale dieses Ansatzes jedoch nicht entfalten können. Absehbar wird die neue CO2-Bepreisung vor allem als Finanzierungsquelle dienen, um Klimaaktionismus fortzusetzen.  Die vorgesehenen geringfügigen Reduzierungsschritte für die EEG-Umlage ändern hieran nichts.
Das für 2026 angekündigte Ende für den Einbau neuer Ölheizungen ist das Gegenteil einer auf Innovationen, Technologieoffenheit und Wettbewerb beruhenden Klimapolitik. Auch im Lichte der vorgesehenen Austauschförderung ist dieses Technologieverbot grundsätzlich falsch.
Demgegenüber begrüßen wir, dass nun endlich eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung eingeführt werden soll. Sie ist ein wichtiges Anreizinstrument. Ein Großteil der CO2 Emissionen kommt aus dem Gebäudebereich. In diesem Sektor mit Innovations- und Investitionsimpulsen anzusetzen ist richtig. Insbesondere hier liegt auch der Beitrag, den das Handwerk zum wirksamen Klimaschutz leisten kann und mit seiner Kompetenz leisten will. Wichtig ist, dass die energetische Sanierungsförderung jetzt zügig, wirkmächtig und mit verlässlicher langfristiger Perspektive eingeführt wird. Sonst droht Attentismus – und damit weiterer Stillstand bei der Gebäudeeffizienz.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Mang: „Klimapaket bietet Einstieg in marktwirtschaftlichen und ökologisch wirksamen Klimaschutz. Gut, dass CO2-Deckel statt CO2-Steuer kommt.“

Als „Einstieg in einen marktwirtschaftlich ausgerichteten und ökologisch wirksamen Klimaschutz“ hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die heutigen klimapolitischen Beschlüsse von CDU/CSU und SPD im Bund bezeichnet. „Das Klimaschutzpaket der Koalition ist besser als noch vor Wochen gedacht, aber es beinhaltet leider auch Widersprüche und unnötige Belastungen für Bürger und Betriebe“, sagte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang.

Mang: „Es ist sehr gut, dass ein nationaler CO2-Deckel mit Zertifikatehandel für Verkehr und Gebäude kommt und keine CO2-Steuer mit ungewisser ökologischer Wirkung. Ein schrittweise sinkender CO2-Deckel garantiert, dass weniger CO2 ausgestoßen wird. Der Zertifikatehandel sorgt für Kosteneffizienz und Technologieoffenheit. Die VhU hat seit Jahren für genau diesen Klimaschutzansatz geworben.“

„Auch die Bekenntnisse zu marktwirtschaftlichen Instrumenten und Technologieoffenheit sind richtig. Aber die Koalition hält sich leider nicht konsequent daran: Die Anhebung der Luftverkehrsteuer, das Verbot neuer Ölheizungen und die Ausweitung der LKW-Maut sind klimapolitisch nicht zu rechtfertigen, wenn es CO2-Deckel gibt, die Kerosin sowie Heizöl und Diesel erfassen. Einzelne Techniken zu verteuern oder gar zu verbieten, bringt dem Klima nichts, widerspricht dem Prinzip der Technologieoffenheit und verteuert den heimischen Wirtschaftsstandort. Auch die anfänglichen Festpreise im Zertifikatehandel machen Klimaschutz unnötig unflexibel und eventuell sogar teurer“, sagte der VhU-Präsident. Er bedauerte, dass das Paket streckenweise ein „widersprüchlicher und nicht technologieoffener Maßnahmendschungel“ sei.

Mang begrüßte die angekündigte, moderate Senkung der EEG-Umlage. Er lobte ferner die Absicht, die Pendlerpauschale anzuheben, um Berufspendler zu entlasten, da mit einem leichten Anstieg der Preise für Benzin und Diesel zu rechnen sei. Zudem zeigte er sich zufrieden, dass die Koalition keine neuen Schulden machen wolle.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

Licht und Schatten beim Klimakompromiss

Statement von IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer zu den Entscheidungen des Klimakabinetts: Die IHK begrüßt, dass die Bundesregierung ein Emissionshandelssystem für den Verkehrs- und Gebäudebereich einführen will. Damit macht Deutschland einen ersten Schritt, um seine Klimaschutzziele in diesen Bereichen zu erreichen. Ein Hemmnis auf diesem Weg ist allerdings die Ausgabe der Zertifikate zu Festpreisen. Damit wird die Wirksamkeit des Systems stark beschnitten, da es kaum zu Innovationen bei den Unternehmen und Verhaltensänderungen bei den Bürgern anreizt.

Positiv ist auch, dass die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms abgesenkt werden soll. Wir hätten uns hier aber mehr Mut gewünscht. Schließlich stehen gerade unsere saarländischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb und zahlen mit die höchsten Strompreise in ganz Europa. Insofern sind eine Absenkung der Stromsteuer und eine vollständige Befreiung der Eigenstromproduktion von der EEG-Umlage dringend geboten.

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

„Klimakompromiss weist insgesamt in die richtige Richtung“
Brossardt: „Echtes Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr bringt effektiven Klimaschutz“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht die Eckpunkte des Klimakabinetts im Grunde positiv. „Der Klimakompromiss der Bundesregierung weist alles in allem in die richtige Richtung – für das Klima und für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es ist richtig, dass ein Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr statt einer CO2-Steuer eingeführt werden soll, allerdings erst 2026. Bis dahin garantiert ein Festpreissystem immerhin Planungssicherheit für die Unternehmen. Die vorgesehenen CO2-Preise bewegen sich dabei auf einem wirtschaftlich vertretbaren Niveau“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Mindestpreise seien dagegen der falsche Weg. Er stellt zudem klar, dass es mit einer CO2-Bepreisung allein nicht getan ist: „Je später in eine echte Mengensteuerung eingestiegen wird, desto wirksamer müssen die positiven Anreize sein, weniger CO2 zu emittieren. Wir begrüßen die Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Absenkung der EEG-Umlage. Das reicht aber noch nicht. Eine Minderung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum ist dringend erforderlich. Beim Heizungsaustausch und der Förderung der kommerziell genutzten und vermieteten Gebäude bleibt das Programm hinter unseren Erwartungen zurück.“

Zentral für einen effektiven Klimaschutz ist, dass wir eine Vereinbarkeit von Ökonomie, Ökologie und sozialer Verträglichkeit sicherstellen, unsere Industrie vor Ort in Bayern erhalten und Arbeitsplätze sichern. Neben einem positiven Anreizsystem für Treibhausgasreduktion und Kompensationsmaßnahmen für die Industrie beim Strompreis sind auch zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Forschung notwendig. „Der Klimaschutz muss als Infrastruktur- und Modernisierungsprojekt für Bayern und Deutschland verstanden werden. Insbesondere der geplante Ausbau der Ladeinfrastruktur ist für unsere Automobilindustrie in Bayern besonders wichtig, damit klimafreundliche Antriebsarten auf unseren Straßen überhaupt genutzt werden können. Klimafreundlichkeit muss allerdings technologieoffen gewährleistet werden“, betont Brossardt. Im Bereich synthetischer Kraftstoffe bleiben die Eckpunkte beispielsweise noch sehr vage. Positiv sieht die vbw, dass unter anderem das Thema Green IT in der Forschung aufgegriffen werden soll.
Das separate Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr national zu beginnen, ist laut Brossardt natürlich nicht ideal und kann nur der Anfang sein. „Die Bundesregierung muss umgehend Gespräche mit anderen EU-Ländern über die Mitwirkung in diesem System aufnehmen und auf eine anschlussfähige Lösung setzen. Je mehr Staaten sich beteiligen, desto größer ist die Klimawirkung“, so Brossardt. Nach dem nun vorgelegten Modell wären Zertifikate auf absehbare Zeit nicht direkt zwischen europäischen Unternehmen handelbar.
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München


Erweiterter Emissionshandel ist das A und O!
Bund der Steuerzahler zu den Ergebnissen des Klimakabinetts. -  Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung eines nationalen Emissionshandels für den Verkehrs- und Wärmebereich. Wichtig ist jetzt, dass sich die Bundesregierung parallel und schnell für die Ausweitung des Emissionshandels in der gesamten Europäischen Union einsetzt. Dazu sollte die Regierung ihren Vorsitz im EU-Rat kommendes Jahr nutzen. Ein EU-weiter Handel bietet die Chance, dass die Preisaufschläge für Kraft- und Heizstoffe geringer ausfallen als bei dem jetzt geplanten deutschlandweiten Emissionshandel. „Der Königsweg für einen effektiven Klimaschutz zu vertretbaren Kosten ist und bleibt die Ausweitung des bestehenden Zertifikatehandels – das muss die Leitlinie unserer Klimapolitik werden. Die jetzt beschlossene nationale Ausweitung ist ein gutes Signal“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Erfreulich ist, dass die ursprünglich erwogene CO2-Steuer vom Tisch ist. Eine CO2-Steuer hätte nur hohe Kosten für Bürger und Betriebe ohne großen Nutzen für das Klima bedeutet.“
So bewertet der BdSt weitere Ergebnisse des Klimakabinetts:
·         Die Erhöhung der Pendlerpauschale war überfällig. Statt der jetzt geplanten 35 Cent pro Kilometer wären mindestens 40 Cent angemessen. Dafür setzen wir uns seit Jahren ein.
·         Die geplante Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Bahnfahrten ist positiv zu bewerten, reicht aber nicht aus. Erstens sollten auch Fernbusreisende in den Genuss der Steuersenkung kommen – denn faire Wettbewerbsbedingungen sind wichtig. Zweitens brauchen wir eine Bahnreform, bei der das Schienennetz in Staatsbesitz bleibt, aber mehr Wettbewerb um die Schienennutzung entsteht. Auf der Fernstrecke ist die Bahn immer noch Quasimonopolist.
·         Das Verbot von Ölheizungen sieht der BdSt kritisch: Eine Abwrackprämie führt zu Mitnahmeeffekten. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Prämie zu Heizungspreiserhöhungen führt. Dann landet die vom Steuerzahler finanzierte Prämie nicht nur beim Käufer, sondern auch beim Verkäufer. Außerdem könnte ein Ölheizungsverbot verhindern, dass je nach Wohnsituation effizientere Lösungen wie zum Beispiel Hybridsysteme gewählt werden.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

Zum  Klimapaket der Großen Koalition sagt Henrik Vagt, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik der IHK Berlin:
„Dass die Koalition sich auf einen Klimakompromiss geeinigt hat, ist ein gutes Signal. Viele Berliner Unternehmen haben sich an den Protesten beteiligt und damit gezeigt, dass sie den Weg zu einer ambitionierteren Klimapolitik mitgehen. Der Einstieg in eine CO2-Bepreisung mit gleichzeitiger Absenkung der EEG-Umlage ist ein sinnvoller erster Schritt. Lange überfällig ist die ebenfalls angekündigte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Die Kunst besteht jedoch nicht darin, einen CO2-Preis festzulegen. Sondern diesen Preis in ein konsistentes marktwirtschaftliches System einzubetten, das unbürokratisch ist und keine Fehlanreize setzt. Davon ist auch das jetzt vorliegende Klimapaket noch weit entfernt.“

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Freitag, 13. September 2019

CO2-Bepreisung: Berliner Wirtschaft für mehr marktwirtschaftliche Instrumente beim Klimaschutz.


Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Energie- und Klimapolitik in Deutschland und Berlin und der bevorstehenden Sitzung des Klimakabinetts am 20. September setzt die Berliner Wirtschaft ein klares Signal für eine ambitionierte Klimapolitik mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Mit der Position „Berliner Wirtschaft für Klimaschutz: Zehn Leitgedanken für eine CO2-Bepreisung“ bekennt sich die Berliner Wirtschaft ausdrücklich zum Umwelt- und Klimaschutz. Die IHK Berlin spricht sich dafür aus, die Klimapolitik auf Basis eines effizienten und technologieoffenen CO2-Bepreisungsmodell neu zu justieren.
Zentrales Instrument einer Neuausrichtung der Klimapolitik ist aus Sicht der IHK Berlin ein CO2-Preis, der einer effektive und effiziente Steuerung der Klimaschutzziele zu volkswirtschaftlich geringstmöglichen Kosten ermöglicht. Ergänzt werden muss dieser Baustein um einen klugen Mix aus Förderung, öffentlichen Investitionen sowie einer Entbürokratisierung des bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmens sowie des Abgabe- und Umlagesystems.
In ihrem Positionspapier „Berliner Wirtschaft für Klimaschutz: Zehn Leitgedanken für eine CO2-Bepreisung“ fordert die IHK Berlin eine Neujustierung der Klimapolitik mit mehr marktwirtschaftlichen Instrumenten. Das Papier wurde am 11. September einstimmig von den Unternehmern der Vollversammlung, dem höchsten Beschlussgremium der IHK Berlin, verabschiedet.
Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „Die Bundesregierung sollte sich sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene für die Einführung einer einheitlichen Bepreisung von CO2 auf der Grundlage internationaler Klimaschutzvereinbarungen einsetzen. Voraussetzung für einen solchen CO2-Preis ist, dass damit ein grundsätzlicher Systemwechsel im energie- und klimapolitischen Instrumentenmix verbunden ist - weg von einem ineffizienten und kostenintensiven System aus Umlagen und Abgaben, hin zu einem effektiven, marktwirtschaftlichen Rahmen.
Viele Berliner Unternehmen haben nicht zuletzt mit dem Blick auf die Fridays for Future-Bewegung ihre eigenen Klimaschutzaktivitäten ausgeweitet. Diesen Impuls greifen wir mit unserer Positionierung auf und senden ein klares Signal an die Politik: Ambitionierter Klimaschutz und wirtschaftliches Wachstum passen zusammen.
Lutz Wedegärtner, Vorsitzender des Ausschusses Umwelt und Energie der IHK Berlin: „Das zentrale Element einer effektiven und effizienten Klimapolitik sollte aus Sicht der Berliner Wirtschaft ein CO2-Preis sein. In einem Gesamtmodell mit begleitenden Maßnahmen können die Klimaziele am besten mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden. Dazu gehört eine zielorientierte Förderung über Beratungsangebote ebenso wie die notwendige Entschlackung des Abgabe- und Umlagesystems. Die Einnahmen aus einer CO2-Steuer dürfen dabei nicht im Staatshaushalt verbleiben, sondern müssen zeitnah auch an die Unternehmen rückverteilt werden.“
Deutschland verfehlt laut aktuellem Klimaschutzbericht 2018 seine unverbindlichen, nationalen Klimaziele für das Jahr 2020 deutlich. Statt der angestrebten 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 beträgt die Verringerung der Emissionen in Deutschland lediglich etwa 32 Prozent.
Die europarechtlich verbindlichen Ziele in Höhe von minus 14 Prozent bis 2020 bzw. minus 38 Prozent bis 2030 (gegenüber 2005), die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind (Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft), werden ebenfalls stark verfehlt. Ende 2017 lagen diese nur um 3 Prozent niedriger als 2005. Strafzahlungen drohen – mit erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt, denn vom Emissionsbudget nicht gedeckte Emissionsberechtigungen müssen von anderen EU-Mitgliedstaaten angekauft werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im April dieses Jahres das sog. Klimakabinett eingesetzt und für den 20. September richtungsweisende Entscheidungen u. a. eine Grundsatzentscheidung zu einer CO2-Bepreisung angekündigt, die bis zum Ende des Jahres verabschiedet werden sollen.
Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier:  www.ihk-berlin.de/co2-bepreisung
IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

Wirtschaft gegen Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe im Saarland.


Keine weiteren Belastungen: Finanzierung der Tourismusinfrastruktur ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe - „Die Finanzierung der touristischen Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht zu einer weiteren Sonderlast für einzelne Branchen und  Unternehmen führen. Bereits heute ist das Saarland Hochsteuerland. Die finanzielle Belastung der Unternehmen durch Steuern und Beiträge ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich. Wird nun auch noch ein Tourismusbeitrag eingeführt, schadet dies dem Wirtschaftsstandort Saarland gleich in mehrfacher Hinsicht: Er verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit.
Die Kommunen sollten stattdessen Einnahmen dort generieren, wo die Belastung im Saarland nur unterdurchschnittlich ist – etwa die Grundsteuer B.“ So kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen im Vorfeld der Anhörung im Landtag am 12. September die von der Landesregierung geplante Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrags im Saarland.

Tourismusbeitrag belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Zusammen mit der IHK sprechen sich auch die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), der Dehoga Saarland und der Handelsverband Saar gegen zusätzliche Belastungen der Wirtschaft aus. Sie weisen insbesondere darauf hin, dass die Kommunen bereits über die Gewerbebesteuer an der Wertschöpfung im touristischen Sektor partizipieren. Insgesamt beläuft sich die finanzielle Mehrbelastung der Unternehmen der Saarwirtschaft gegenüber dem Bundesschnitt auf inzwischen fast 60 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus können einzelne Kommunen unter engen Voraussetzungen Kurbeiträge erheben. Die nun geplante Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) weitet den Kreis dieser Gemeinden erheblich aus. Die Zahl der beitragspflichtigen Unternehmen wird dadurch größer, so dass zukünftig alle Unternehmen beitragspflichtig werden, denen durch den Tourismus vermeintliche Vorteile entstehen.
Aus Sicht der Verbände läuft ein derartiger neuer Beitrag auf eine doppelte Finanzierung hinaus, da der Betrieb und die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur heute bereits aus dem Gewerbesteueraufkommen geleistet werden können. Mit anderen Worten: Kommunen, die eine solche Abgabe einführen, müssen die Gewerbesteuer entsprechend reduzieren. Nach Auffassung der Wirtschaft wird ein Tourismusbeitrag vor allem kleine und mittlere Unternehmen belasten. Sollte er eingeführt werden, stehen die Unternehmen vor der Notwendigkeit, entweder Preiserhöhungen durchzusetzen oder die Mehrbelastung selbst zu tragen.

Gleiches gilt für die Einführung einer Tourismusabgabe, mit der die Übernachtungsgäste belastet werden sollen. Der gestiegene Wettbewerb und die hohe Preistransparenz werden in vielen Fällen dazu führen, dass sich die ohnehin unterdurchschnittliche Gewinnmarge der Hotelbetriebe weiter verschlechtert. Darüber hinaus würden sowohl eine Tourismusabgabe als auch ein Tourismusbeitrag die bereits hohe Bürokratielast nochmals deutlich erhöhen.  

Erheblicher Nachbesserungsbedarf

Zudem sehen die Kammern und Verbände erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Formulierung der Gesetzesvorlage, um die negativen Folgen für die Wirtschaft in Grenzen zu halten. Besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Option, dass die Gemeinden ohne  eine verbindliche Kopplung an die Ziele der Tourismusstrategie touristische Mittel generieren können, stößt in der Wirtschaft auf Kritik. „Das halten wir für den falschen Weg. Investitionen in die touristische Infrastruktur verlangen ein abgestimmtes interkommunales Engagement. Es ist daher sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe und die touristischen Akteure bei der Entscheidung zur Verwendung der Gelder eingebunden werden“, so Klingen.

Aus Sicht der Wirtschaft sollten Unternehmer, die zur Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen herangezogen werden, gegenüber der Kommune auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der zielgerichteten Verwendung der eingenommenen Mittel haben. Die Aufnahme eines derartigen Mitbestimmungsrechts in die Gesetzesvorlage würde diesem Ansinnen Rechnung tragen.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

Donnerstag, 5. September 2019


Angekommen, herausgefordert, angepackt! - Stand und Perspektiven der Arbeitsmarktintegration im Saarland. -  Wie ist der Stand der Arbeitsmarktintegration in Deutschland und im Saarland? Was läuft gut und wo gibt es noch Defizite und Herausforderungen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des Vereins „Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen“ in der IHK Saarland. Mit von der Partie war auch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die ebenso wie der Verein ein positives Resümee des bisher Erreichten zog.

Heino Klingen, Vorsitzender von Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen e.V. und IHK-Hauptgeschäftsführer betonte: „Die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt hat im Saarland besser funktioniert als in vielen anderen Bundesländern. Ursächlich dafür sind sicherlich die Kleinheit unseres Bundeslandes und die damit verbundenen kurzen Wege. Es ist aber vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die politischen Verantwortlichen frühzeitig die richtigen Weichen gestellt haben und alle wichtigen Akteure zusammengebracht wurden. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass sehr viele saarländische Unternehmen bereit waren und weiterhin bereit sind, Geflüchtete in ihren Betrieben aufzunehmen, sie auszubilden und ihnen mit einem Arbeitsplatz eine Perspektive zu bieten.“

Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit untermauerte mit aktuellen Zahlen zur derzeitigen Situation von Geflüchteten auf dem saarländischen Arbeitsmarkt das Geleistete: „Nach den aktuellen Daten sind 4.500 geflüchtete Frauen und Männer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Dies sind 1.700 oder 60 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der größte Teil der Beschäftigten arbeitet in der Zeitarbeit, im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe. Nach wie vor sind gute Sprachkenntnisse der wichtigste Erfolgsfaktor für eine Arbeitsaufnahme.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken