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Montag, 1. November 2021

Anstieg der Strom- und Gaspreise zu Lasten der Unternehmen.


1.11.2021 – IHK Südthüringen liefert Impulse für Kompensation der Kosten. -  Die in den vergangenen Wochen unerwartet stark gestiegenen Strom- und Gaspreise alarmieren die Südthüringer Unternehmer. Aufgrund der hohen Dynamik der Preisänderungen sind Existenzen in der Region akut gefährdet, da diese die Kostensteigerungen kurzfristig nicht abfedern können. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen setzt sich dafür ein, dass Unternehmen eine schnelle Unterstützung erhalten und nennt Optionen, wie das funktionieren kann. Unternehmen, die in den nächsten Wochen neue Lieferverträge für Strom oder Erdgas abschließen müssen, sind teilweise mit dreifach höheren Preisen gegenüber den bisherigen Verträgen konfrontiert. „Dieser rasante Anstieg kann durch die Unternehmen nicht ausgeglichen werden“, so Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Es ist kaufmännisch vielmals nicht darstellbar, dass kurzfristig – also innerhalb weniger Wochen oder Monate – ein Unternehmen dreimal so hohe Kosten abfedern kann. Das ist weder durch eigene Mittel oder Kostenwälzung noch durch Energieeffizienzmaßnahmen oder den Einsatz erneuerbarer Energien zu realisieren.“

Neben den marktbasierten Gründen habe der Eingriff des Staates, wie zum Beispiel die CO₂-Bepreisung, einen wesentlichen Anteil am Preisanstieg. „Doch solche Kosten sind zum aktuellen Zeitpunkt kontraproduktiv, um überhaupt in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien zu investieren. Zudem braucht die Wirtschaft mehr Zeit für die Transformation hin zur Klimaneutralität“, so Dr. Pieterwas. Die klimawirksame Umstellung von Produktionsprozessen und -verfahren sind langfristige Vorhaben. Die Substitution von Erdgas durch Wasserstoff, beispielsweise für die Glasindustrie, wird derzeit noch erforscht.

Maßnahmen zur Kostenkompensation

Die IHK Südthüringen nennt Optionen, um Unternehmen bei den steigenden Strom- und Gaspreisen zu unterstützen. Die angekündigte Senkung der EEG-Umlage von 6,5 ct/kWH auf 3,723 ct/kWh reicht für eine wirksame Entlastung nicht aus. Zusätzlich notwendig ist eine sofortige Senkung der staatlich herbeigeführten Kostenbelastung – beispielsweise der Stromsteuer. Auch das temporäre Aussetzen der CO₂-Bepreisung im kommenden Jahr würde Unternehmen bei der Kompensation der Kosten unterstützen und ihnen einen zeitlichen Puffer für die Planung und Umsetzung von klimaschützenden Maßnahmen verschaffen. „Zudem fordern wir die Politik auf, bestehende Einschränkungen in den Lieferketten im Energie- und Rohstoffbereich zu beseitigen und neue Lieferwege – wie die Nord Stream 2 – durch schnelle und unbürokratische Genehmigungsverfahren zu ermöglichen“, schließt Dr. Pieterwas ab.




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